
wiederaufnahme der sitzungsperiode

ich erklre die am 2. mai 1998 unterbrochene sitzungsperiode des parlaments fr wiederaufgenommen .

verehrte kolleginnen und kollegen , sie alle wissen , da in italien zur zeit groes leid und trauer herrschen , hervorgerufen durch die tragdie in der region kampanien , wo schlamm- und wassermassen mehrere ortschaften , insbesondere sarno , bracigliano , quindici und siano zerstrten .
bisher sind bereits 135 opfer zu beklagen , und die anzahl der vermiten liegt wahrscheinlich sogar noch hher .
95 menschen wurden verletzt , und mehr als tausend menschen sind obdachlos geworden .

in augenblicken wie diesen ist es wichtig , da die gesamte europische union ihre solidaritt mit den opfern und deren familien beweist .
wenn sie damit einverstanden sind , werde ich den italienischen behrden im namen des parlaments mein beileid aussprechen .

herr prsident , ich mchte mich im namen der kommission ihren worten der solidaritt im zusammenhang mit dieser schweren und tragischen katastrophe anschlieen und mitteilen , da von der kommission derzeit die modalitten fr konkrete interventionsmanahmen geprft werden .

herr prsident , ich mchte das parlament davon in kenntnis setzen , da indien heute um 13.00 mgz - hnlich wie im jahre 1974 - einen unterirdischen atomversuch durchgefhrt hat .
ich mchte das parlament dazu auffordern , diese atomtests vorbehaltlos zu verurteilen und indien dafr zu verurteilen , da es dem atomwaffensperrvertrag nicht beigetreten ist .
auch mchte ich das parlament dazu auffordern , die fnf offiziellen atommchte dafr zu kritisieren , da sie ein schlechtes beispiel gesetzt haben , insbesondere durch die vor einiger zeit im mururoa-atoll durchgefhrten atomtests .
wir hier in der europischen union haben indien ein schlechtes beispiel gesetzt , und ich mchte , da das parlament auch den transfer von ziviler nukleartechnologie in drittlnder verurteilt .

herr prsident , kurz zur geschftsordnung : ich mchte der hoffnung ausdruck verleihen , da es der kommission mglich sein wird , unverzglich mittel bereitzustellen , die dem ausma der katastrophe in kampanien und im sarno-tal entsprechen .

ich hatte bereits zuvor um das wort gebeten , doch haben sie aus solidaritt gleich zu beginn der heutigen sitzung der opfer im sarno-tal gedacht .
ich mchte ihnen und professor monti fr diese solidaritt danken .
das europische parlament mu darauf drngen , da vom europischen rat und der kommission wirksame manahmen ergriffen werden , damit fr die leidgeprften bevlkerungen - bei deren besuch ich de visu feststellen konnte , in welcher notlage sie sich befinden - die nhe der europische union erkennbar wird .

herr prsident , ich mchte ihnen fr die solidaritt danken , die sie damit gezeigt haben , da sie die jetzige tagung mit ihren worten zu der tragdie in kampanien erffneten .
ich hoffe aufrichtig , da es dank dem auch von den kolleginnen und kollegen , die ihrer initiative beifall gespendet haben , sowie von kommissar monti , der ihre wort aufgegriffen und einige zusagen gemacht hat , bekundeten mitgefhl italien mglich sein wird , in diesem tragischen augenblick wirklich die nhe der europischen union zu spren .

herr prsident , ich mchte sie fragen , ob sie nicht in erfahrung bringen knnten , warum air france sowohl den linien- als auch den sonderflug nach straburg gestrichen hat .

meine anreise gestern dauerte 14 stunden .
als ich schlielich in straburg , einer bezaubernden stadt , dem sitz des europischen parlaments , ankam , whnte ich mich in indien , so mde war ich . nichts gegen indien - aber man mge uns doch bitte ernst nehmen !
deshalb , herr prsident , wre ich ihnen dankbar , wenn sie die grnde fr die streichung der air france flge in erfahrung bringen knnten .

nachdem sie hier im plenum die katastrophe in italien angesprochen haben , wre ich ihnen verbunden , wenn sie auch auf eine andere , ebenfalls groe katastrophe eingehen wrden - nicht , weil dabei eine groe anzahl von menschen umgekommen wre , sondern weil der doana-park fr die existenz der menschen und als einzigartiges gebiet in europa von bedeutung ist .
deshalb wre ich ihnen dankbar , wenn sie sich in diesem sinne an die zustndigen stellen wendeten und ihre solidaritt ausdrckten .
vielen dank .

vielen dank , frau dez de rivera .
das werde ich tun .

herr prsident , auf der plenarsitzung am 29. april hat das europische parlament eines groen griechen und groen europers gedacht .
konstantinos karamanlis war eine fhrungsgestalt unserer nation , die ber parteigrenzen hinaus allgemein akzeptiert wurde und das glck hatte , noch miterleben zu drfen , wie ihr werk bei politischen freunden und politischen gegnern anerkennung gefunden hat .
sein politisches engagement war stets von vernunft , migung und weitsicht geprgt .
er hat nationale visionen in die tat umgesetzt und mit konsequenz und verantwortungsbewutsein immer die politik gemacht , die den grten nutzen fr den nation brachte , indem er die grundlagen fr die entwicklung des wohlstands in unserem land legte .
aber konstantinos karamanlis war auch ein groer europer , nicht nur weil er den einzigartigen fall eines politischen fhrers reprsentiert , der im wahrsten sinne des wortes ganz allein die integration seines landes in die europischen gemeinschaften bewirkte , sondern weil er immer eine ganz konkrete und klare vorstellung vom europischen ideal hatte .
er glaubte , da nur ein vereintes europa groes leisten und den vlkern demokratie , wohlstand und frieden sichern knne .

die griechischen europa-abgeordneten , herr prsident , werden morgen frh um 8.30 uhr im palais im ersten stock eine kleine gedenkveranstaltung zu ehren von konstantinos karamanlis abhalten , und alle kollegen , die daran teilnehmen mchten , sind herzlich eingeladen .

herr prsident , das parlament , das sich so oft fr die verteidigung der menschenrechte eingesetzt hat , sollte nicht bersehen , da in der letzten woche die kriminelle eta-bande wieder zugeschlagen hat und den politiker toms caballero , mitglied der partei unin del pueblo navarro und sprecher derselben im stadtrat von pamplona , der sich in spanien fr die freiheit eingesetzt hat , sowie einen leutnant der guardia civil , alfonso parada , ermordet hat .


herr prsident , noch immer ist die kriminelle bande der eta fr die offensichtlichsten menschenrechtsverletzungen in der union verantwortlich .

unser parlament kann diese verbrechen nicht einfach bergehen und mu diese attentate verurteilen .
herr prsident , ich bitte sie , den spanischen behrden und den opfern die verurteilung dieser attentate durch das parlament zu bermitteln .

herr prsident , im namen der spanischen sozialisten spreche ich herrn poms aus anla der ermordung seines gesinnungsgenossen mein mitgefhl aus und schliee mich der verurteilung dieses gemeinen attentats und des attentats auf den angehrigen der guardia civil , herrn parada , an .

herr prsident , verehrte kolleginnen und kollegen , die verurteilung dieser beiden attentate auf europische brger ist fr uns keine pflichtbung , sondern diese mrderische , faschistische irrationalitt ist fr uns anla , uns einmal mehr zu den grundprinzipien fr den aufbau der europischen union zu bekennen : demokratisches miteinander , achtung von minderheiten und anerkennung des mehrheitswillens .

mit unserem ? nein " zu versuchen , gewalt zur durchsetzung des willens einiger erleuchteter einzusetzen , zeigen wir unsere entschlossenheit , die demokratie mit demokratischen mitteln zu verteidigen .
dies darf aber nicht als zeichen der schwche interpretiert werden , sondern ist ausdruck unserer tiefsten berzeugung , da es zwar mglich ist , aus faschistischem irrglauben an die gewalt demokraten umzubringen , da es aber niemals gelingen wird , die demokratie zu tten .

mit unserer trauer um die opfer und unserem mitgefhl fr die angehrigen verpflichten wir uns den idealen , fr die die opfer eintraten und wegen derer sie ermordet wurden . deshalb soll unser ?
nein " zu jeder form von faschismus - auch wenn er als nationalismus verkleidet daherkommt - sie daran erinnern , da sie zwar in der lage sind , europische demokraten hinterhltig zu ermorden , da es jedoch nicht gelingen wird , unsere berzeugung und unsere solidaritt zu schwchen .

herr prsident , ich schliee mich den ausfhrungen meiner kollegin ahern ber die atomtests in indien an . gleichzeitig mchte ich die aufmerksamkeit des parlaments darauf lenken , da in dieser woche im vereinigten knigreich die " christian aid week " stattfindet .
ich hoffe , da wir von diesem parlament aus die klare botschaft an den g8-gipfel in birmingham bermitteln , da wir es alle fr dringend erforderlich halten , das problem der schuldenlast in der welt anzugehen .
dieses problem ist nmlich verantwortlich fr den tod von millionen von menschen , insbesondere kleiner kinder , und ich glaube nicht , da wir es versumen mchten , eine ganz klare botschaft an den g8-gipfel zu bermitteln , damit das problem der verschuldung in der welt und seine auswirkungen auf kleine kinder , insbesondere in der dritten welt endlich gelst wird .

herr prsident , ich bin zum ersten mal im europischen parlament anwesend und ich bin auch regionalrat von kampanien ; die von ihnen bekundete solidaritt mit den bevlkerungen , die durch die schlammfluten und berschwemmungen in unserer region in diesen tagen von einer tragdie heimgesucht wurden , die ganze ortschaften zerstrt und opfer gefordert hat , whrend unter den trmmern noch zahlreiche vermite liegen , kann daher von mir nur ausdrcklich hervorgehoben werden .

des weiteren mchte ich darauf hinweisen , da unsere region heute den preis fr eine politik der unvernunft , wie sie in den letzten jahrzehnten betrieben wurde , zahlt und da daher ein aktionsplan erforderlich ist , wie er von der region derzeit vorbereitet wird und bei dem es um manahmen zur berwachung , erkennung und verhtung von naturkatastrophen geht .

all dies erfordert jedoch , da sich auch die europische union solidarisch zeigt und anstrengungen unternimmt ; daher danke ich ihr sowie smtlichen kolleginnen und kollegen , die bei der heutigen aussprache die kommission aufgefordert haben , so schnell wie mglich manahmen zu ergreifen , um damit ein konkretes zeichen der solidaritt der europischen union gegenber unserer region zu geben .

herr prsident , im anschlu an die worte der kollegen poms , medina und gutirrez mchte auch ich die attentate der letzten woche im baskenland und in navarra verurteilen und den angehrigen der opfer unser beileid aussprechen .

vielen dank , herr vallv .

antrge auf aufhebung der parlamentarischen immunitt von herrn campos

gem der tagesordnung folgt die debatte ber den bericht ( a4-0155 / 98 ) von frau palacio vallelersundi im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt ber den antrag auf aufhebung der parlamentarischen immunitt von herrn antnio carlos ribeiro campos .

herr prsident , ich habe die ehre , im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt diesen bericht ber den antrag der portugiesischen behrden auf aufhebung der parlamentarischen immunitt unseres kollegen herrn ribeiro campos vorzustellen .

das ergebnis , zu dem der geschftsordnungsausschu mit sieben gegen zwei stimmen kam , besteht darin , nicht ber den antrag der portugiesischen behrden zu entscheiden , weil der vorliegenden antrag nicht ausreichend begrndet ist .
ich komme auf diesen punkt gleich zurck .

daneben hat sich der ausschu fr geschftsordnung gleichzeitig dafr ausgesprochen , da das parlament in seinem bericht klar zum ausdruck bringt , da es sich einer vernehmung von herrn ribeiro campos nicht widersetzt , wobei der betroffene lediglich als zeuge vernommen werden darf , und da seine rechte , insbesondere die rechte , die er als mitglied dieses parlaments hat , nicht eingeschrnkt und keinerlei zwangsmanahmen gegen ihn ergriffen werden .

somit umfat die antwort des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt zwei punkte : keine entscheidung des parlaments und keine einwnde gegen eine vernehmung von herrn ribeiro campos als zeuge in diesem verfahren .

herr prsident , wir stehen hier wieder vor dem alten problem , das wir schon seit mindestens 1976 haben , seit sich aufgrund der direktwahl der abgeordneten des europischen parlaments die notwendigkeit ergab , fr die abgeordneten ein einheitliches statut zu schaffen .
das ist ein sehr schnes beispiel fr die probleme , die sich ergeben , solange wir kein einheitliches statut haben .
denn , um den sachverhalt prfen zu knnen , sind wir gezwungen , uns auf artikel 10 des protokolls ber die vorrechte und befreiungen aus dem jahr 1965 , auf den akt des jahres 1976 zur einfhrung allgemeiner unmittelbarer wahlen der abgeordneten des europischen parlaments sowie auf die verfassung oder gesetze der einzelnen mitgliedstaaten zu beziehen . diese sind sehr unterschiedlich .
so gibt es z . b. im vereinigten knigreich berhaupt keine parlamentarische immunitt ; und in anderen staaten ist sie unterschiedlich geregelt .
und das schafft unntige unterschiede .
dieses parlament vertritt immer mehr brger .
deshalb sollten seine abgeordneten einen schutz genieen , denn die parlamentarische immunitt bedeutet nichts anderes als einen schutz des abgeordneten bei seiner ttigkeit in diesem parlament .
und dieser schutz mu unter bercksichtigung des prinzips der gleichheit seiner mitglieder erreicht werden .

in diesem sinne , herr prsident , mchte ich auf den zweiten punkt der mit groer mehrheit im ausschu fr geschftsordnung getroffenen entscheidung eingehen .
seit letztem jahr versucht der ausschu fr geschftsordnung , trotz der unterschiede aufgrund der verweise auf die gesetze der verschiedenen mitgliedstaaten , zu denen uns die gemeinschaftlichen rechtsakte zwingen , eine rechtliche grundlage , eine fr alle anwendbare leitlinie zu erstellen .
und diese leitlinie darf grundstzlich keine knstlichen unterschiede zwischen einem abgeordneten des europischen parlaments und einem gewhnlichen brger machen .
ein abgeordneter des europischen parlaments ist der justiz gegenber als gewhnlicher brger zu betrachten , doch ist er auch volksvertreter und mu als solcher vor eingriffen der justiz , die seine rechte einschrnken knnten , geschtzt werden , wobei es nicht um seine person geht , sondern um das , was er vertritt . tatschlich wrde das nmlich eine einschrnkung der europischen brgerschaft bedeuten .

deshalb , herr prsident , dieser nuancierte zweite teil der entscheidung des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt .
der ausschu fr geschftsordnung will damit gegenber den portugiesischen behrden zum ausdruck bringen , da er keine hindernisse aufbauen , sondern die rechte garantieren will , die jeder abgeordnete dieses hauses als solcher hat .
da er im moment keinen anla sieht , die immunitt aufzuheben , fordert er zustzliche informationen an , wenn das verfahren weiter fortgeschritten ist .
in der zwischenzeit sind wir nicht dagegen , da herr ribeiro campos unter den genannten bedingungen vernommen wird .

herr prsident ! ich mchte damit beginnen , frau palacio vallelersundi fr einen ausgezeichneten bericht zu danken , dessen schlufolgerungen ich vorbehaltlos teile .
ich mchte auch sagen , da es bei der grundsatzfrage , ber die wir im ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt gesprochen haben , darum ging , an welcher stelle des juristischen prozesses die immunitt des parlaments einsetzen soll .
es handelt sich also um einen juristischen proze , der sich von vernehmung ber ermittlungsverfahren bis zu anklage , urteil und strafe erstreckt .
die frage lautet also , wo in diesem proze die parlamentarische immunitt einsetzen soll .

es gibt ja beispiele fr parlamentarische immunitt , die nur die eigentliche strafe umfat , d.h. man kann angeklagt und verurteilt , aber nicht bestraft werden .
eine solche immunitt trifft aber nicht auf die mitglieder des europischen parlaments zu .
wir haben uns hier statt dessen mit dem punkt anklage zu beschftigen .
die hauptfrage lautet dann , ob ein ermittlungsverfahren , um das es in diesem fall geht , ebenfalls unserer immunitt unterliegt oder nicht .
wir haben ja beschlossen , da es unserer immunitt nicht unterliegt .
die portugiesischen behrden drfen in diesem fall also ein ermittlungsverfahren erffnen , aber wenn es zur anklage kommen soll , in diesem fall von herrn campos , mssen sie erneut einen antrag auf aufhebung der immunitt vorlegen .

es gibt zwei grnde , weshalb wir der meinung sind , da ein ermittlungsverfahren nicht der immunitt unterliegen soll . erstens kann man sagen , da ein ermittlungsverfahren notwendig ist , um die genaue art eventueller straftaten festzustellen , die von der betreffenden person begangen worden sein soll .
ein ermittlungsverfahren kann also fr uns hier im parlament die situation klren .

der zweite grund ist der von frau vallelersundi genannte , da wir das recht auf immunitt so weit wie mglich einschrnken und dafr sorgen mchten , da es nicht zum privileg fr die mitglieder dieses parlaments wird .
es soll statt dessen genau das sein , was es sein soll , nmlich ein schutz fr unsere freiheit der meinungsuerung .
damit mchte ich diesem bericht zustimmen .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

antrge auf aufhebung der parlamentarischen immunitt von herrn rosado fernandes

nach der tagesordnung folgt die aussprache ber den bericht ( a4-0154 / 98 ) von herrn wijsenbeek im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt ber den antrag auf aufhebung der immunitt von herrn ral miguel rosado fernandes .

herr prsident , in diesem antrag , in dem der sachverhalt zwar anders liegt als im vorhergehenden bericht von frau palacio bezglich herrn campos , geht es eigentlich um dasselbe .

der generalstaatsanwalt der portugiesischen republik will gegen beide mitglieder ein ermittlungsverfahren zu dem zur last gelegten tatbestand einleiten , der hier zwar keine rolle spielt , aber in beiden fllen eine anschuldigung wegen mibrauchs der eu-agrarfonds betrifft .
wir haben im parlament schrittweise eine rechtsprechung aufgebaut , und in diesem fall , sogar in beiden fllen , knnten wir sagen , da von fumus persecutionis die rede ist .
das wollen wir aber nicht tun , da wir gerade in den letzten jahren davon ausgehen , da wir der presse und der ffentlichkeit keinerlei anla geben drfen zu denken , da wir unsere mitglieder schtzen wollen und da sie frei und ohne sanktionen unter berufung auf die parlamentarische immunitt alles tun und behaupten knnen .

der zweck der parlamentarischen immunitt ist , und das mu auch so bleiben , da die institution als solche sich gegen hindernisse bei der ausbung ihrer aufgabe als ko-gesetzgeber schtzen kann .
das bedeutet , da die mitglieder individuell kein recht auf schutz vor strafverfolgung geltend machen knnen .
hier kommen wir dann jedoch genau zum kern des problems , um das es in den von frau palacio und mir verfaten berichte geht .

artikel 10 des protokolls besagt , da die mitglieder " auf ihrem eigenen territorium die immunitten genieen , die den mitgliedern der volksvertretung in ihrem land verliehen wurden .
" in portugal knnen die mitglieder des parlaments nicht verhrt werden , auch nicht als zeuge - herr prsident , ich mu das eben erlutern - , ohne da dazu die immunitt formal aufgehoben wird . wir gehen gerade davon aus , da fr unsere mitglieder fr vernehmungen die aufhebung der immunitt nicht erforderlich ist .

hier rcht sich also erneut das fehlen eines eigenen detaillierten statuts und einer eigenen , fr alle mitglieder einheitlichen immunitt , ungeachtet ihrer nationalitt .
es wird hchste zeit , da das prsidium hier die erforderlichen vorschlge macht , die uns bereits so lange versprochen wurden , sonst wird fr die nchste sitzungsperiode wieder nichts daraus .

mein ausschu hat bereits etliche male versucht , informell mit den portugiesischen behrden eine vereinbarung zu erzielen . dies ist nmlich gewi nicht das erste mal , da der mitgliedstaat portugal uns um aufhebung der immunitt bittet , vor allem was herrn campos betrifft .
wir antworten stndig , da die behrden die vernehmungen und ermittlungen weiterfhren knnen , solange das parlament als institution , oder in casu die betreffenden mitglieder , ihre arbeit frei und ungehindert ausben knnen .
fr uns kann nmlich von aufhebung der immunitt noch keine rede sein , da noch keine bzw. keine strafbare taten zur last gelegt wurden .

in krze wird eine delegation unseres ausschusses einen arbeitsbesuch in portugal machen und diese angelegenheit noch einmal ansprechen , aber dann direkt und nicht nur ber briefwechsel mit den kollegen vom portugiesischen parlament und den zustndigen behrden des justizministeriums .

inzwischen halten wir an unserem vorschlag fest , auf diesen antrag nicht , weder positiv noch negativ , einzugehen .
wir fordern die staatsanwaltschaft auf , die gewnschten ermittlungen einschlielich der vernehmungen der mitglieder durchzufhren , aber uns auf dem laufenden zu halten und keine manahmen gegen die betroffenen mitglieder zu ergreifen , die ihre arbeit in unserer institution unmglich machen wrden , bevor wir nicht gelegenheit gehabt haben , unser urteil auszusprechen .

gemeinsam mit frau palacio fordere ich das parlament auf , diese empfehlung zu untersttzen .

herr prsident ! ich mchte noch einmal sagen , da ich berhaupt keine einwnde gegen den von herrn wijsenbeek ausgearbeiteten bericht habe .
wie er selbst sagt , ist die prinzipielle frage ja dieselbe wie im vorigen fall , d. h. , ob ein staatsanwalt das recht haben soll , ein ermittlungsverfahren zu erffnen , oder ob dazu die immunitt von mitgliedern des parlaments aufgehoben werden mu .
in diesem fall gilt derselbe beschlu wie im fall campos .

zwischen diesen beiden fllen gibt es jedoch einen unterschied , den man sich nher ansehen sollte .
ich glaube , da wir uns im ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt fast vollstndig einig darber sind , was die parlamentarische immunitt eigentlich umfassen soll : die freiheit der meinungsuerung fr uns mitglieder . diese freiheit soll also auf keine weise beschnitten werden .
im prinzip bedeutet das , da wir nicht fr etwas angeklagt werden drfen , was von den rednern im plenum gesagt wird .

genauso einig sind wir uns darber , da im falle " normaler " straftaten , d. h. krimineller handlungen , ein parlamentarier ohne weiteres angeklagt werden darf und seine immunitt aufgehoben werden soll .

ich mchte jedoch darauf hinweisen , da es zwischen diesen beiden extremen eine grauzone gibt .
man kann sich also vorstellen , da ein mitglied im parlament eine rede hlt , wegen der er also nicht angeklagt werden kann .
wenn das mitglied dann in sein heimatland zurckfhrt und dieselbe rede dort hlt , mit einem politischen inhalt , soll er dann dafr angeklagt werden knnen ?
sollen wir also deswegen seine immunitt aufheben ?
das trifft in etwas auf den fall campos zu , es gilt aber nicht fr diesen zweiten fall , in dem es eventuell um eine straftat geht , die mit der ttigkeit als mitglied des europischen parlaments berhaupt nichts zu tun hat .

mit diesen kleinen anmerkungen mchte ich dem berichterstatter noch einmal zu einem ausgezeichneten bericht gratulieren .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

rechtlicher schutz biotechnologischer erfindungen

nach der tagesordnung folgt die aussprache ber die empfehlung fr die zweite lesung ( a4-0170 / 98 ) des ausschusses fr recht und brgerrechte betreffend den gemeinsamen standpunkt des rates im hinblick auf den erla einer richtlinie des europischen parlaments und des rates ber den rechtlichen schutz biotechnologischer erfindungen ( c4-0132 / 98-95 / 0350 ( cod ) ) ( berichterstatter : herr rothley ) .

herr prsident , liebe kolleginnen und kollegen ! ich empfehle , da das europische parlament keine nderungen an dem gemeinsamen standpunkt beschliet .
ich bin zehn jahre berichterstatter .
wenn diese richtlinie verabschiedet sein wird , wird mir nichts fehlen .
die zeit ist nun reif fr eine entscheidung .
wir brauchen klare regeln : was ist im bereich der biotechnologie schutzwrdig und was nicht ?

der gemeinsame standpunkt des rates bernimmt im wesentlichen die vorschlge , die das parlament in erster lesung mit groer mehrheit angenommen hat .
wir brauchen eine entscheidung des europischen gesetzgebers .
in den nationalen patentgesetzen und auch im europischen patentbereinkommen ist dieser bereich nicht geregelt .
deswegen ist es unsere aufgabe , in der europischen union fr rechtssicherheit zu sorgen , und es ist unsere pflicht , eine rechtszersplitterung zu vermeiden .

in der diskussion haben folgende punkte eine rolle gespielt : das abkommen ber die biologische vielfalt , das sogenannte rioabkommen .
das abkommen erkennt brigens patente und sonstige formen des schutz des geistigen eigentums ausdrcklich an .
ich bin dafr , da die konvention von rio durch die europische union und auch durch das europische parlament strikt beachtet wird , und da wir alles daransetzen , da das , was mit dieser konvention beabsichtigt wurde , auch tatschlich realitt wird .

nchstes jahr werden wir das trips-abkommen berprfen .
sollte sich herausstellen , da es tatschlich notwendig ist , das trips-abkommen zu revidieren , dann werde ich zu denen gehren , die dafr streiten , da es revidiert wird und da auch die richtlinie gendert wird .
aber das wissen wir jetzt noch nicht .

ich sagte bereits , es wird auch geregelt , was nicht schutzwrdig ist .
die jahrelange diskussion ber den menschlichen krper hat ihren niederschlag in formulierungen gefunden , die der rat wort fr wort angenommen hat .

was das klonen angeht , hat der rat eine schrfere formulierung als das europische parlament verabschiedet .
bei der keimbahn , die bei dem ersten vorschlag sehr umstritten war , haben wir jetzt eine klare regelung .
in bezug auf die tiere hat der rat drei worte gestrichen , nmlich " leiden der tiere " und " krperliche beeintrchtigungen " .
ich weise darauf hin , da in der richtlinie ber tierexperimente auch nur von " leiden " die rede ist .
ich kann mir nicht vorstellen , da wir wegen dieser drei worte , die keine eigenstndige bedeutung haben , tatschlich ernsthaft ein vermittlungsverfahren einleiten werden .

in bezug auf die verwendung von embryonen hat der rat einschrnkungen gemacht : nicht fr industrielle oder gewerbliche zwecke .
nur : bitte vergessen sie nicht , das ist mit rcksicht auf das vereinigte knigreich geschehen .
wir als europischer gesetzgeber knnen das , was nicht gegen tragende rechtsgrundstze aller mitgliedstaaten verstt , nicht als versto gegen die ffentliche ordnung dekretieren , und wir knnen das , was wir nicht gemeinsam fr abscheuungswrdig erachten , nicht als versto gegen die guten sitten brandmarken .
das geht nicht !
im brigen ist das ja nur beispielhaft , d.h. auch andere formen der verwendung von embryonen knnen unter dem vorbehalt geprft werden , da sie aus anderen grnden gegen die ffentliche ordnung und die guten sitten verstoen .

um was geht es ?
wir mssen den herausforderungen des 21. jahrhunderts gewachsen sein .
wir in der europischen union haben den anschlu verloren , in der computertechnik , der unterhaltungselektronik , der lasertechnik , der solartechnik , in der informationstechnologie usw .
wie wollen wir denn die zukunft gewinnen ?
wie wollen wir denn arbeitspltze schaffen ?
dadurch , da wir uns gegenseitig die haare schneiden , wahrscheinlich nicht !
das ist keine richtlinie allein fr die europische industrie .
nein , das ist auch eine richtlinie fr die forschungseinrichtungen , staatliche , universitre und private , die sich ber lizenzgebhren fr ihre patentierten forschungsergebnisse finanzieren .
wollen wir dieser forschung die beine wegschlagen ?
wollen wir dieser forschung tatschlich die finanzielle grundlage entziehen ?

forschung heit investition .
investition heit arbeitspltze .
und wenn sie die richtlinie ablehnen - geschtzter kollege graefe zu baringdorf - , dann schreiben sie bitte keine entschlieung gegen die arbeitslosigkeit mehr .
das europische parlament kann mit dieser richtlinie seine rolle als ko-gesetzgeber der europischen union festigen .
die zeit ist reif fr eine entscheidung .
diese entscheidungen werden wir morgen treffen .

( beifall )

herr prsident , es ist eine eu-richtlinie zur harmonisierung der patentierungsverfahren fr biotechnologische erfindungen erforderlich .
bei diesem thema handelt es sich um ein seit ber zehn jahren offenes kapitel , das endlich zum abschlu gebracht werden kann , wenn der ausgewogene und schlssige text des gemeinsamen standpunktes des rates ohne weitere nderungsantrge angenommen wird .
ich bin mit der berichterstattung von herrn rothley einverstanden .

zur vermeidung von unstimmigkeiten bei der interpretation und jahrelanger diskussionen , die der europischen union weiterhin zum nachteil gereichen und wodurch den amerikanischen und japanischen multinationalen konzernen freie bahn gelassen wird , mu nmlich in einer chaotischen und verworrenen situation dringend ordnung und klarheit geschaffen werden .
die vorliegende richtlinie ergibt sich daher aus der zwingenden notwendigkeit der festlegung europischer rechtsvorschriften unter bercksichtigung des rechtlichen rahmens , der durch internationale bereinkommen - konvention des europarates ber menschenrechte und biomedizin , rio-abkommen ber die biologische vielfalt , das in diesen tagen in bratislava berprft wird - genauer abgesteckt und bereichert wurde .

nach ansicht derjenigen , von denen die zur diskussion stehende richtlinie schon seit lngerem befrwortet wird , sind im rahmen einer globalen wirtschaft , bei der es keine neben- oder sonderlsungen geben kann , patente zur gewhrleistung der forschung , zur kontrolle ihrer anwendung , zur verbreitung ihrer ergebnisse sowie zur frderung des allgemeinen wirtschaftlichen fortschritts , der sich daraus ergibt , von grundlegender bedeutung .

ein ideologisch begrndetes und voreingenommenes " nein " zur biotechnologie bedeutet , auch wenn ich es respektiere , meines erachtens einen rckschritt .
erforderlich nach meinem dafrhalten ist eine steuerung und bestimmte ausrichtung der biotechnologie , indem man einen spezifischen rahmen fr die modalitten ihrer patentierung schafft , der allerdings begrenzt ist , und indem auf der grundlage der von unserem parlament in erster lesung unterbreiteten vorschlge klare ethische grenzen gezogen werden , die - und darin liegt die besonderheit im falle der europischen union - als unberschreitbar gelten .

ich werde nicht nochmals auf den heute zur sprache gebrachten inhalt des richtlinientextes zurckkommen .
zu der erzielten einigung wurden zahlreiche kritische bemerkungen vorgebracht , die nicht stimmen ; so ist es nicht richtig , da methoden zur keimbahnintervention patentiert werden knnen .
es ist nicht zutreffend , da sperrpatente mglich sind , weil durch das patent rechte an einem proze verliehen werden , der zu einem arzneimittel fhrt , das nur auf die darin beschriebene funktion beschrnkt ist .

die mglichen ungleichgewichte zu lasten der landwirtschaft und zugunsten der industrie sowie die gefahren einer aggressiven ausbeutung des sdlichen hemisphre werden von mir zweifellos nicht unterschtzt .
die europische union mu eine fhrende rolle bei dem bemhen um eine effektive zusammenarbeit bernehmen und dafr kmpfen , da entscheidungen getroffen werden , die mit dem schutz der biologischen vielfalt im einklang stehen und bei denen die natur sowie die rechte der vlker geachtet werden ; ein solcher kampf mu jedoch durch eine mutige politik gefhrt werden , und das dazu erforderliche instrument ist nicht mit einem schutz durch patente und der vorliegenden richtlinie erhltlich .

bei der vorliegenden richtlinie ist hingegen ein positives denken geboten , wenn es um die zukunft der biotechnologie geht .
diejenigen , die bilder an die wand malen , durch die visionen von monstren oder eines neuen frankenstein geweckt werden , wie dies vor kurzem auch dario fo tat , mchte ich - werter freund - auf ganz andere monstren hinweisen , die nicht etwa imaginrer art , sondern sehr wohl real sind , nmlich schwere , noch nicht bekmpfte krankheiten , geiel wie krebs und aids .
mit der vorliegenden richtlinie bietet sich fr uns die mglichkeit , diese krankheiten zu besiegen und gleichzeitig der forschung und industrie rechtssicherheit zu gewhrleisten .

herr prsident , herr kommissar , meine damen und herren ! zunchst einmal mchte ich dem berichterstatter danken fr seine geduld , sein engagement und sein unglaubliches durchhaltevermgen whrend des zehnjhrigen gesetzgebungsverfahrens .
ich mchte seine empfehlung , den gemeinsamen standpunkt ohne nderungen anzunehmen , aus vollster berzeugung untersttzen .

auch ich erkenne ausdrcklich an , da der nunmehr vorliegende gemeinsame standpunkt eine verbesserung gegenber dem ersten text darstellt .
er stellt vieles textlich klarer und leichter verstndlich dar .
dennoch mchte ich es nicht unterlassen darauf hinzuweisen , da es sich bei dem zweiten entwurf , der jetzt in form des gemeinsamen standpunktes vorliegt , nicht um eine elementare nderung gegenber dem ergebnis , das wir im vermittlungsausschu erreicht haben , handelt .
meine fraktion hatte damals mit berwiegender mehrheit dem im vermittlungsausschu erzielten kompromi zugestimmt und steht voll dahinter .
ich mchte darauf hinweisen , um dem eindruck entgegenzuwirken , da erst jetzt im rahmen des zweiten gesetzgebungsverfahrens ein wirklich verantwortbarer text vorliegt .

dennoch ist der jetzige text wie bereits gesagt eindeutiger gefat und insofern zu begren .
die probleme bezglich der akzeptanz dieser richtlinie beruhen auf einem grundlegenden miverstndnis .
so wird angenommen , man msse im rahmen der patentrichtlinie auch alle gesichtspunkte aus dem bereich der ethik regeln .
dabei wird mehreres bersehen .

zum einen bedeutet die patentierung einer erfindung ja keineswegs , da der patentinhaber sie auch anwenden oder gar im industriellen mastab nutzen drfte .
darber entscheiden allein die nationalen gesetze .
auf dem gebiet der biotechnologie sind dies etwa in deutschland in erster linie das gentechnikgesetz , dam embryonenschutzgesetz und das arzneimittelrecht .
wenn man in diesem bereich eine vereinheitlichung anstreben will , dann braucht man eben ein europisches gentechnikgesetz , ein europisches embryonenschutzgesetz , aber man kann nicht den hebel daran ansetzen im rahmen der biopatentrichtlinie .

darber hinaus bedeutet die zurckweisung einer patentanmeldung , also die verweigerung des patentschutzes , im gegenzug zu dem ersten gesichtspunkt ebenfalls nicht , da die verwertung der erfindung schlechthin ausgeschlossen ist .
sie bedeutet lediglich , da sie damit jedermann zur nutzung frei zur verfgung steht , vorausgesetzt , da dies nach den allgemeinen nationalen gesetzen berhaupt zulssig ist .

darauf hinzuweisen ist wichtig , um verstndnis fr die richtlinie zu wecken , egal , ob es sich um den ersten oder den zweiten entwurf handelt , und um sie gesetzestechnisch richtig einzuordnen .
nur unter bercksichtigung dieser aspekte sind wir in der lage , eine sachliche position im rahmen dieses gesetzgebungsverfahrens einzunehmen .
das patentrecht ist kein instrument , um eine europische rechts- und sittenordnung zu postulieren .
insoweit stimme ich den inhaltlichen ausfhrungen des berichterstatters ohne jede einschrnkung zu .
wir brauchen diese richtlinie , und wenn wir sie morgen hoffentlich verabschieden , indem wir dem gemeinsamen standpunkt zustimmen , erreichen wir eine strkung des biotechnologiestandortes europa und knnen uns damit wettbewerbsrechtlich sehr viel besser behaupten .

herr prsident , verehrte kolleginnen und kollegen , der gemeinsame standpunkt , der uns heute vorgelegt wurde , hat im vergleich zum ursprnglichen entwurf an klarheit und rechtlicher przisierung hinzugewonnen , davon abgesehen , da er auch aus ethischer sicht akzeptabler ist , und zwar aufgrund der bemerkenswerten und hartnckigen ttigkeit des berichterstatters .
dieser gemeinsame standpunkt gewhrleistet eine klare unterscheidung zwischen dem genom als trger des erbmaterials , und somit als lebensspender , und dem genom als bloes element der " zellenmaschinerie " , als hilfsmittel fr biotechnologische erfindungen und hoffnungstrger .

dadurch , da der gemeinsame standpunkt klar zwischen entdeckung und erfindung unterscheidet und da er sich auf die artikel 3 und 4 sttzt , wird vermieden , da irgend jemand von etwas lebendigem , vom menschlichen krpers und seinen bestandteilen in ihrem natrlichen zustand besitz ergreifen kann .
aufgrund von erwgung 28 bleibt das patentierte genom im rahmen eines innovativen verfahrens weiterhin fr die forschung und fr jegliche sptere anwendung verfgbar , soweit diese nicht im ursprnglichen patent enthalten ist .
somit handelt es sich um eine richtlinie , die darauf abzielt , das geistige eigentum des erfinders zu bewahren , indem sie sich auf die drei blichen kriterien - neuartigkeit , erfindungsgeist , industrielle nutzbarkeit - sttzt , aber gleichzeitig noch durch przise ethische normen umrahmt wird .

nicht patentiert werden knnen daher der menschliche krper in allen seinen entwicklungsstufen sowie die verfahren , die keimzellen , embryonen und klone verwenden , die zu zwecken der reproduktion von menschlichen wesen erzeugt wurden .
die ethischen garantien werden von einem unabhngigen europischen ethik-ausschu festgelegt , die krzlich von prsident santer neu besetzt wurde und die in zukunft eng mit dem europischen parlament zusammenarbeiten wird , insbesondere mit stoa , dem parlamentarischen amt fr bewertung .
die bewahrung der biologischen vielfalt , die erforderliche bercksichtigung des leidens der tiere sowie die wahrung der ffentlichen ordnung und der guten sitten sind gewhrleistet .
die beiden ausnahmen schlielich zielen darauf ab , das landwirteprivileg in bezug auf die nutzung fr den eigenbedarf zu garantieren , sowohl was die ernteerzeugnisse der landwirte als auch die tierproduktion in ihren eigenen betrieben betrifft .

insgesamt betrachtet trgt der gemeinsame standpunkt zwei wesentlichen bedenken rechnung : einerseits der einhaltung der ethischen regeln , indem er sich auf die grundprinzipien bei der bewahrung des lebens und der rechte des menschlichen wesens sttzt , und andererseits dem schutz des geistigen eigentums , ohne da dieser schutz jemals mit der spteren erlangung einer lizenz zur patentnutzung verwechselt wrde .
in diesem zusammenhang wird der gemeinsame standpunkt zwei vorrangigen zielen gerecht .
zunchst ist da das wirtschaftliche ziel , das die entwicklung des binnenmarktes fr biotechnologische erfindungen ermglicht und folglich das zurckholen in die europische union von investitionen , die von dort abgezogen wurden und die der union heute angesichts der konkurrenz von seiten der vereinigten staaten , japans und spter einmal auch von seiten chinas in dramatischer weise fehlen .
die rckkehr zu einer derartigen wirtschaftlichen dynamik wird die schaffung neuer arbeitspltze in innovativen und rasch wachsenden unternehmen ermglichen .
das zweite ziel betrifft die frage der humanitt und der ffentlichen gesundheit : es geht darum , da wir uns am kampf gegen den hunger in der welt beteiligen , und zwar mit hilfe der entwicklung von pflanzen , die gegen schdlinge und trockenheit resistent sind . es geht darum , da wir dank der bereitstellung neuer impfstoffe die bekmpfung der groen seuchen ermglichen - wie dies im falle von hepatitis bereits geschieht und sicher bald auch im falle von aids und bestimmten parasitren krankheiten , die echte geieln fr die menschheit darstellen .
es geht darum , da die diagnose und die behandlung von erbkrankheiten , insbesondere der seltenen krankheiten - der sogenannten waisenkrankheiten - gewhrleistet werden , das heit , da den erwartungen von millionen kranker menschen und deren familien entsprochen wird , die ihre hoffnungen in die fortschritte der genetik und der biotechnologischen erfindungen setzen .

unter diesen bedingungen bin ich somit fr die verabschiedung dieser richtlinie , und ich bin der ansicht , da sie sogar schnellstmglich in der aktuellen fassung verabschiedet werden mu , um den rckflu der gelder zu ermglichen , die fr die entwicklung und die herstellung von futtermitteln erforderlich sind , die im rahmen der produktsicherheit und der korrekten verbraucherinformation erarbeitet wurden , aber auch von diagnosetests , impfstoffen und medikamenten , die unerllich sind im kampf gegen neuartige krankheiten sowie erb- und infektionskrankheiten , die eine geiel fr die menschheit darstellen .

herr prsident , nach jahrelangen debatten werden nun endlich die regeln festgelegt , die die bedingungen und die grenzen der forschung an lebewesen definieren sollen .
ein bravo und ein dankeschn an herrn rothley , der die aussprachen in bemerkenswerter weise geleitet hat .
das parlament hat den richtlinienvorschlag stark abgendert , und der ministerrat ist diesem vorgehen gefolgt , worber ich mich freue .
nun haben wir einen ausgewogenen text , der einerseits den wissenschaftlichen fortschritt innerhalb der forschung an lebewesen ermglichen mchte und andererseits darum bemht ist , die menschenwrde und die integritt des menschlichen wesens zu schtzen .
in zukunft kann jeglicher eingriff in eine biologische substanz oder in ein herstellungsverfahren gegenstand eines patentes sein .
so kann zum beispiel eine teilsequenz eines genoms gegenstand eines patentes sein , sofern diese erfindung fr eine konkrete industrielle nutzung vorgesehen ist .
wie jedoch herr pompidou gesagt hat , bestimmt diese richtlinie auch die grenzen fr forschungsvorhaben und patente .

artikel 6 besagt , da die verfahren zum klonen von menschlichen wesen , die verfahren zur vernderung der genetischen keimzellenidentitt des menschen und die nutzung von embryonen zu industriellen oder kommerziellen zwecken nicht patentiert werden knnen .
und selbstverstndlich kann auch der menschliche krper nicht gegenstand eines patentes sein . somit ist es klar , da die einwnde hinsichtlich der gefahren durch genmanipulationen nicht begrndet sind , zumal die richtlinie - auch dies hat herr pompidou bereits erwhnt - die schaffung eines ethik-ausschusses auf europischer ebene vorsieht , natrlich unabhngig von den in jedem land bestehenden ethik-ausschssen .
dies ist die antwort auf die lgenkampagnen , die in einigen lndern , wie auch in meiner heimat belgien , gefhrt wurden , mittels derer man den leuten weismachen wollte , da das klonen , die manipulation von keimzellen oder andere manipulationen erlaubt seien , was aber nicht der fall ist .
die lektre der richtlinie wird jeden davon berzeugen , da all dies vollkommen falsch ist .

meine damen und herren , verehrte kolleginnen und kollegen , wenn ich ausschlielich vom gesundheitsaspekt ausgehe , so kann ich sagen , da es dank dieser richtlinie mglich sein wird , die forschungen , die auf das zurckdrngen der erbkrankheiten hinarbeiten , unter guten bedingungen fortzufhren . jenen , die aus rein ideologischen grnden die forschung blockieren mchten , schlage ich vor , einmal patienten mit erbkrankheiten - wie etwa der huntington-krankheit - aufzusuchen , und diesen menschen ins gesicht zu sagen , da man sie nicht heilen knne , weil die abgeordneten beschlossen haben , sie nicht zu heilen .
im brigen erreichen die betrge , die in die entwicklung neuer medikamente gesteckt werden , enorme ausmae . die patente sind ein mittel zur ausgabendeckung , und die europische industrie kann diesen markt fr biologische produkte auf keinen fall links liegen lassen , denn andernfalls mten wir die patienten im jahr 2000 mit medikamenten versorgen , die aus den vereinigten staaten oder aus japan kommen .
verehrte kolleginnen und kollegen , es wre undenkbar , da europa die zukunft der gesundheit der europer anderen berlt .

abschlieend noch ein wort zu denjenigen , die an die zeit vor 50 jahren erinnern : die geschichte hat gezeigt , da totalitre herrschaftssysteme nicht von fehlgeleiteten rzten oder wissenschaftlern errichtet wurden , sondern da das gegenteil der fall war .
jeder demokratische staat mu geeignete instrumente einfhren , nicht instrumente des verbots , sondern vielmehr der untersttzung der wissenschaftlichen ttigkeit , um so jegliches abdriften zu verhindern .
genau dies tut diese richtlinie mittels eines durchweg ausgewogenen textes , der in jedem fall unsere volle zustimmung erhlt .

herr prsident , wir werden sowohl gegen den gemeinsamen standpunkt als auch gegen den bericht rothley stimmen , denn er nhert sich dieser frage , die fr die gegenwart und die zukunft der menschheit so immense bedeutung hat , mit hilfe von technokratischen und finanzkonomischen regelungen , und es werden keine strengen prventiven , repressiven , nachhaltigen und wirksamen regeln und kontrollen vorgesehen und eingefhrt , damit die gefahr eines angriffs auf den menschen und die natur , der umsturz des sozialen lebens und der entwicklung des menschen auch wirklich vollkommen ausgeschlossen ist .
im gegenteil , unserer einschtzung nach erleichtern es diese regelungen , ob es im bericht bzw. dem gemeinsamen standpunkt nun beabsichtigt ist oder nicht , den oligopolen und monopolen , die biotechnologischen entdeckungen bzw. erfindungen in ihre hnde zu bekommen , um sie wie stets im interesse ihres zgellosen und menschenverachtenden profits zur anwendung zu bringen .
deshalb werden wir , wie ich bereits sagte , mit nein stimmen und auf unserer forderung beharren , da eine grundlegende neuausrichtung des berichts und des gemeinsamen standpunkts ntig ist , und zwar dahingehend , da dieser der tatschlichen aufgabe der wissenschaft gerecht wird , der forderung des menschen , mit hilfe der wissenschaft und seiner entdeckungen endlich sein leben verbessern und sichern zu knnen und nicht , es zu verschlechtern und es der gefahr von massenmorden auszusetzen .

frau prsidentin , da die grnen gegen die vorliegende richtlinie sind , ist wohlbekannt , und ebenso bekannt und klar sind die dafr bestehenden grnde .

ziel der richtlinie ist die patentierung lebender organismen , ihrer gene und krperteile , einschlielich derjenigen des menschen .
fr jeden brger ist es eine offenkundige absurditt : ein lebender organismus ist keine sache , ist nicht gegenstand einer erfindung , auch wenn einige seiner gene - unter verwendung in der natur bestehender biologischer systeme - verndert werden .
solche gene sind hchstens entdeckungen ; entdeckungen sind jedoch nicht patentierbar .

wir sind nicht aus voreingenommenheit gegen die patentierung von verfahren , mit denen vernderte organismen hergestellt oder gene isoliert und reproduziert werden knnen : eine patentierung von organismen und genen ist damit gleichwohl nicht berechtigt .

gene sind informationen , schriftliche informationen mit molekularem alphabet , und solche informationen sind erbgut dessen , der sie besitzt ; bestenfalls liee sich sagen , da sie ein gemeinsames erbgut der menschheit sind . sie drfen jedoch nicht einer bestimmten industrie gehren , um von dieser in waren umgewandelt zu werden .
solche informationen als patentierbar zu bezeichnen - beispielsweise wenn ein menschliches gen isoliert und auerhalb des menschlichen krpers reproduziert wird - wre gleichbedeutend mit der behauptung , die schriftlichen literarischen werke von homer , dante oder shakespeare - heute kulturerbe der menschheit - seien patentierbar , wenn sie in einem anderen system reproduziert werden , welches das ergebnis menschlicher technologie ist wie beispielsweise eine compact disc .
meiner meinung nach sind sich alle darin einig , da nicht das werk von dante oder shakespeare , sondern die compact disc patentierbar ist ; ebenso sind technologien und nicht gene und organismen patentierbar .
eine solche logik hat heute sehr gefhrliche konsequenzen .
beispielsweise wird damit das abkommen ber die biologische vielfalt in frage gestellt , und das einzige ziel besteht darin , der industrie gewinne zu verschaffen .

aus diesem grund ist es unseres erachtens nicht mglich , sich mit der patentierung lebender organismen einverstanden zu erklren , was zudem eine gefhrliche blockierung der wissenschaftlichen forschung bedeutet , wie auch vom national institute of health in den vereinigten staaten beanstandet wird , das heute die patentierung von genen ablehnt .

des weiteren werden gentherapien nur fr verbreitete krankheiten verfgbar sein , da die unternehmen an der entwicklung von therapien fr seltene krankheiten , die keine entsprechenden gewinne bieten knnen , kein interesse haben werden .

das europische parlament hat die vorliegende richtlinie bereits gendert , doch hat der rat smtliche von uns eingereichten nderungsantrge abgelehnt , insbesondere was die biopiraterie , das landwirteprivileg sowie das leiden von tieren betrifft .

aus all diesen grnden bekrftigen wir grnen , da die vorliegende richtlinie abzulehnen ist oder da zumindest die nderungsantrge , die vom parlament angenommen worden waren , erneut eingebracht werden .

frau prsidentin , meine fraktion wird gegen diese richtlinie stimmen .
ich mchte von ganzem herzen das untersttzen , was meine vorredner - herr ephremidis und der sprecher der grnen - gesagt haben , und kann alle bemerkungen , die von ihnen ber die abwertung der whrung " mensch " gemacht wurden , nur wiederholen .

ich habe den eindruck , da wir den multinationalen unternehmen der pharmaindustrie einen blankoscheck zur steigerung ihrer gewinne ausstellen sollen .
ich glaube nicht , da dieser sektor viel mitleid von uns bentigt .
wir sollen hier regelrecht zu dienern des patentrechts gemacht werden .
einige behauptungen , die hier aufgestellt worden sind , entsprechen nicht ganz der realitt .
uns wurde gesagt , da in den gemeinsamen standpunkt 66 entscheidende nderungsantrge des parlaments bernommen worden sind , doch bei genauerer untersuchung stellt man fest , da dies gar nicht der fall ist .
dennoch wurde es behauptet , und all diejenigen , die dem widersprachen , galten als unvernnftig .
doch tatschlich wurden einige gendert , whrend andere nderungsantrge ganz gestrichen wurden .
so wurde z . b. im nderungsantrag 13 das wort " rechte " gestrichen und nur das wort " pflichten " beibehalten .
das mchte ich hier zur diskussion stellen .

auch die art und weise , wie die befrworter dieser richtlinie ihre haltung begrnden , ist widersprchlich .
zwar sagen sie , sie seien gegen die patentierung des menschlichen krpers , doch dann wollen sie es gesetzlich erlauben , da patente ber ein einzelnes gen oder eine sequenz von genen ausgestellt werden knnen .
es ist schon etwas irrefhrend , wie diese angelegenheit ffentlich dargestellt wird .
es wird behauptet , gesetzliche regelungen seien erforderlich , um eine zersplitterung innerhalb der union im hinblick auf das recht an geistigem eigentum zu vermeiden .
dies habe negative auswirkungen auf den binnenmarkt .
doch sollten ethische berlegungen sicher vorrangig sein .
wir knnen doch nicht unser menschsein aufgeben , nur um das patentrecht zu verbessern .

in einem brief von herrn de clercq , dem vorsitzenden des ausschusses fr recht und brgerrechte , in dem ich mitglied bin , wird argumentiert , da der derzeitige mangel an rechtlichem schutz zu einer verlagerung der forschung in die usa und nach japan fhre .
ich bin der berzeugung , da dies ein vllig anderes thema ist .
oft wird flschlich behauptet , da multinationale unternehmen auf dem durch harten wettbewerb gekennzeichneten pharma-markt nicht weiter voranschreiten wrden , wenn sie nicht diesen besonderen schutz erhalten .
ich hege groe sympathie fr die patientenverbnde , und viele dieser verbnde sind an mich herangetreten , um mir zu sagen , da sie sich nicht angemessen reprsentiert sehen .

ich halte dies fr ein ernstes problem , um das sich das parlament unbedingt kmmern sollte !
wir drfen nicht vergessen , da wir alle menschen sind , und dementsprechend sollten wir die angelegenheit auch behandeln .

frau prsidentin , wenn die nderungsantrge nicht angenommen werden , werde ich auch gegen diese richtlinie stimmen .
dafr gibt es viele grnde , und ich habe hier nicht die zeit , auf alle einzugehen , aber zwei dinge waren fr mich besonders wichtig .
zum einen bin ich nicht der ansicht , da die erforschung seltener krankheiten durch den gemeinsamen standpunkt des rates sichergestellt ist , zum zweiten macht der gemeinsame standpunkt des rates es uns sehr schwer , unseren verpflichtungen gegenber den rmsten der welt nachzukommen .

ich habe stndig probleme mit der patentierung von genen .
ein gen ist ja eine information , und daher macht es keinen sinn zu sagen , da man ein patent auf eine genkopie beantragt , also ein patent auf eine geninformation , denn im groen und ganzen gibt es ja keinen unterschied , bzw. es gibt berhaupt keinen unterschied .
ich kann nachvollziehen , da man ein patent auf die information erwerben kann , welche einen bestimmten , konkreten einsatz des gens betreffen , aber dann auch nur diese bestimmte anwendung .
dadurch mten die verdienstmglichkeiten der industrien ausreichend gesichert sein , und es wre gleichzeitig ein groer anreiz zur erforschung seltener krankheiten .

es bereitet mir auerdem sorgen , da die mglichkeiten der unterentwickelten lnder zum schutz ihrer reichhaltigen natur durch den gemeinsamen standpunkt des rates unterminiert wird , nicht zuletzt die mglichkeit , damit geld zu verdienen .
im europischen bereinkommen ber die biologische vielfalt wird festgelegt , da das eigentumsrecht an genetischem material auf nationaler ebene festzulegen ist .
es ist sehr einfach , die einhaltung dieses prinzips sicherzustellen .
es reicht aus , die gesetze des betreffenden landes zu respektieren , oder man beschafft sich das einverstndnis der person , von welcher die grundlage der erfindung stammt .
so kann man die interessen der entwicklungslnder effektiv sicherstellen .

ich kann das argument einfach nicht akzeptieren , da eine solche forderung gegen das trips-bereinkommen verstoen wrde .
die eu mu sich in den kommenden verhandlungen ber dieses abkommen dafr einsetzen , da die interessen der entwicklungslnder sichergestellt werden , und wir als parlament mssen dafr sorgen , da die kommission in diesen verhandlungen eine eindeutige haltung fr das bereinkommen ber die biologische vielfalt einnimmt und fr die gerechte verteilung der einnahmen aus der eigenen natur der entwicklungslnder .

schlielich mchte ich noch alle auffordern , diese wichtigen nderungsantrge zu untersttzen , die unsere verpflichtungen gegenber kranken menschen und den entwicklungslndern unterstreichen .

frau prsidentin , herr kommissar , liebe kolleginnen und kollegen ! manche mchten die richtlinie ber den patentschutz biotechnologischer erfindungen im eiltempo vom tisch bekommen .
dies ist nicht aufgabe des europischen parlaments .
unsere aufgabe ist es , uns vom rat in der zweiten lesung nicht wegnehmen zu lassen , was wir in der ersten lesung beschlossen haben .
sonst schaffen wir einen gefhrlichen przedenzfall , der die rechte des parlaments untergrbt .
deshalb liegen zum gemeinsamen standpunkt einige nderungsantrge vor , die wir unbedingt annehmen mssen .
ich beschrnke mich auf zwei beispiele .

erstens : wenn wir schon beschlossen haben , da bausteine des menschlichen lebens und teile der gesamten tier- und pflanzenwelt als erfindungen patentfhig sind , drfen wir nicht auch noch der biopiraterie tr und tor ffnen .

deshalb haben wir in erster lesung wenigstens den herkunftsnachweis biologischen materials gefordert , der mibrauch verhindert und aus dem sich gegebenenfalls entschdigungsansprche ableiten lassen .
der rat hat das gestrichen .
wir mssen den herkunftsnachweis wieder hineinschreiben .

zweitens : wir mssen auch den bioethikausschu in der von uns beschlossenen form retten .
mit der von der kommission eingesetzten neuen ethikberatergruppe , deren aufgaben von der kommunikationstechnik bis hin zur bio- und gentechnologie reichen , ist es nicht getan .

wie sollen eigentlich zwlf noch so hochkartige wissenschaftler neben ihrer eigentlichen ttigkeit zustzlich das gesamte feld moderner technologien seris abdecken ?
die brgerinnen und brger erwarten in einem mit hoffnungen und ngsten besetzten gebiet keine alibiveranstaltung , sondern sichere begleitung .
deshalb mu das europische parlament im rahmen der patentierungsrichtlinie auf einem eigenen ausschu fr bioethik beharren .

frau prsidentin , als in diesem parlament erstmals ber den gemeinsamen standpunkt des rates abgestimmt wurde , habe ich mich sehr entschieden fr diesen gemeinsamen standpunkt eingesetzt .
ich tat dies aus einem ethisch motivierten grund . einfach ausgedrckt , sagte ich zu mir selbst , da der wert des menschlichen lebens die grundlage jeglicher rechtsordnung bildet und jedem politischen programm zugrundeliegen mu , da also die untersttzung der forschung , insbesondere der forschung im bereich der medizin und pharmazie zur bekmpfung schrecklicher menschlicher krankheiten eine mglichkeit zur wahrung und sogar strkung ethischer grundstze bildet .

das europische parlament vertrat seinerzeit jedoch die auffassung , da andere moralische forderungen nicht ausreichend bercksichtigt wurden , und so wurde jener erste gemeinsame standpunkt des rates abgelehnt .
die arbeiten wurden neu aufgenommen , und den ethischen forderungen wurde von parlament , rat und kommission in besonderem mae rechnung getragen .
das parlament stimmte in erster lesung fr eine reihe von nderungsantrgen , durch die der richtlinie klarheit verliehen und durch die sie auch in den neu erffneten bereichen mit den ethischen forderungen in einklang gebracht wurde .

die kommission erklrte sich seinerzeit mit smtlichen vom parlament angenommenen nderungsantrgen einverstanden .
der rat beschlo hingegen , einige nderungen vorzunehmen .
meiner meinung nach - und ich denke , da es sich hierbei um den zentralen punkt handelt , zu dem jeder seine persnliche meinung vertritt , die jedoch von vielen kolleginnen und kollegen geteilt wird - liegt der prfstein fr die transparenz der vom rat vorgenommenen nderungen in der frage der menschlichen embryonen ; vom rat wurden hier nderungen vorgenommen , durch die eine zuvor klare formulierung nun unklar geworden ist .
um sie in einer auch in rechtlicher hinsicht sehr komplizierten materie fr alle verstndlich zu machen , mchte ich sagen , da das parlament folgendes erklrt hatte : " menschliche embryonen sind niemals patentierbar , weder als produkt eines verfahrens noch als instrument eines verfahrens " .

der rat hat eine formulierung eingefhrt , durch die es bei der auslegung sowie bei der umsetzung der eu-richtlinie in innerstaatliche rechtsvorschriften mglich sein wird , auch verfahren , bei denen embryonen verwendet werden , sowie embryonen selbst zu patentieren .
das ist mein standpunkt als jurist .
zumindest wurde ein element der unklarheit eingefhrt , und meines erachtens ist es die pflicht dieses parlaments , eine solche unklarheit auszurumen .
daher werde ich fr die nderungsantrge 1 , 14 , 19 und 24 , die auf die beseitigung einer solchen unklarheit ausgerichtet sind , stimmen .

mir ist wohlbewut , worum es im grunde genommen geht : es geht nicht um eine rechtliche , nicht um eine ethische , sondern um eine praktische frage .
diese richtlinie liegt dem europischen parlament schon seit jahren vor ; dabei handelt es sich um eine vernnftige richtlinie , die ohne weiteren zeitverlust verabschiedet werden mu .

ich bin damit einverstanden , da es sich insgesamt um eine positive richtlinie handelt , doch mchte ich hierzu eine korrektur anbringen .
weshalb hat der rat einige nderungen vorgenommen , durch die ein klarer text unklar wird ?
oder sollen , wie es im ausschu fr recht und brgerrechte hie und wie vielleicht auch hier im plenum nochmals gesagt wird , diese nderungen nur stilistischer art sein , durch die sich inhaltlich nichts ndert ?
dann kann ich mir aber nicht vorstellen , da ein nderungsantrag , durch den etwas geklrt wird , was meines erachtens jetzt unklar ist , zu verzgerungen fhren und den rat daran hindern kann , einen solchen vom europischen parlament eingereichten nderungsantrag zu bernehmen .
oder es wird in diesem punkt eine erneute auseinandersetzung geben . doch dann werden wir angesichts dieser nicht ganz klaren formulierungen sagen , da es - um es einmal so auszudrcken - hier nicht ganz mit rechten dingen zugeht , d.h. da die hnde fr etwas freigelassen werden sollen , was vom europischen parlament indes gar nicht gewollt wird .

aus diesem grunde hoffe ich , da - wobei ich gleichzeitig die grundsatzentscheidung einer frderung der forschung zur bekmpfung von krankheiten , die fr das menschliche leben eine schwere beeintrchtigung bedeuten , weiterhin befrworte - die nderungsantrge 1 , 14 , 19 und 24 , die im wesentlichen allesamt das gleiche ziel verfolgen , angenommen werden .
ich bin zuversichtlich , da die endgltige verabschiedung der richtlinie dadurch nicht verzgert wird .

frau prsidentin , in meinem letzten beitrag zu dieser debatte habe ich die bedeutung einer sorgfltig regulierten genforschung anerkannt und eingerumt , da sie einen wichtigen beitrag dazu leisten kann , das groe problem der welternhrung zu lsen und das berleben landwirtschaftlicher familienbetriebe zu sichern .
ich bin jedoch enttuscht darber , da die nderungsantrge 95 , 76 und 78 , ber die wir ja bereits debattiert hatten und die vom parlament angenommen worden waren , im zusammenhang mit diesem vorschlag nun wieder auf der tagesordnung stehen .
ich halte dies nicht fr ein sehr demokratisches vorgehen , und es spiegelt sicher nicht die ansichten der kollegen wider , die zu diesem thema vor dem plenum gesprochen haben .

als hier im europischen parlament ber die ursprngliche richtlinie abgestimmt wurde , ist eine bestimmte klausel in den text eingefgt worden , die als nderungsantrag 95 bekannt ist und durch die landwirtschaftlichen kleinbetrieben das recht eingerumt wurde , patentiertes saatgut uneingeschrnkt weiter zu nutzen und ihr eigenes saatgut rechtlich zu sichern und weiterzuentwickeln .
damit landwirte stets innovationsfhig bleiben knnen , ist es von fundamentaler bedeutung , da sie freien zugang zu saatgut und genmaterial haben , und dieses uneingeschrnkt austauschen knnen .
wenn europa die artenvielfalt der nutzpflanzen auch in zukunft schtzen will , mssen wir landwirten einen solchen freien zugang und eine solch uneingeschrnkte nutzung gewhrleisten .
das privileg der landwirte mu in dieser hinsicht geschtzt werden , damit die soziale und konomische einheit landwirtschaftlicher kleinbetriebe in ganz europa gewahrt bleibt .
sonst knnten wir ja gleich den groen multinationalen konzernen das monopol der nahrungmittelproduktion bertragen , was jedoch zweifelsohne eine entwicklung wre , die den interessen der gesellschaft zuwiderluft .

abschlieend mchte ich anmerken - und ich habe diesen punkt frher schon einmal angesprochen - , da ich gentochnologie bei menschen ablehne .
menschliches leben ist keine ware , die man kaufen und wieder verkaufen kann .
ich begre es daher , da in der genderten richtlinie folgende bereiche von der patentierbarkeit ausgeschlossen sind : verfahren zum klonen von menschlichen lebewesen , verfahren zur vernderung der genetischen identitt der keimbahn des menschlichen lebewesens und die verwendung menschlicher embryonen zu industriellen oder kommerziellen zwecken .

frau prsidentin , herr kommissar , als vorsitzender des ausschusses fr recht und brgerrechte bin ich der ansicht , da der heutige richtlinienentwurf zur biotechnologie ein paradebeispiel fr europische gesetzgebung ist .
noch nie hat das europische parlament so viel einflu auf die europische gesetzgebung gehabt wie in diesem entwurf .
zuerst hat die kommission , dann der rat alle nderungsantrge des ausschusses fr recht und brgerrechte , seines berichterstatters und letzlich des parlaments gebilligt .
der ausschu fr recht und brgerrechte hat dies sehr geschtzt und sich dem gemeinsamen standpunkt des europischen ministerrats angeschlossen .

ich hoffe , da das auch nach der abstimmung hier im plenum der fall sein wird und da nach zehn jahren diskussion endlich der weg geffnet wird fr einen rechtlichen schutz biotechnologischer erfindungen auf europischer ebene .
eine europische regelung in dieser angelegenheit kann allerdings nicht mehr lnger ausbleiben . ein mangel an schutz von biotechnologischen erfindungen hat nmlich einen brain-drain in die usa und japan zur folge .
wir laufen gefahr , einen wichtigen markt , der sich sehr schnell entwickelt , komplett zu verlieren .
auch hier spielt beschftigung eine rolle .

auerdem geraten die industriellen anwendungen ins hintertreffen . das gilt vor allem fr den pharmazeutischen bereich , in dem 96 prozent der biotechnologischen entwicklungen anwendung finden .
sicher , es ist menschenunwrdig , tiere unntig leiden zu lassen .
der gemeinsame standpunkt bietet darauf eine antwort .
aber es ist genauso menschenunwrdig , kinder und unheilbar kranke leiden zu lassen , whrend es eine lsung gibt .

ich glaube auch , da in dem richtlinienentwurf ein richtiges gleichgewicht gefunden wurde , ein richtiges gleichgewicht zwischen der technischen und der ethischen dimension .
als europisches parlament drfen wir keine angst vor der biotechnologie haben .
im gegenteil , wir mssen beweisen , da wir der herausforderung der biotechnologie gewachsen sind und sie ber die entsprechende gesetzgebung auch annehmen .

frau prsidentin ! die europische union und ihre mitgliedstaaten haben das bereinkommen der vereinten nationen ber die biologische vielfalt unterzeichnet .
wozu haben wir uns dadurch verpflichtet ?

bereits in der einleitung des bereinkommens wird festgestellt , da jeder staat das recht auf seine biologischen ressourcen hat , unter anderem auf die genetischen ressourcen .
in den artikeln 3 und 15 wird dies noch nher ausgefhrt .
in artikel 15.5 wird eindeutig klargestellt , da vor dem einsatz genetischer ressourcen die genehmigung der herkunftstaaten einzuholen ist .
das ist mit dem gemeinsamen standpunkt , zu dem wir stellung nehmen , nicht vereinbar .
das ist ganz eindeutig inakzeptabel .

heute befinden sich die meisten genetischen ressourcen in den entwicklungslndern , d. h. in der armen welt .
eine patentregelung ohne bercksichtigung des bereinkommens ber biologische vielfalt knnte sich zu einem system entwickeln , bei dem groe transnationale unternehmen den genetischen reichtum dieser lnder bernehmen , den sie sich anschlieend in verschiedenen formen zurckkaufen mssen .
ich halte dies fr vllig inakzeptabel .

diese textpassagen knnen verbessert werden , wenn die nderungsantrge 25 und 5 angenommen werden , aber es ist trotzdem nicht ausreichend .
ich meine , da dieser entwurf auf der grundlage des bereinkommens ber biologische vielfalt und aus anderen ethischen grnden abgelehnt werden mu .

herr prsident , ich hoffe , die kollegen lassen sich nicht von der behauptung des berichterstatters tuschen , da im gemeinsamen standpunkt die position des parlaments ausreichend bercksichtigt sei .
der gemeinsame standpunkt enthlt gegenber dem vom parlament in erster lesung behandelten text 68 nderungen .
das macht doch wohl deutlich , da das dokument die forderungen des parlaments nicht korrekt widerspiegelt .
nachdem wir nun schon zehn jahre ber dieses thema debattieren und nachdem wir bereits einen text abgelehnt haben , sind wir noch immer nicht zu einem zufriedenstellenden ergebnis gekommen .

ich werde nicht noch einmal alle grnde der grnen fr die ablehnung des gemeinsamen standpunktes wiederholen , da diese ja bereits hier vorgetragen wurden .
statt dessen mchte ich die ansichten einiger gesellschaftlicher gruppen zu protokoll geben , deren stimmen bei der ausarbeitung der richtlinie nicht gehrt wurden .

ich habe den kollegen eine liste von patientenverbnden zukommen lassen , die sich gegen das patentieren menschlicher gensequenzen aussprechen .
ich mchte ihnen hier die meinung der " offizielen gen-interessengruppe " ( official genetic interest group ) aus dem vereinigten knigreich vortragen : " wenn ein patent auf produkte oder therapien oder pharmazeutische erzeugnisse erteilt wird , die ganz oder teilweise auf der kenntnis einer sequenz von genen beruhen , sollte der patentschutz nicht die sequenz selbst abdecken .
andere produkte oder therapien , die ganz oder teilweise auf der kenntnis derselben sequenz von genen basieren , sollten durch ein gesondertes patent abgedeckt werden . es sollte keinen abgeleiteten patentschutz in diesem bereich geben .
"

die irische organisation fr erbkrankheiten ( inherited disorders organization ) hat sich darber beklagt , da man sie irregefhrt und falsch informiert habe und da man ihre meinung nicht gengend bercksichtigt habe .
die organisation spricht sich gegen die patentierbarkeit von sequenzen menschlicher gene aus .

auch die deutsche gesellschaft fr humangenetik spricht sich gegen die patentierbarkeit des menschlichen genoms und der darin enthaltenen dna-sequenzen aus .
nach den worten ihres vorsitzenden steht die gesellschaft damit in bereinstimmung mit der deklaration des weltrztebundes und den forderungen des stndigen ausschusses der europischen rzte , die sich gegen eine patentierbarkeit menschlicher gene ohne jede ausnahme ausgesprochen haben .

die britische gesellschaft fr humangenetik ( british society for human genetics ) kritisiert , da artikel 5 die patentierbarkeit von sequenzen menschlicher gene sowohl zu erlauben als auch auszuschlieen scheint .

diese verwirrung ist deshalb zustande gekommen , weil dieses parlament im juli einen umstrittenen vorschlag in erster lesung angenommen hatte , der das patentieren des menschlichen genoms sowohl erlaubte als auch verbot .
eine intensive kampagne der lobbyisten , die von smith-kline-beecham finanziell untersttzt wurde , fhrte dazu , da die mitglieder dieses parlaments falsch informiert wurden und da den patientenverbnden nicht gengend gehr geschenkt wurde .

mit unserem nderungsantrag 22 haben wir versucht , die richtlinie in dieser hinsicht zu verbessern .
die europische kumenische kommission fr kirche und gesellschaft ( eecc ) hat sich wie folgt geuert : " wir sind mit dieser richtlinie noch immer zutiefst unzufrieden .
wir fordern das parlament dringend dazu auf , erneut auf der notwendigkeit eines eigenen bioethikausschusses zu beharren , der in der lage ist , die anwendung der patentierung sowie die umsetzung von nderungsantrag 76 betreffend die herkunft des biologischen materials zu berprfen . "

in unsere nderungsantrge 4 , 11 und 12 haben wir die ethik-nderungsantrge vollstndig bernommen .
selbst die sachverstndigengruppe der europischen kommission fr ethik in der biotechnologie weist im zweiten absatz ihrer sellungnahme nr . 8 darauf hin , da eine erfindung , die auf der verwendung von bestandteilen menschlichen ursprungs basiert , welche unter miachtung des zustimmungsprinzips gewonnen wurden , nicht den ethischen anforderungen gerecht werden wird .
im gemeinsamen standpunkt wird dies nicht gewhrleistet . "

hinsichtlich der verwendung von embryonen mchte ich meinen kollegen sagen : lat uns hier eine ganz klare position beziehen , wir knnen embryonen nicht zu kommerziellen zwecken verwenden .

frau prsidentin , aufgrund ethischer bedenken hat sich meine fraktion gegen jegliche form von patenten im zusammenhang mit dem menschen oder seinen biomolekularen bestandteilen ausgesprochen .

die fraktion der radikalen europischen allianz hatte ihre uneinigkeit mit dem berichterstatter , der diesen aspekt nicht gengend bercksichtigt hat , zum ausdruck gebracht .
nun wird aber durch den neuen gemeinsamen standpunkt des rates , der vom rechtsausschu bernommen wurde , genau der von uns verabschiedete text in wesentlichen punkten abgendert . auerdem geht der neue gemeinsame standpunkt in richtung einer zurckdrngung der ethikfrage , da er den anwendungsbereich der patente noch erweitert .

wir knnen nicht einverstanden sein .
selbst wenn man einerseits die verschiedenen zwnge , die lobbies und die finanzielle bedeutung in die waagschale wirft und andererseits den vorsprung , den die usa in diesem bereich bereits haben , so widerspricht doch die biologische piraterie der humanistischen philosophie , der sich - wie ich hoffe - viele unserer abgeordneten in diesem parlament verpflichtet fhlen .

auch in anderer hinsicht hat der rat einen althergebrachten grundsatz aufgegeben , und zwar die klausel des landwirteprivilegs , das es dem landwirt erlaubt , das saatgut wiederzuverwenden , das er erzeugt hat und zu landwirtschaftlichen zwecken weiterzuverkaufen .
unsere fraktion wird insbesondere den nderungsantrag 28 untersttzen , der auf die wiedereinfhrung dieser praxis abzielt .

gem dem uns vorliegenden vorschlag wre es in zukunft mglich , sogar die altbekannten pflanzenarten patentieren zu lassen .
diese entwicklung kann sehr weit fhren .
ich mchte hier lediglich das beispiel einer indischen basmati-reissorte anfhren , fr die ein amerikanisches unternehmen ein patent beantragt hat , was zur folge hatte , da die bisherigen importe dieser reissorte in die usa verhindert wurden .
es geht hier nicht darum , bornierten anti-amerikanismus zu betreiben , sondern es geht darum , da wir unsere politische arbeit leisten mssen , indem wir uns , auf der grundlage unserer gemeinsamen werte , der kalten logik des bloen gewinnstrebens entgegenstellen , die sich die mitgliedstaaten unseres erachtens leider etwas zu leicht aufdrngen lassen .

frau prsidentin , erneut beschftigt sich das europische parlament mit einem gemeinsamen standpunkt des rats ber die richtlinie zur patentierung von biotechnologischen erfindungen .

schon bei der ersten lesung konnten wir den rothley-bericht nicht untersttzen .
das hatte ethische grnde .
wir sind davon berzeugt , da menschen , tiere und pflanzen einzigartige schpfungen gottes sind und daher nicht , auch nicht in nachgebauten , synthetischen teilen , als menschliche erfindung bezeichnet werden drfen .
ich sage dies ganz abgesehen von der diskussion ber die art und weise , in der genetische kenntnisse genutzt werden .
durch die richtlinie wird erbmaterial zu einem handelsgut gemacht , das sich zu zwecken der gewinnerzielung einsetzen lt .
daneben ist es auch noch die frage , ob sich die patentierung fr die patienten wirklich so positiv auswirken wird : ein patent wird schlielich fr kommerzielle und nicht fr wohlttige zwecke beantragt .

inzwischen liegt ein zweiter gemeinsamer standpunkt vor , und das parlament scheint des kmpfens mde zu sein .
die wirtschaftlichen vorteile fr die industrie scheinen sich gegenber den ethischen bedenken vllig durchgesetzt zu haben , sogar so , da der ausschu fr recht und brgerrechte eine reihe von wichtigen , vom rat nicht angenommenen nderungsantrgen des parlaments nicht erneut einreicht .
der berichterstatter empfiehlt , den standpunkt so zu bernehmen .
haben wir diese nderungsantrge dann umsonst angenommen ?
wir haben , genau wie viele andere , die wichtigsten nderungsantrge erneut eingereicht .
es geht doch nicht an , da eine schnelle einfhrung der richtlinie wichtiger ist als eine inhaltlich ausgewogene richtlinie .

abschlieend mchte ich bemerken , da es mir sorgen bereitet , wie leicht sich wirtschaftliche interessen in dieser richtlinie durchsetzen konnten , whrend alle ethischen einwnde als naivitt abgetan wurden .
die patentierung von genen ist nicht selbstverstndlich .
nur mit viel gutem willen sind synthetische gene als erfindung zu betrachten .
menschenwrde , respekt vor tieren und pflanzen in der von gott gegebenen schpfung bleiben wichtige diskussionspunkte .
es ist zu einfach , diese sogenannte rein technische richtlinie losgelst von moralischen und ethischen erwgungen zu sehen .
wer glaubt , duch billigung des gemeinsamen standpunkts diese wiederkehrenden ethischen fragen los zu sein , der irrt sich .
die diskussion hat gerade erst begonnen und wird durch billigung des heutigen standpunkts sicher nicht einfacher werden .

frau prsidentin , vor geraumer zeit haben sich 1 , 2 millionen meiner landsleute in einem volksbegehren gegen die patentierung biotechnologischer erfindungen ausgesprochen .
vor diesem politisch brisanten hintergrund habe ich diesen bericht doppelt aufmerksam gelesen .
die feststellung , die kommission und der gemeinsame standpunkt des rates htten nderungsvorschlge des parlaments bernommen , hlt bei nherer betrachtung nicht stand .
in wesentlichen punkten erfolgt eine aufweichung durch die hintertr .

der gemeinsame standpunkt des rates normiert in artikel 5 absatz 2 , da ein isolierter bestandteil des menschlichen krpers eine patentierbare erfindung sein kann .
mit dieser bestimmung wird de facto das klonungsverbot menschlicher lebewesen unterlaufen .
ferner ist normiert , da die verwendung von menschlichen embryonen zu industriellen und kommerziellen zwecken nicht patentierbar ist .
der ausschlu der patentierbarkeit umfat somit nicht die verwendung von embryonen zu therapeutischen und diagnostischen zwecken .
ich denke aber , da jede verwendung von menschlichen embryonen von der patentierbarkeit ausgeschlossen werden sollte !

die ursprngliche position des parlaments betreffend das sogenannte landwirteprivileg wurde ebenfalls aufgeweicht .
die vorgesehenen ausnahmen sind nur makulatur , weil den landwirten zwar die verwendung des ernteguts fr generative und vegetative vermehrung erlaubt wird , die wirtschaftliche verwertbarkeit der anwendungspatente von der ausnahmeregelung aber wohlweislich ausgeklammert wird .
somit ist der austausch von saatgut zwischen landwirten ohne zahlung von lizenzgebhr nicht mglich .
kleine saatgutvereinigungen werden wirtschaftlich nicht mehr existenzfhig sein .
die folge ist eine marktbereinigung .
dasselbe gilt auch fr die weiterzucht von tieren .
aus diesen grnden lehnen wir die vorlage ab .

frau prsidentin , ich mchte dem prsidenten fr seine harte arbeit danken .
ich habe diesen vorschlag mit interesse verfolgt und war mitglied im ursprnglichen vermittlungsausschu , der jedoch scheiterte .

die richtlinie stellt eine gratwanderung dar zwischen der notwendigkeit , in diesem bereich patentschutz zu gewhren , und den anforderungen , die sich aus der achtung des wohlergehens der tiere und der menschenwrde ergeben .

es sei darauf verwiesen , da die europische union im arzneimittel-sektor weltweit fhrend ist und da der sektor innerhalb der union auf nicht unerhebliche weise zum wohlstand beitrgt .
ich habe briefe von den gewerkschaften im vereinigten knigreich erhalten , in denen diese mir mitteilen , da sie die richtlinie untersttzen und da sie den verlust von arbeitspltzen befrchten , wenn nicht bald eine richtlinie fr diesen bereich erlassen wird .
seien wir doch nicht naiv - eine ablehnung dieser richtlinie wird experimente in der biotechnologie nicht verhindern .
die forschung und damit die arbeitspltze in diesem bereich wrden einfach in irgendeinen anderen teil dieser welt abwandern , und die europische union wre dann der verlierer .

ich untersttze den gemeinsamen standpunkt weitgehend , auch wenn ich die sorgen einiger meiner kollegen im hinblick auf den tierschutz und die beachtung ethischer grundstze teile .
allerdings halte ich es fr uerst unaufrichtig , wenn einige kollegen vorgeben , sie seien gegen die richtlinie , weil die formulierung einiger ethischer einschrnkungen , die darin enthalten sind , nicht angemessen sei .
dabei wren sie auch bei einer anderen formulierung niemals bereit , die richtlinie zu akzeptieren .
ich glaube , sie sollten hier ehrlich sein .

im hinblick auf die kritik , wir htten bei der anhrung der von der richtlinie betroffenen interessengruppen den patientenverbnden nicht gengend gehr geschenkt , mchte ich sagen , da ich dies fr eine sehr sterile debatte halte .
sind sie etwa jemals auf eine organisation gestoen , bei der es keinen widerspruch einzelner mitglieder gab ?
worauf es ankommt ist doch , welche ansicht die mitglieder der jeweiligen organisation insgesamt vertreten .

abschlieend mchte ich noch einmal betonen , da ich den gemeinsamen standpunkt weitgehend untersttze , auch wenn ich einige bedenken im hinblick auf die ethischen fragen habe .

frau prsidentin , meine sehr verehrten damen und herren ! der vorliegende gemeinsame standpunkt , ber den wir morgen abstimmen , ist besser als sein ruf .
ich sehe keinen anla zu euphorie , und ich bin auch im gegensatz zu herrn rothley der meinung , da man vielleicht das eine oder andere noch besser formulieren knnte , doch der text , ber den wir morgen abstimmen werden , ist besser als der text , den das parlament im februar 1995 mehrheitlich abgelehnt hat .
es sind sehr viele verbesserungen erreicht worden , und ich glaube , da das parlament damals gute grnde hatte , dagegen zu stimmen , da wir aber jetzt genauso gute grnde haben , antrge auf ablehnung des gemeinsamen standpunkts zurckzuweisen .

damals fehlte der eindeutige ausschlu der keimbahnmanipulation .
diesen eindeutigen ausschlu der menschenzchtung durch eingriff in die menschliche keimbahn enthlt der gemeinsame standpunkt .
damals hatten wir eine sehr schwammige formulierung zum landwirteprivileg .
jetzt haben wir eine strkere formulierung .
was die patienten angeht , so mchte ich wirklich davor warnen , sie fr die eine oder andere position in anspruch zu nehmen .
es gibt patientenverbnde , die fr die richtlinie sind , und es gibt welche , die sind dagegen .
beide haben gute grnde .
hier im parlament kann keiner mit ruhigem gewissen behaupten , da es sich auf die erforschung dieses oder jenes medikaments so oder so auswirken wird . bestimmte serise wissenschaftler vertreten die eine position , und andere genauso serise wissenschaftler vertreten die andere position , und wir drfen uns nicht zu polemik hinreien lassen , wie das mit einigen kollegen geschehen ist .

wir sollten diese richtlinie als das sehen , was sie ist , eine binnenmarktrichtlinie und eine richtlinie , bei der es um wirtschaftliche faktoren und um arbeitslosigkeit geht .
wir sollten jedoch mit aller vehemenz auf die ethisch motivierten grenzziehungen hinweisen , auf die das parlament immer wert gelegt hat .
denn im gegensatz zu dem , was die grnen behaupten , ist es eben nicht so , da wir durch klonen arbeitspltze schaffen wollen , sondern durch die anwendungsmglichkeiten im bereich der gentechnologie , die nach ansicht der mehrheit dieses hauses und ich glaube auch der mehrheit der europischen brger ethisch unumstritten sind .

aber wir mssen diese ethisch motivierten einschrnkungen sehr deutlich formulieren .
deswegen bin ich froh , da der rat im gemeinsamen standpunkt eine sehr weitgehende formulierung zum klonen gefunden hat .
durch das klonexperiment beim schaf dolly und durch die verffentlichung dieses experiments ist bei vielen menschen in europa und darber hinaus berechtigte angst entstanden .
das klonen von menschen ist kein hirngespinst .
wenn wir nicht aufpassen , wird es den geklonten menschen schneller geben , als wir alle glauben .

deswegen ist es gut , da wir als parlament - und jetzt auch der rat - hier eine eindeutige grenze ziehen wollen . was die bioethikberatergruppe der europischen kommission vorgeschlagen hat , war nmlich nicht eindeutig .
dort hie es , nur das reproduktive klonen von menschen sei abzulehnen , und das htte geheien , klonexperimente an embryonen sollten gestattet werden und nur die erzeugung des geklonten babys sei dann verwerflich .
das ist aber eine sehr inkonsequente haltung , denn erstens gilt das lebensrecht und die menschenwrde von beginn an , und zweitens ist die erzeugung eines geklonten embryos der entscheidende technische schritt zur entstehung eines geklonten babys .

deshalb ist es gut , da wir diese formulierung haben , nach der klonen definiert ist als die herstellung von menschlichen lebewesen mit der gleichen erbinformation wie andere menschliche lebewesen .
damit sind wir strker als das klonprotokoll des europarates , weil hier nmlich auch der begriff " menschliches lebewesen " im interinstitutionellen dossier definiert ist .
allen versuchen , dieses klonverbot aufzuweichen , wird meine fraktion jetzt und in zukunft widerstehen .

da ich nur eine minute habe , frau prsidentin , werde ich im staccato sprechen .
auch wir sehen , da der verbesserte text , wenn wir ihn mit der ersten lesung vergleichen , ein schritt nach vorne ist .
doch dies ist noch nicht genug .
ich finde auch noch genug grnde , um zu einer reihe von punkten mit dem rat in die vermittlung zu gehen .
einer der punkte ist der ausschu fr ethik .
wir haben noch vor kurzem prsident santer zu seiner interpretation dieses ausschusses gehrt , und ich verstehe immer noch nicht , warum die europische kommission dieses aufgabengebiet noch um die informationstechnologie erweitern will .
die kommission soll noch einmal gut erlutern , warum sie den eingereichten nderungsantrag 11 nicht annehmen kann und warum sie ihren eigenen text , ihre eigene interpretation nun so viel besser findet als die des europischen parlaments .

abschlieend , frau prsidentin , zum thema wohl von tieren .
wir haben einen nderungsantrag eingereicht , und nicht wir allein als liberale fraktion , sondern auch david martin und 29 andere , um auch tiere von der regelung auszunehmen , wenn dadurch ihre krperliche unversehrtheit gefhrdet wird .
berichterstatter rothley kann zwar sagen , da das nur ein paar worte sind , aber sie bedeuten eine ganze menge fr das wohl der tiere .
ich hoffe daher , da dieses parlament morgen diesen nderungsantrag annehmen wird .

frau prsidentin , es ist unbestreitbar , da die biotechnologie einen beitrag zum fortschritt der menschheit leisten kann , etwa in den bereichen ernhrung , umwelt , gesundheit und im hinblick auf eine dauerhafte entwicklung , die arbeitspltze und neue aufgabengebiete schafft .

europa darf auf diesem gebiet nicht den anschlu verlieren .
innerhalb der pharmazeutischen forschung kommen nur 15 % der patente aus europa , 65 % dagegen aus amerika .

eine richtlinie ber die biotechnologischen erfindungen mte europa dabei untersttzen , diesen rckstand aufzuholen , aber nicht um jeden preis .
die biotechnologie wirft neuartige probleme auf , deren lsung transparenz , demokratie und ethik erfordert .
unsere fraktion war der ansicht , da der vermittlungs-bericht aus dem jahr 1995 diese aspekte auf dem altar von wirtschaft und gewinnstreben opfern wrde , und aus diesem grund hatten wir dagegen gestimmt und zu seinem mierfolg beigetragen .

beim neuen vorschlag der kommission hatte man einige lehren aus diesem mierfolg gezogen , aber dies war nicht ausreichend .
das parlament hat also 66 nderungsantrge verabschiedet , die der gemeinsame standpunkt des rates praktisch bernommen hat , um die bedingungen und ausnahmen der patentierbarkeit genauer zu przisieren .

wie andere kolleginnen und kollegen bereits ausgefhrt haben , ist das patentieren des menschlichen krpers untersagt ; dasselbe gilt fr alle pflanzensorten und tierarten .
das landwirteprivileg wird bekrftigt , so da es jedem landwirt ermglicht wird , seine ernteerzeugnisse zu reproduktions- oder vermehrungszwecken in eigener regie und innerhalb seines betriebs zu nutzen .
ich bedauere es allerdings , da der rat den nderungsantrag des europischen parlaments nicht bernommen hat , der darauf abzielt , die rechte der entwicklungslnder auf ihr genetisches erbe zu schtzen .

trotz dieser vorste ruft der uns vorliegende text berechtigte ngste hervor , denn die gefahren sind realer natur .
diese gefahren wurden seit 1995 verringert , indem man die wrde und die integritt des menschlichen wesens geschtzt und schutzmechanismen eingebaut hat .
im gemeinsamen standpunkt wird im brigen przisiert , da das patentrecht die gesetze , die die forschung und die nutzung dieser forschungsergebnisse aus ethischen grnden begrenzen , verbieten oder kontrollieren , weder ersetzt noch aufhebt .
die wesentliche frage bleibt allerdings diejenige nach den kontrollinstrumenten , die den vlkern und ihren vertretern im bereich der entwicklung der biotechnologie zur verfgung stehen .
die menschheit wird nur dann einen nutzen aus der biotechnologie ziehen , wenn sie auf die inhalte der entwicklung dieser wissenschaft einflu nimmt , und zwar anstelle der multinationalen konzerne , die darin lediglich eine neue einnahmequelle sehen .

frau prsidentin ! der berichterstatter und auch alle befrworter der annahme des gemeinsamen standpunkts des rates haben anerkannt , da der jetzige gemeinsame standpunkt verbesserungen gegenber der vorlage in der ersten lesung beinhaltet .

herr berichterstatter , das ist eine referenz an die kritiker , denn sie wollten diesen gemeinsamen standpunkt damals ja annehmen .
wren wir ihrer weisung gefolgt , htten wir diese verbesserungen heute nicht , und dieser bericht wre mit ihrem namen verbunden und er wre schlechter als der andere .
damit ich nicht falsch verstanden werde : ich bin fr eine gemeinsame richtlinie , nur ich bin dafr , da sie qualitativ vernnftig durchgezogen wird .
ich bin berichterstatter fr den landwirtschaftsausschu , und das sogenannte landwirteprivileg ist im jetzigen gemeinsamen standpunkt des rates gegenber der ersten vorlage verbessert worden .
es ist jedoch nicht das aufgenommen worden , was der landwirtschaftsausschu wollte und wofr dieses parlament hier gestimmt hat .

herr berichterstatter , man macht nicht kurz vor dem ziel schlu .
wenn ihnen die puste ausgeht , ich habe noch welche !
wir haben ja 10 jahre zusammen an dieser sache gearbeitet , und daher bin ich dafr , da wir mit diesem nderungsantrag , den wir noch einmal eingereicht haben , in die auseinandersetzung mit dem rat in das konzertierungsverfahren gehen .
ich bin mir ziemlich sicher , da er das konzertierungsverfahren entweder gar nicht einleiten und die sache sofort bernehmen wird , oder wir werden uns im konzertierungsverfahren durchsetzen .
weswegen geben wir diese mglichkeit der verbesserung auf , wo wir beide in diesem punkt sogar noch den selben standpunkt vertreten , weil die vorlage des rates wie gesagt in sich nicht schlssig und nicht logisch ist .
also herr rothley , bitte noch einmal auf die kritiker hren und noch ein bichen geduld zeigen , dann haben wir eine verbesserte vorlage , und dann ist das parlament in der auseinandersetzung mit dem rat in einer guten position .

frau prsidentin ! viele der vorrednerinnen und vorredner haben zum ausdruck gebracht , da diesem parlament nichts anderes brig bleibt , als den gemeinsamen standpunkt so anzunehmen , wie er ist .
es wird gesagt , da der rat ohnehin viele nderungen des parlaments bernommen habe und die richtlinie nun viel besser sei als die frheren entwrfe , insbesondere auch wesentlich besser als der richtlinienvorschlag der kommission .

ich mchte mich ausdrcklich diesem befund anschlieen , aber nicht dem schlu , der daraus gezogen wird .
die wesentlich verbesserte rechtliche qualitt und systematik der richtlinie ist sicher unserem berichterstatter zu verdanken .
tatsache ist aber auch , da der rat einige in diesem parlament mit groer untersttzung beschlossene nderungen entgegen dem , was gerne behauptet wird , nicht bernommen hat .
und wenn uns von allen seiten zugebilligt wird , da die richtlinie nach der ersten lesung im europischen parlament viel besser geworden ist , kann man daraus ja auch schlieen , da die richtlinie in zweiter lesung noch besser werden kann ...

wenn alle bisher nicht vom rat bernommenen nderungsantrge noch einmal eingebracht und angenommen werden .
auch die zeit und die fristen sprechen nicht gegen die erneute annahme von nderungsantrgen .
im rat ist die annahme des vorliegenden gemeinsamen standpunkts ja schnell gegangen , und die vorliegenden nderungsantrge wollen nichts an jenen stellen ndern , die fr den kompromi im rat wesentlich waren .

wir knnen daher davon ausgehen , da ein rasches inkrafttreten der richtlinie auch dann gewhrleistet ist , wenn wir noch einmal nderungen annehmen , und uns in einem raschen vermittlungsverfahren oder vielleicht schon vorher darber mit dem rat verstndigen .

in einer frage kann ich allerdings berhaupt nicht verstehen , warum der rat die formulierungen des parlaments nicht bernommen hat , nmlich bei den ausnahmen fr die landwirte .
wie vielen hier bewut ist , wird gerade bei uns in sterreich die gentechnik insbesondere auch in der landwirtschaft von einer breiten mehrheit abgelehnt .
erst jetzt hat eine vorsichtige ffnung auf seiten unserer landwirte begonnen , und sie sehen , da gentechnisch verndertes saatgut und vermehrungsmaterial auch fr sie von vorteil sein knnte .

wenn sie nun aber wieder erkennen mssen , da sie durch diese richtlinie wieder in neue konomische abhngigkeit geraten , weil die ausnahmen fr die landwirte zu gering sind , dann wird dies die akzeptanz der biotechnologie in der landwirtschaft nicht frdern .

frau prsidentin , als letzte rednerin der evp-fraktion mchte ich mit glckwnschen beginnen .
ich denke , da der gemeinsame standpunkt morgen zu einer richtlinie werden wird ; dazu kann ich das parlament und die kommission nur beglckwnschen .
in den sitzungsberichten kommt berall die wunderbare arbeit von herrn vandergheist , der heute anwesend ist , zum ausdruck .

aber vor allem mchte ich dem berichterstatter , der all die jahre viel hat aushalten mssen , meine bewunderung und meinen respekt zollen .
ich habe die 10 jahre dieser richtlinie nicht mitverfolgt , herr rothley , aber seit ich mitglied des hauses bin , hat uns diese richtlinie immer wieder probleme bereitet .
ich mu aber sagen , da ich dank dieser richtlinie einen groen juristen und parlamentarier kennenlernen durfte .
das ist zwar egoistisch , aber es hat mir persnlich viel genutzt .

frau prsidentin , diese richtlinie ist auch kein kleineres bel .
nein , es handelt sich dabei um eine gute vorlage .
es ist vielleicht nicht der text , den ein gelehrter vorgelegt htte , und sicherlich hat er auch mngel , aber es ist ein guter text .
in diesem sinne mu man uerungen wie derjenigen , da herr rothley die vorlage der ersten lesung habe durchbringen wollen , entgegentreten .
das sicher nicht richtig .
herr rothley hat um die jetzt vorliegende fassung gekmpft , sehr viel gekmpft .
dieser kompromi ist besser als das , was sich aus den nderungsantrgen dieses parlaments ergab .
in den nderungsantrgen kam zwar die bereinstimmung zwischen den verschiedenen fraktionen zum ausdruck , doch ich bin der meinung , da dieser text vom inhalt her besser ist .

ich mchte einige beispiele anfhren : das landwirteprivileg .
in nderungsantrag 28 wird die nderung der verordnung 2100 / 94 vorgeschlagen .
hier nun handelt es sich aber um eine patent-richtlinie .
das ist mehrmals betont worden , und ich kann nur unterstreichen , was die kollegen barzanti , mosiek-urban , pompidou und oddy gesagt haben .
bei dieser richtlinie handelt es sich um eine patent-richtlinie .
wenn jemand die verordnung 2100 / 94 ndern mchte , kann er das gerne tun - aber nicht ber die hintertr der vorliegenden richtlinie .

das gleiche gilt fr die piraterie , von der die rede war .
das trips-abkommen , das neben anderen internationalen texten fr alle mitgliedstaaten der europischen union bindend ist , sehen fr eine patentfhigkeit drei voraussetzungen vor : die erfindung mu neu sein , auf einer erfinderischen ttigkeit beruhen und gewerblich verwertbar sein .
herr pompidou hat daran erinnert .
wir knnen hier keine vierte voraussetzung einfhren .
das wre rechtlich unerheblich und unwirksam .
natrlich , wenn jemand in betrgerischer absicht in den besitz eines isolierten bestandteils kommt und ihn patentiert , dann greift das materielle recht des mitgliedstaats , dann ist das ein zivil- bzw. strafrechtlich erheblicher tatbestand , und das gesamte corpus iuris sowie die gerichte werden bis zur aufhebung des patents gehen .
hinsichtlich patentbestimmungen knnen wir keine neue anforderungen stellen , die nicht in internationalen vereinbarungen verankert sind . ebensowenig knnen wir nderungen materieller rechte durch die hintertr vornehmen .

frau prsidentin , wie herr barzanti und frau mosiek-urbahn ausgefhrt haben , bleibt noch vieles zu tun .
das ist richtig , kann aber nicht fr ein patentgesetz gelten .
bei einem patentgesetz mssen wir bei der sache bleiben .

eine letzte bemerkung mchte ich noch zu den ausfhrungen des kollegen casini machen , den ich sehr schtze .
es ist nicht gesagt , da artikel 6 gesetzeswidrig ist .
in artikel 6 ist zum ersten mal in einem internationalen text embryonenschutz im sinne des bioethikabkommens von oviedo , das voraussichtlich spter in kraft treten wird , vorgesehen .
und dieser satz ist natrlich nicht notwendig , er schadet aber auch nicht weiter , denn es handelt sich dabei um eine nicht erschpfende aufzhlung in einem artikel , der besagt , da die verwendungen , die gegen die guten sitten oder die ffentliche ordnung verstoen , nicht patentfhig sind .

abschlieend , frau prsidentin , mchte ich mich auf augustinus berufen , der sagt , da man weise sein mu , um zu entscheiden , was gendert werden soll ; aber noch weiser mu man sein , um zu sagen , was bleiben soll , und wirklich weise ist nur der , der wei , wann eine vorlage akzeptabel ist .
ich glaube , da dieser zeitpunkt nun gekommen ist und hoffe , da sich das morgen besttigen wird .

frau prsidentin , liebe kolleginnen und kollegen , die richtlinie , ber die wir heute diskutieren , wird zu einer harmonisierten gesetzgebung fr die patentierung von biotechnologischen erfindungen innerhalb der europischen union fhren .
das ist wesentlich , um die wettbewerbsfhigkeit des biotechnologischen sektors in europa zu garantieren .
gerade dieser sektor wird in den nchsten jahren viele arbeitspltze schaffen , und mit guten gesetzen kann europa den rckstand zu den usa und japan aufholen .
das ist eine bessere therapie fr europa als ein vertragstext ber beschftigung .

bemerkenswerterweise isolieren sich die niederlande innerhalb europas , indem sie im ministerrat als einziger mitgliedstaat gegen diese richtlinie stimmen .
die niederlande haben nmlich soeben eine nationale gesetzgebung erlassen , die die patentierung von pflanzen oder tieren verbietet . damit wird der niederlndische biotechnologiesektor international isoliert und wird dazu verdammt sein , auf eine nachhutposition zu verschwinden .

liebe kolleginnen und kollegen , nderungsantrag 9 der liberalen zu artikel 26 ist keine bedrohung fr wissenschaftliche forschung an bereits erhaltenem genetischen material .
jetzt nicht und auch in zukunft nicht . die richtlinie tritt nmlich nicht rckwirkend in kraft .
der nderungsantrag garantiert aber korrekte information und freie zustimmung von spendern genetischen materials , unabhngig von nationalen bestimmungen .

abschlieend , frau prsidentin , appelliere ich an meine kolleginnen und kollegen , von ihren legislativen befugnissen gebrauch zu machen , um fr eine gute , transparente und ethisch vertretbare gesetzgebung in europa zu sorgen , und sich nicht von drohungen des rats einschchtern zu lassen , da er die richtlinie verwerfen wird , wenn das parlament nderungsantrge einreicht .

frau prsidentin , das europische parlament bezieht nun stellung zu einer ethischen frage , die die gesamte menschheit betrifft : was ist aus sicht des lebens richtig und passend und was nicht ?
in diesem vorschlag geht es um die patentierung von in der natur auftretendem leben fr die europischen grounternehmen , damit sie die gleichen ethisch unhaltbaren rechte bekommen , ber die die grounternehmen der usa schon verfgen .

das parlament mu jetzt bewerten , wie gut die von uns im vergangenem sommer angenommenen nderungsantrge in dem neuen richtlinienentwurf beachtung gefunden haben .
eine sehr widersprchliche angelegenheit ist der vom parlament angenommene und vom rat torpedierte alte nderungsantrag 76. dabei deckt dieser nderungsantrag alle aspekte des problems ab : die mglichkeit der patentierung von genetischem material berhaupt , die beziehungen zwischen der arzneimittelindustrie und den entwicklungslndern sowie die eigentliche grundfrage : kann man in der natur vorhandenes material fr die nutzung durch monopole stehlen , indem es heimlich patentiert wird ?
es ist notwendig , da das parlament diesen nderungsantrag erneut einreicht .
wenn das nicht geschieht , kann diese patentierung mit der biologischen goldgrberei verglichen werden , die nicht in den industrialisierten lndern abluft .
in den entwicklungslndern sind sich vier fnftel der vielfltigen genetischen formen der erde beheimatet .

ich bin davon berzeugt , da diese aussprache auch besonders den herren rothley , pompidou und monfils gezeigt hat , da auch mit diesem thema viele solche probleme verbunden sind , die sie in ihren eigenen redebeitrgen nicht angesprochen haben .

frau prsidentin , herr kommissar ! der empfehlung des berichterstatters , den gemeinsamen standpunkt zu bernehmen , vermag ich leider nicht zu folgen , und zwar deshalb , weil gewisse mindestforderungen , die durchaus im interesse der sache liegen , nicht erfllt sind .
die erste mindestforderung ist , da die freiheit der mitgliedslnder , ihre rechte aus internationalen abkommen wahrzunehmen , vom jetzigen wortlaut beschrnkt wird auf die pflichten , die damit verbunden sind .

zweitens , der zu recht vorgesehene ethik-ausschu hat nicht die erforderlichen spezifischen und umfassenden kompetenzen und auch nicht die erforderliche unabhngigkeit .
drittens , die von den kirchen angemahnten przisierungen hinsichtlich der unterscheidung von lebewesen und unlebendigen dingen in den artikeln 3 , 4 , 5 und 9 wurden nicht bercksichtigt .
denen , die zur mehrheit gehren , die den gemeinsamen standpunkt annehmen will , stelle ich die frage : glauben sie wirklich , da sie damit der biotechnologie einen guten dienst erweisen ?
sie knnen mit der abstimmung die debatte hier beenden , aber in der gesellschaft wird die debatte , wird die politisch moralische auseinandersetzung mit diesem thema um so heftiger weitergehen .

frau prsidentin , ich bin ganz und gar nicht der ansicht , da es in der heutigen aussprache um etwas geht , ber das wir schon seit zehn jahren debattieren .
genau genommen haben wir nmlich das , worber wir heute im plenum erneut debattieren , beim letzten mal in dritter lesung nach einem unbefriedigen vermittlungsverfahren abgelehnt .
ich mchte hier anfhren , da wir den frheren vorschlag aus dem einfachen grund abgelehnt haben , weil in ihm die ethische dimension fehlte .
deshalb habe ich in dem von mir eingebrachten nderungsantrag 78 gefordert , die ethische dimension im neuen vorschlag zu bercksichtigen und - ganz konkret - einen eigenen bioethikausschu einzurichten .

darf ich das haus daran erinnern , da ich die einsetzung eines ausschusses gefordert habe , der alle ethischen aspekte der biotechnologie und ihrer anwendung , insbesondere im hinblick auf die patentierbarkeit berprfen und bewerten sollte .
die kommission sollte vorschlge ber die zusammensetzung und die satzung dieses ausschusses vorlegen , bevor diese richtlinie in kraft tritt .
dies ist bislang noch nicht geschehen .
meiner ansicht nach - und ich spreche hier als verfasser des nderungsantrags der sozialdemokratischen fraktion - ist dieser punkt in dem gemeinsamen standpunkt , ber den wir hier heute debattieren , nicht enthalten .
aus diesem grund halte ich den vorschlag betreffend den ethik-ausschu fr nicht zufriedenstellend , und ich mchte die kommission auffordern , hierzu stellung zu nehmen .
das hat sie nmlich nicht getan , als wir vor kurzem in brssel ber dieses thema debattierten .

ich habe den neuen bioethikausschu bereits um eine stellungnahme zu terminator-saatgut gebeten .
doch ich habe weder vom vorsitzenden der bereits bestehenden bioethik-gruppe noch vom prsidenten der europischen kommission eine rckmeldung erhalten .
warum das so ist , lt sich einfach erklren .
die parlamentsmitglieder haben nmlich derzeit keinen zugang zu diesem ausschu , und das sollte gendert werden .

wie wollen wir gleichberechtigung zwischen mnnern und frauen erreichen ?
warum sitzen in dem ausschu so viele mnner , und weshalb sind fast alle berufsethiker ?
was passiert denn , wenn eine bestimmte entwicklung in der biotechnologie eine berprfung nach ethischen kriterien erfordert ?
besteht zum beispiel die mglichkeit , im hinblick auf eine bestimmte entwicklung ein moratorium zu erwirken ?
all diese fragen warten auf eine antwort .
in keinem papier , das dem parlament bislang vorgelegt wurde , sind diese fragen ausreichend behandelt worden .
das sage ich den biotechnologie-leuten in den gelben t-shirts auf der tribne . ich untersttze die biotechnologie , aber ich bin auch der ansicht , da biotechnologische entwicklungen sorgfltig und nach strengen prinzipien durch einen mit entsprechenden mitteln und befugnissen ausgestatteten ethikausschu berprft werden mssen .

frau prsidentin , es hat sich gelohnt , da wir 1995 den entwurf abgelehnt haben .
heute liegt uns ein entwurf vor , in dem in weit hherem mae humanistische und ethische gesichtspunkte sowie aspekte des tierschutzes bercksichtigt werden .
wir mssen die erforschung und die entwicklung von behandlungsmethoden fr menschen frdern , die an genetischen krankheiten leiden .
viele werden ihr leben lang mit chemie vollgepumpt , ohne da es gelingt , ihr leiden wirklich zu heilen .
wir mssen unsere verpflichtungen gegenber dem menschen , so wie er eigentlich ist , respektieren .
selbst wenn es bereits im text selbst steht , so untersttze ich nderungsantrge , in denen die notwendigkeit von information und einverstndnis deutlich hervorgehoben wird .
wir untersttzen das farmer ' s privilege , um zu vermeiden , da das recht der landwirte auf die aussaat der eigenen ernte ohne lizenzgebhren beschnitten wird .

ich finde , da die santersche ethikberatergruppe etwas dubios wirkt .
wenn sie zulssig ist , warum steht dann ber eine ordentliche ethikberatungsgruppe nichts im vertrag ?
wir sind natrlich dankbar , wenn man uns transparenz verspricht , mir ist aber ein recht auf transparenz lieber als eine zusage , die vom prsidenten der kommission als gunst gewhrt wird .

herr prsident , wie hier deutlich wird , gibt es zu diesem thema einen enormen widerspruch zwischen den ethischen und moralischen bedenken vieler religionen und kulturen einerseits und den bestrebungen der pharmaindustrie andererseits , die ihre position auf den globalen mrkten sichern will .
ich bin nach wie vor der ansicht , da der richtlinienvorschlag die landwirte weder in europa noch in den entwicklungslndern ausreichend schtzt .

wie wir wissen , werden viele neue pflanzensorten , die von biotechnologie-firmen patentiert werden , auf der grundlage von traditionellem wissen gezchtet , welches von einer generation auf die andere weitergegeben wird , und nun wird gefordert , da landwirte fr diese patente bezahlen sollen .
wir hier im parlament haben ja schon recht viel einflu auf dieses gesetzeswerk ausgebt , und es wre bedauerlich , wenn wir nicht weiterhin mit umsicht unseren einflu geltend machen .
wenn wir fr die nderungsantrge stimmen und uns dann in der vermittlung mit fragen wie der patentierbarkeit von menschlichen embryonen und der einrichtung eines eigenen ethik-ausschusses befassen , wie dies herr white eben herausgestellt hat , dann knnten wir die von uns gewnschten fortschritte in der medizin und landwirtschaft erzielen , aber auch die erforderlichen schutzmechanismen in das gesetzeswerk mit einbeziehen .

frau prsidentin , ich respektiere den berichterstatter sehr , das wei er , und der text wurde verbessert , aber wie viele andere finde auch ich das nicht ausreichend .
mein land , die niederlande , hat sich bis zum schlu prinzipiell gegen das recht der menschheit gewehrt , pflanzen und tiere zu patentieren , obwohl in den niederlanden sehr viel wichtige medizinische forschung betrieben wird und die biotechnologie in der tat ein wichtiger sektor ist .
es war meine fraktion , die nderungsantrag 76 - und ich war ja die ursprngliche berichterstatterin - eingereicht hat .
in dem neuen text fehlt denn auch der nderungsantrag , in dem vor allem die lnder der dritten welt , aber auch staaten im allgemeinen das recht erhalten , ihre eigene artenvielfalt zu schtzen .
ich mu ihnen sagen , frau prsidentin , ich war geschockt , als ich hrte , da ein vertreter der kommission im ausschu fr recht und brgerrechte sagte , da die konvention ber die artenvielfalt , die von allen fnfzehn eu-mitgliedstaaten unterzeichnet wurde , nicht von der europischen kommission eingehalten zu werden braucht , da sie rechtlich nicht bindend sei .
inzwischen haben wir eine erklrung der konvention ber die artenvielfalt aus wien , wo sich delegierte aus 34 lndern , die sich im moment in bratislava treffen , gegen das fehlen von nderungsantrag 76 ausgesprochen haben . 34 lnder !
ich werde ihnen die liste dieser lnder nicht vorlesen , aber wir werden dafr sorgen , da der kommissar und der berichterstatter diesen text auch erhalten .

frau prsidentin , herr kommissar , der aktuelle text , der uns zur errterung vorgelegt wurde , ist ein neuer text , ein verbesserter text , alle haben dies gesagt , und brigens in einer derartigen ausfhrlichkeit , da ich ein bichen erstaunt bin ber die schlufolgerungen , die manche daraus ziehen .

es geht nmlich darum , da wir von einem neuen vorschlag der kommission ausgehen , der wiederum in der ersten lesung grundlegend durch das parlament gendert wurde , insbesondere hinsichtlich der definition des patentierbaren materials , wobei wir in diesem punkt die formulierung der beratergruppe fr bioethikfragen bernommen haben , sowie hinsichtlich der ausnahmen von der patentierbarkeit aus grnden des allgemeinen nutzens , wobei wir hier vor allem die vorschlge von herrn liese bernommen haben .
die kommission und der rat haben die gesamtheit unserer nderungsantrge in den gemeinsamen standpunkt aufgenommen , ohne die formulierungen grundlegend abzundern , mit einer einzigen ausnahme , auf die ich gleich zurckkommen werde .
im ergebnis bedeutet dies , da der heute zur diskussion stehende text unser text ist .
dieser text ist der text des europischen parlaments .

mu er also noch verbessert werden , wie dies einige unserer kolleginnen und kollegen vorschlagen ?
die europischen sozialisten jedenfalls und der rechtsausschu vertreten die ansicht , da dieser text in seiner jetzigen form und ohne nderungsantrge aus zwei wesentlichen grnden verabschiedet werden mu .
erstens mu die kohrenz des textes gewahrt bleiben , um die doppeldeutigkeiten und einseitigen erklrungen zu vermeiden , die die atmosphre whrend der ersten vermittlungsrunde vergiftet haben .
sie wissen ja noch , da das parlament das ergebnis dieser ersten vermittlung zu recht abgelehnt hat .
der text , der uns heute zur abstimmung vorliegt , ist klar , er ist tadellos , er ist kohrent , er wurde nicht durch einseitige erklrungen beschmutzt , die ihn verflschen oder sein verstndnis erschweren knnten .
diese kohrenz mu gewahrt werden .

zweitens , und dies ist der andere grund , sind wir der ansicht , da eine weitere verzgerung vermieden werden mu . eine neuerliche vermittlung wre unseres erachtens sinnlos , denn dieser text wird bereits seit zehn jahren erwartet .
im falle einer vermittlung laufen wir gefahr , da erneut die bchse der pandora geffnet wird , das heit , da erneut eine aussprache innerhalb des rates selbst beginnen wrde , da wir sogar , im falle von schwierigkeiten innerhalb des rates und whrend der diskussion , vor dem ende dieser parlamentsperiode , das immer nher rckt , nicht mehr zu ergebnissen kommen wrden .
dies wrde uns in unseren bemhungen in katastrophaler weise zurckwerfen und gleichzeitig die wirtschaftlichen investitionen sowie insbesondere die wissenschaftliche und medizinische forschung blockieren .

frau prsidentin , gestatten sie mir ein wort zu den kranken .
frau ewing hat gesagt , sie seien misrepresented .
die krankenverbnde vertreten in dieser frage sicherlich sehr unterschiedliche standpunkte , und dies ist vllig ehrenwert .
ich stelle fest , da jedenfalls die groen franzsischen verbnde die verabschiedung der richtlinie befrworten .
ich mchte hier allerdings insbesondere gegen die verunglimpfung dieser verbnde protestieren , denen man vorwirft , sie seien von der pharmazeutischen industrie gedungen , eine verunglimpfung , die sogar hier von frau ahern wiederholt wurde .
diese art von angriffen ist einer aussprache von derartiger bedeutung unwrdig , zumal ich im brigen feststellen konnte , da die kommission und der rat die von den verfassern der vorliegenden nderungsantrge vorgebrachten bedenken weitgehend bercksichtigt haben .

der umweltausschu hat erneut seinen nderungsantrag zur herkunft des patentierbaren materials eingebracht .
dieser nderungsantrag - und frau van putten wei dies ganz genau - wirft schwerwiegende probleme auf hinsichtlich der beweisfhrung vor der nationalen gerichtsbarkeit .
des weiteren stelle ich fest - und herr kommissar monti wird uns dies sicher besttigen - , da sich die kommission dafr einsetzt , nicht nur die konvention von rio ber die biologische vielfalt einzuhalten , sondern uns auch , mittels des von ihr zugesagten jahresberichts , eine prfung der gegenwrtigen situation in dieser frage zu ermglichen .

der nderungsantrag von herrn white hinsichtlich der bioethik wurde in vernderter form bernommen , aber vor allem haben wir eine formale erklrung von prsident santer erhalten , die einige garantien zusichert , und insbesondere diejenige , da das parlament direkt den neuen bioethik-ausschu anrufen kann , sobald sie gegrndet wurde .

bezglich des nderungsantrags zum leiden der tiere mchte ich herrn monti hier ebenfalls fragen , ob er uns versichern kann , da beide formulierungen tatschlich und konkret dieselben auswirkungen haben werden , da aber die tatsache , da drei wrter gestrichen wurden , nichts an der konkreten umsetzung der patentierbarkeit in diesem punkt ndern wird .

abschlieend mchte ich herrn graefe zu baringdorf sagen , da er sicher seinen persnlichen standpunkt zum thema der agrarproblematik vorgetragen hat , da ihm der ausschu fr landwirtschaft aber nicht gefolgt ist und seine nderungantrge nicht noch einmal vorgelegt hat .
er tritt heute also nicht als sprecher eines ausschusses auf , den er nicht berzeugen konnte .

aus all diesen grnden mchte ich , frau prsidentin , da dieser text ohne nderungsantrge verabschiedet wird . dies ist die position meiner fraktion .

frau prsidentin , werte kolleginnen und kollegen , im namen der kommission sowie in meinem eigenen namen mchte ich fr die uerst wichtige arbeit , die das europische parlament bei dem gesetzgebungsverfahren zu der vorliegenden richtlinie geleistet hat , tiefe dankbarkeit und bewunderung zum ausdruck bringen

die ihnen heute zur stellungnahme vorliegende richtlinie stellt nach ansicht der kommission einen vernnftigen , klaren und anspruchsvollen text dar , in dem den besonderheiten des patentrechts sowie den legitimen ethischen bedenken in ausgewogener weise rechnung getragen wird .
dieser text ist das resultat einer intensiven zusammenarbeit , bei der die von allen beteiligten - innerhalb und auerhalb der institutionen - vorgebrachten standpunkte und argumente geprft und offen diskutiert wurden , um ein schluergebnis zu erzielen , das meiner tiefen berzeugung nach fr die gemeinschaft von groer bedeutung sein wird .

am 16. juli 1997 hatte das parlament in erster lesung 66 nderungsantrge angenommen , die von der kommission allesamt bernommen wurden , mit ausnahme eines nderungsantrags , der nicht mit dem geltenden vlkerrecht im einklang stand .
bei der annahme des gemeinsamen standpunktes waren sich jedoch der rat und die kommission , die weiter um ein verstndnis fr die in diesem einzigen abgelehnten nderungsantrag zum ausdruck gebrachten forderungen bemht und zweifellos bestrebt waren , sich aufgeschlossen und kompromibereit zu zeigen , damit einverstanden , die wesentlichen punkte des nderungsantrags 76 in zwei erwgungsgrnde aufzunehmen .
ich mchte schon jetzt sagen , da eine nderung dieser punkte in dem von einigen mitgliedern angegebenen sinne weder sinnvoll noch vernnftig wre .
eine solche nderung wre deswegen nicht sinnvoll , weil sie zu einer auseinandersetzung mit dem rat fhren wrde , der das geltende vlkerrecht sowie die klare rechtsstruktur , wie sie heute besteht und die durch die geforderten nderungen beeintrchtigt wrde , auf seiner seite hat .
eine solche nderung wre sodann nicht vernnftig , weil die auch in diesem fall durch eine umsichtige anwendung des subsidiarittsprinzips festgelegte dosierung zwischen gemeinschaftlicher und nationaler dimension in richtung der gemeinschaftsebene verndert wrde , ohne da jedoch die gemeinschaft in sinnvoller weise bestimmte regeln festlegen und auch nur den geringsten mehrwert erbringen kann .

am 27. april habe ich vor dem ausschu fr recht und brgerrechte einige erklrungen abgeben , um zu begrnden , weshalb der gemeinsame standpunkt des rates als solcher angenommen werden knne , womit die von dem berichterstatter , herrn rothley , vertretene position untersttzt wurde .
mit seiner abstimmung am 28. april hat der ausschu fr recht und brgerrechte sodann bekrftigt , da der gemeinsame standpunkt des rates bernommen werden kann , da die vom parlament in erster lesung angenommenen nderungsantrge darin entsprechend bercksichtigt wurden .
diese entscheidung des ausschusses fr recht und brgerrechte kann von mir nur begrt werden .
heute geht es um die stellungnahme des europischen parlaments im plenum .
ihre aufgabe wird es sein , mit dem von ihnen abgebenen votum die annahme der richtlinie zu besiegeln und damit den weg fr ihre endgltige verabschiedung zu ebnen .

hier und jetzt nochmals im einzelnen die grnde darzulegen , die - nach ansicht der kommission - fr eine annahme des in dem gemeinsamen standpunkt festgelegten textes sprechen , halte ich nicht fr zweckmig .
nachdem ich der heute gefhrten aussprache sehr aufmerksam zugehrt habe , gibt es meines erachtens jedoch noch vier punkte , bei denen es vielleicht zweckmig ist , wenn ich die von der kommission vertretene position nochmals kurz erklre , damit das parlament in voller sachkenntnis entscheiden kann .

als erstes eine anmerkung zur bioethik-beratergruppe , um nochmals darauf hinzuweisen , was prsident santer am 29. april vor dem parlament bereits erklrt hat , nmlich , da diese gruppe unabhngig ist und unabhngig bleiben sowie eine vllige transparenz ihrer arbeiten sicherstellen wird .
das europische parlament wird die mglichkeit haben , auf der grundlage eines verfahrens , das eventuell von ihm selbst festzulegen sein wird , diese gruppe nach belieben zu konsultieren .
ich habe die wichtige rolle , die der ausschu bereits ausbt und bei diesem heiklen thema in zunehmendem mae auszuben haben wird , stets nachdrcklich und mit berzeugung hervorgehoben .
ich bin absolut davon berzeugt , da das europische parlament einen wichtigen beitrag wird leisten knnen , und es ist meine aufgabe , dies heute besonders zu bekrftigen .

die zweite bemerkung betrifft embryonen .
hier kann ich besttigen , da nach ansicht der kommission die vom europischen parlament vertretene position im wesentlichen in den gemeinsamen standpunkt aufgenommen wurde , da jegliche manipulation zur verwertung von embryonen ausdrcklich ausgeschlossen sowie fr jene verfahren zum embryonenschutz ein klarer rahmen festgelegt wird , und zweifellos lag es nicht in der absicht des europischen parlaments , diesen aspekt jemals auszuschlieen .

bei dem dritten punkt handelt es sich um den schutz der biologischen vielfalt .
die europische union ist sowohl auf internationaler wie gemeinschaftlicher ebene sehr darum bemht , diese vielfalt zu verteidigen - ein instrument dazu bildet der jahresbericht - , und sie hat daher keinerlei absicht , hinter ihre bisherige position zurckzutreten .
aus diesem grunde stellt der fall des amerikanischen patents auf basmati-reis fr die kommission ein gutes beispiel fr ihre kohrenz dar .
ein solches patent knnte in der europischen union nicht erteilt werden , und zwar aus dem einfachen grund , da die richtlinie dies verbieten wrde , da es nicht um eine erfindung geht und es sich um eine pflanzensorte handelt , die von der patentierung ausdrcklich ausgeschlossen ist .

der vierte und letzte punkt betrifft den tierschutz .
das ziel , zu verhindern , da tieren im rahmen des patentrechts unntzes leid zugefgt wird und grausamkeiten gegen sie begangen werden , sowie das rechtsinstrument zur durchsetzung dieses zieles sind in der richtlinie genau festgelegt ; in diesem punkt sind wir uns nmlich alle einig .
da nicht nochmals auf physische grausamkeiten verwiesen wurde , hat keine besondere bedeutung : wir sind ganz einfach der meinung , da der begriff des leidens einen solchen verweis bereits beinhaltet ; eine physische grausamkeit , die kein leiden bedeuten wrde , ist nmlich schwer vorstellbar .
nur aus diesem grund sieht die kommission keine notwendigkeit , diesen aspekt zu erwhnen .

die im europischen parlament ber den richtlinienvorschlag gefhrte aussprache war von fundamentaler bedeutung - ich sage das nicht aus ehrerbietung - , und in dem text des gemeinsamen standpunktes kommt dies voll zum ausdruck .
die erfahrung von 1995 stellte fr alle einen ernsten und wichtigen moment dar , und ich glaube sagen zu knnen , da wir alle versucht haben , dies zum anla zu nehmen , um darber nachzudenken und unsere arbeit mit beharrlichkeit , bescheidenheit und sachlichkeit erneut aufzunehmen .
ich bin zuversichtlich , da die bestehenden unklarheiten nunmehr ausgerumt sind , denn wir haben lange beratungen gefhrt , und der text ist jetzt viel klarer .
genannt sei hier nur der teil , der die patentierbarkeit von bestandteilen menschlicher herkunft betrifft ; bei diesem teil wurde der text des europischen parlaments im vollen wortlaut in den gemeinsamen standpunkt des rates bernommen .
die kommission ist der berzeugung , da mit der bekrftigung des gemeinsamen standpunktes des rates das europische parlament nur die frchte seiner wichtigen arbeit ernten wird .

abschlieend danke ich ihnen fr diese wichtige arbeit sowie fr ihre freundliche aufmerksamkeit .

frau prsidentin , ich mchte mit meiner uerung die ansicht kundtun , da herr cot den notwendigen wrdigen umgang mit kollegen vermissen lt : zum einen , wenn er die vermutung uert , da wir nicht in der lage seien , den text zu lesen , weil er identisch sei mit den nderungsantrgen , die das parlament eingebracht hat .
es ist ein unterschied , ob man sagt , er sei in der substanz gleich - das kann man noch bestreiten - , oder ob man meint , der text sei gleich .
brigens sage ich ja auch nicht , sie wren von der gentechindustrie gekauft .
ich habe ja mit einer derartigen zuweisung nicht angefangen !
das ist die erste sache .

die zweite sache ist : der ausschu fr landwirtschaft und lndliche entwicklung kann in diesem verfahren keine nderungsantrge einbringen .
er kann sie auch nicht in den ausschu fr recht und brgerrechte einbringen , sondern das knnen nur einzelne abgeordnete mit der entsprechenden zahl von unterschriften , die notwendig sind , nmlich 29. der ausschu fr landwirtschaft und lndliche entwicklung hat an den ausschu fr recht und brgerrechte einen brief geschrieben , der nicht gegenstand des verfahrens ist , um aber zum ausdruck zu bringen , da in der frage des landwirteprivilegs der standpunkt des parlaments nicht bernommen wurde .

ich habe als berichterstatter in gesprchen mit kollegen diese 29 unterschriften im ausschu fr landwirtschaft und lndliche entwicklung gesammelt und sie eingebracht , weil das verfahren das nun einmal so vorsieht .
da es sozialistische abgeordnete im ausschu fr landwirtschaft und lndliche entwicklung gab , die ihre unterschrift etwas zgerlich daruntergesetzt haben , kann nicht so ausgelegt werden , da das ganze nicht ausdruck der auffassung des ausschusses fr landwirtschaft und lndliche entwicklung wre , herr cot .
ich verwehre mich dagegen , wenn sie hier im parlament den eindruck erwecken , ich wrde persnliche interessen mit den interessen des ausschusses fr landwirtschaft und lndliche entwicklung vermischen !
das lasse ich mir nicht gefallen , damit sie das richtig verstehen !
wenn sie den streit wollen , knnen sie ihn haben , ansonsten bleiben sie doch bitte seris und achten die wrde der anderen kollegen !

frau prsidentin , ich habe in den ausfhrungen von herrn monti vor dem parlament eine antwort vermit bezglich der auffassung der kommission , wie europa und auch die europische union die konvention ber die artenvielfalt der vereinten nationen ausfhren soll .
ich habe dazu eine bemerkung zu diesbezglichen uerungen im ausschu fr recht und brgerrechte gemacht .
ist es nicht etwas bizarr , wenn die europische kommission mit einem flugzeug voll beamten nach rio de janeiro fliegt und dann findet , da sie eine solche konvention ber die artenvielfalt nicht ausreichend in die gesetzgebung mit aufzunehmen braucht ?

werte frau abgeordnete , ich kann mich insbesondere auf artikel 1 absatz 2 der richtlinie beziehen , in dem es heit : " rechte und pflichten der mitgliedstaaten , die sich aus internationalen abkommen ergeben , insbesondere aus dem trips-abkommen und dem abkommen ber die biologische vielfalt , werden von dieser richtlinie nicht berhrt " .
unabhngig davon , welchen standpunkt ich vertrete , handelt es sich hier meiner meinung nach um den endgltigen text .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

zweite bankenrichtlinie

nach der tagesordnung folgt der bericht ( a4-0152 / 98 ) von herrn wijsenbeek im namen des ausschusses fr recht und brgerrechte ber die mitteilung der kommission ( sek ( 97 ) 1193 - c4-0465 / 97 ) zu auslegungsfragen ber den freien dienstleistungsverkehr und das allgemeininteresse in der zweiten bankenrichtlinie .

frau prsidentin , wir mssen der kommission dankbar sein , da sie eingesehen hat , da das ursprngliche ziel der zweiten bankenrichtlinie , die frderung des grenzberschreitenden dienstleistungsverkehrs im bankbereich , nicht erreicht worden ist .
wir mssen der kommission auch dankbar sein , da sie willens war , das parlament zu dem vorliegenden dokument zu konsultieren , obwohl sie dazu nicht verpflichtet war .
dennoch habe ich - und das hatten sie wahrscheinlich auch von mir erwartet , da ich die aktivitten der kommission mit einer positiven einstellung , aber doch mit argusaugen verfolge - einige bemerkungen zur form zu machen , nmlich zur form der mitteilung .

wie sehr eine genauere przisierung auch gewnscht ist , faktisch wird noch zu viel offen gelassen , da nmlich am ende der mitteilung gesagt wird , da die erfolgte mitteilung , die aufgrund eines urteils des gerichtshofs verfat wurde , letztlich nur vom gerichtshof selbst definitiv und stichhaltig beurteilt werden kann .
obwohl das parlament als institution die letzte sein wird , die die richterliche beurteilung der auswirkung der gesetzgebung auch nur irgendwie untergraben will , werden damit die anwender des gesetzes noch immer im ungewissen gelassen , nmlich die banken der mitgliedstaaten , die in den anderen mitgliedstaaten ihre aktivitten ausben wollen , womit sie den binnenmarkt und den wettbewerb glaubwrdig machen wollen und knnen .

ich wrde es daher begren , wenn uns der kommissar noch einmal deutlich machen knnte , warum dieses instrument der mitteilung gewhlt wurde und nicht eine neue oder genderte richtlinie , die ja gesetzeskraft hat und bei der es deshalb keine zweifel und unsicherheiten mehr gibt .

es gibt zwei groe unklarheiten .
wie lautet eine klare definition des allgemeininteresses , aufgrund dessen die mitgliedstaaten die niederlassung einer bank aus einem anderen mitgliedstaat verweigern knnen ?
wo wird eine dienstleistung an einem kunden erbracht , die nicht im ursprungsland der bank verbleibt , die aber ber die hauptstelle oder von dort aus , eventuell unter einsatz von elektronischen kommunikationsmitteln , initiiert wird ?
die zweite frage ist wichtig , da sie bei einem rechtsstreit von hchster bedeutung sein kann .

fr den kunden ist natrlich ein eventuelles gerichtsverfahren im eigenen land am gnstigsten und vorteilhaftesten .
andersherum gesehen ist es gerade von bedeutung , da die bank sich nicht in einer nachteiligen position befindet , und es ist daher besser , wenn sie ebenfalls im selben land wie der kunde formal ber eine niederlassung verfgen kann .

die erste frage sollte meiner meinung nach eigenlich berhaupt nicht gestellt werden drfen . warum ist es eigentlich ntig , da banken , bevor sie sich in einem anderem mitgliedstaat niederlassen , einem anmeldeverfahren unterworfen werden mssen ?
warum kann hier bei banken nicht genauso von der cassis de dijon -doktrin ausgegangen werden ?
wenn eine bank , die im eigenen land einer strengen aufsicht durch die zentralbank unterliegt , in einem anderen mitgliedstaat der union dienstleistungen erbringen will , drfen die behrden in diesem anderen mitgliedstaat doch darauf vertrauen , da die prfung sorgfltig geschehen ist und da daher auch die kunden in anderen mitgliedstaaten gegen einen mangel an solvabilitt , liquiditt und andere anforderungen geschtzt sind .
oder hat die kommission grund anzunehmen , da die banken von ihren niederlassungen in anderen mitgliedstaaten mibrauch betreiben wrden , um sich den anforderungen ihrer eigenen zentralbanken zu entziehen ?
ist mit der einfhrung des euro , bei der man annehmen darf , da die banken verstrkt dazu geneigt sein werden , ihre dienstleistungen ber die ganze union auszudehnen , nicht auch die aufsicht ber die kreditinstitute und ber deren aufseher , das heit ber die nationalen zentralbanken , zentralisiert ?

sie sehen , ziel der mitteilung war es , probleme zu lsen , aber man knnte sagen , da eher mehr probleme aufgeworfen werden .
ich hoffe , da die kommission auf diese probleme eingehen wird , und ich danke allen kolleginnen und kollegen , die an diesem bericht mitgearbeitet haben , der meiner meinung nach einen freien binnenmarkt nher bringt .

frau prsidentin , vielleicht darf ich den berichterstatter an die bank crdit lyonnais erinnern , die ihre filiale in den niederlanden dazu nutzte , dinge zu tun , die die hauptstelle besser nicht wissen durfte .

in diesem bericht werden die vorschriften fr kreditinstitute behandelt , die in den mitgliedstaaten der europischen union ttig sind .
die zweite bankenrichtlinie von 1989 soll dafr sorgen , da die vorschriften in den verschiedenen mitgliedstaaten einander angepat werden , um niederlassungsfreiheit und die freie erbringung von bankendienstleistungen zu garantieren .
das ist eine wichtige sache .
der binnenmarkt fr bankendienstleistungen wird mit der einfhrung des euro und der verbreitung der informatik und kommunikationstechnologie noch zunehmen .

die mitteilung der kommission geht auf zwei punkte der zweiten bankenrichtlinie ein : das mitteilungsverfahren und das niederlassungsrecht .
banken mssen die aufsichtsbehrden der mitgliedstaaten , in denen die banken ttig werden , ber grenzberschreitende ttigkeiten informieren .
wann dies zu geschehen hat , war nicht immer deutlich .
die mitteilung klrt dies in einer reihe von punkten .
in dem bericht wird , denke ich , zu einfach gesagt , da das slim-projekt diese mitteilung berflssig mache .
nicht alle mitgliedstaaten waren in der slim-gruppe fr das bankenwesen vertreten , was bedeutet , da nicht alle mitgliedstaaten das mitteilungsverfahren so einfach aufheben werden .
und ich denke , da es dazu gehrt .
die mitteilung ist also durchaus wichtig solange die aufhebung noch nicht erreicht ist .

der zweite teil der mitteilung verdeutlicht die bedingungen , unter denen ein mitgliedstaat sich auf das allgemeininteresse berufen kann , um banken beschrnkungen aufzuerlegen .
ich stimme der feststellung des berichterstatters zu , da die mitteilung bei konflikten zwischen betroffenen hilfreich sein knnte .
in strukturierter weise werden nmlich die bedingungen fr das anfhren des allgemeininteresses aufgefhrt .

eine anmerkung mchte ich zu absatz 8 des berichts von herrn wijsenbeek anbringen . darin steht , da das mitteilungsverfahren gemeinschaftliche kreditinstitute gegenber kreditinstituten aus drittlndern benachteilige .
das erscheint mir nicht richtig .
banken aus drittlndern mssen eine genehmigung beantragen , um in der union ttig zu werden , und fallen dann unter genau dieselben vorschriften wie gemeinschaftliche kreditinstitute .
fr banken ist in der wto national treatment vereinbart .
es gibt also keine unterschiedliche behandlung zwischen den beiden . das vielleicht als eine kleine anmerkung eines mitglieds des wirtschaftsausschusses an einen juristen .

frau prsidentin , meine entschuldigung an sie , den kommissar und den berichterstatter , da ich zeitweilig an der sitzung des ausschusses fr wirtschaft , whrung und industriepolitik ber die anhrung mit den direktionsmitgliedern der europischen zentralbank teilgenommen habe .
entschuldigen sie bitte , da ich nicht bei der ganzen aussprache zum bericht anwesend sein konnte .

frau prsidentin ! meine fraktion wird dem bericht wijsenbeek in der sache zustimmen .
ich mchte mich zu dem institutionellen aspekt dieses problems uern .
ich glaube nicht , da die kommission die kompetenz hat , der ffentlichkeit mitteilungen ber die interpretation von rechtsakten bekanntzugeben .

weder das europische parlament noch der rat - also die beiden gesetzgeber in der europischen gemeinschaft - uern sich vor dem europischen gerichtshof ber die interpretation eines rechtsaktes , den sie erlassen haben .
um so weniger hat die kommission die befugnis , sich zur interpretation von rechtsakten , die das europische parlament und der rat erlassen haben , zu uern .
hierfr gibt es keine zustndigkeit der kommission .
deswegen sind solche mitteilungen , sofern sie , was ja beabsichtigt ist , rechtwirkungen entfalten sollen , rechtswidrig .

ich glaube , das ist ein zutiefst politisches problem .

die europische union leidet darunter , da sie in der ffentlichkeit ein diffuses bild bietet .
man wei nicht , wer genau wofr verantwortlich ist .
wer ist zustndig ?
deswegen mssen wir auf solche dinge , glaube ich , achten , wir mssen die zustndigkeiten achten .
das hat ja brigens auch der europische gerichtshof im letzten jahr besttigt , als er - im februar war es wohl- eine solche mitteilung der kommission fr rechtswidrig erklrt hat .
deswegen , herr kommissar : um diese klare verantwortlichkeit zu wahren , um nach auen hin diese europische union mit profil und kontur auszustatten , wre es hilfreich , wenn die kommission in zukunft auf solche mitteilungen verzichten wrde .

entweder gibt es die notwendigkeit , eine richtlinie zu ndern , dann kann die kommission einen neuen vorschlag machen , oder es gibt diese notwendigkeit nicht , dann soll sie es bleiben lassen !

frau prsidentin , meine damen und herren ! um das recht auf freien dienstleistungsverkehr fr jeden zu verwirklichen , der von diesem recht gebrauch machen will , ist es erforderlich , klare , bersichtliche , zuverlssige gemeinschaftsregeln vorzufinden .
die zweite bankenrichtlinie hat den versuch dazu unternommen , diese zielsetzung ist , wie die praxis gezeigt hat , jedoch nicht erreicht worden .
insofern ist durchaus anzuerkennen , da die kommission mit dieser mitteilung den versuch unternommen hat , unsicherheiten bei der auslegung verschiedener begriffe abzubauen .

allerdings - und da stimme ich meinen vorrednern , herr rothley und herr wijsenbeek zu - kann der gewhlte weg einer mitteilung nur dann als taugliches instrument verstanden werden , wenn zwei bedingungen erfllt sind .
die mitteilung kann und darf nicht das demokratische gesetzgebungsverfahren - hier eindeutig das mitentscheidungsverfahren - , in dem rat und parlament gleichberechtigte gesetzgeber sind , aushhlen oder umgehen , und auerdem mu sie unter dem ausdrcklichen vorbehalt der weiteren rechtsprechung des eugh stehen .

unter diesen voraussetzungen halte ich allerdings die mitteilung der kommission fr eine an der praxis orientierte manahme , die durchaus hilfreich sein kann .
mit dem kurz bevorstehenden start der whrungsunion ist nach einschtzung aller fachleute mit einem deutlichen aufschwung grenzberschreitender dienstleistungen im bankensektor zu rechnen , so da wir schnell klarheit brauchen .

das hauptverdienst besteht meines erachtens darin , da sie die bisher schon ergangene umfangreiche rechtsprechung des eugh im bereich des freien dienstleistungsverkehrs und der klausel des allgemeininteresses in der zweiten bankenrichtlinie systematisch darstellt .
sie dient damit vor allem der besseren transparenz , der besseren information .
eingehen mchte ich auf einen konkreten punkt , den punkt der elektronischen schalter .
ich glaube , hier mu man die entwicklung sehr genau abwarten , und eine vorzeitige festlegung auf die anwendung des niederlassungsrechts oder des dienstleistungsrechts mu der weiteren technologischen entwicklung vorbehalten bleiben .

abschlieend mchte ich ihnen mitteilen , da meine fraktion dem bericht des berichterstatters in vollem umfang zustimmen wird .
insgesamt wird die mitteilung fr die kreditinstitute und auch fr die verbraucher von nutzen sein .

frau prsidentin , werte kolleginnen und kollegen , zunchst mchte ich den vom ausschu fr recht und brgerrechte vorgelegten bericht wrdigen und insbesondere dem berichterstatter , herrn wijsenbeek , danken .
wir sind besonders darber erfreut , da die aufhebung des mitteilungsverfahrens bei der erbringung grenzberschreitender finanzdienstleistungen vom ausschu fr recht und brgerrechte befrwortet wird .
bekanntlich wurde die aufhebung von artikel 20 der zweiten bankenrichtlinie von der slim-task force fr bankenfragen empfohlen , und die kommission hat diese empfehlung in ihrem bericht an den rat untersttzt .

die aufhebung des mitteilungsverfahrens bei der grenzberschreitenden erbringung von dienstleistungen bedeutet die anerkennung der tatsache , da es nicht mehr unbedingt erforderlich ist , festzustellen , in welchem mitgliedstaat genau die finanzdienstleistung erbracht wurde ; damit erbrigt es sich , unterscheidungen zu treffen , die in jedem fall in zunehmendem mae schwieriger werden , da finanzdienstleistungen immer hufiger durch elektronische kommunikationsmittel wie das internet erbracht werden .

es wre jedoch nicht richtig , zu behaupten , die aufhebung von artikel 20 und die tatsache , da der ort , an dem eine dienstleistung erbracht wird , dadurch irrelevant wird , bedeuteten , da der verbraucher eine grere auswahl bezglich des ortes fr regreansprche besitze .
regreansprche sowie die zustndigkeit der gerichte stellen nmlich ein anderes problem dar , das durch gesonderte vorschriften geregelt wird .

ich mchte ferner auf einige grundstze des europischen binnenmarktes fr finanzdienstleistungen hinweisen , die bei der prfung der ziffern 4 und 8 des berichts bercksichtigt werden sollten .
von den aufsichtsbehrden eines aufnahmestaats ist nie einem kreditinstitut aus einem drittland sei es aus grnden des allgemeininteresses oder aus sonstigen grnden eine zulassung zu erteilen oder zu verweigern .
eines der wesentlichen ergebnisse des europischen binnenmarktes fr bankdienstleistungen besteht gerade darin , da nur die aufsichtsbehrden des herkunftsmitgliedstaats zu einer solchen manahme befugt sind .
die zweite bankenrichtlinie sieht nmlich den grundsatz vor , wonach ein kreditinstitut die aufsichtsbehrden des herkunftsmitgliedstaates um eine zulassung ersuchen mu .
ein solches kreditinstitut kann folglich in jedem anderen mitgliedstaat die finanzdienstleistungen erbringen , fr die es in seinem herkunftsmitgliedstaat die zulassung erhalten hat .

ich mchte darauf hinweisen , da in der von der kommission vorgelegten mitteilung die rechtsprechung des europischen gerichtshofs sowie der standpunkt dargelegt sind , den die kommission zu diesen fragen vertritt ; sie stellt somit keinen in irgendeiner weise verbindlichen rechtsakt dar .
damit soll also durch auslegung seitens eines organs , nmlich der kommission , die hterin der vertrge ist , zur klarstellung beigetragen werden .
worauf sttzt sich ferner diese mitteilung ?
sie sttzt sich auf die sammlung der einschlgigen case law des europischen gerichtshofs .
darin besteht , wenn sie so wollen , der von der kommission erbrachte mehrwert , nmlich die regelung einer materie auf der grundlage der rechtsprechung des europischen gerichtshofs und nicht etwa durch gesetzesnachtrge .
unseres erachtens ist eine solche initiative zur verbesserung der transparenz im bankenbereich ntzlich und notwendig , denn wir knnen nicht erwarten , da der europische brger oder da - wenn wir optimistischer sein wollen - alle europischen brger ber die jngsten entwicklungen des case law des europischen gerichtshofs informiert sind .

aus diesem grunde hat die kommission nicht den weg des gesetzgebungsverfahrens eingeschlagen ; falls die kommission die verabschiedung eines vorschlags zur aufhebung von artikel 20 beschlieen wird , wird das europische parlament selbstverstndlich aufgefordert werden , seine mitentscheidungsbefugnis voll wahrzunehmen .

abschlieend noch zwei punkte .
interessant ist die frage nach dem zusammenhang zwischen der zweiten bankenrichtlinie und dem urteil in der rechtssache cassis de dijon ; die zweite bankenrichtlinie ist nmlich nichts anderes als die reine anwendung der diesem urteil zugrundeliegenden doktrin , in dem sinne , da damit der grundsatz der gegenseitigen anerkennung angewandt wird . bei dem mitteilungsverfahren im rahmen des freien dienstleistungsverkehrs ging es jedoch um die idee der gegenseitigen information fr die aufsichtsbehrden in den jeweiligen mitgliedstaaten .

im lichte der neuen technologischen entwicklung wie etwa des internet scheint eine solche forderung nach einer mitteilung bei der erbringung von finanzdienstleistungen in einem anderen mitgliedstaat zu einer etwas berholten forderung zu werden .
aus diesem grund wird die kommission die aufhebung der notwendigkeit einer solchen mitteilung vorschlagen .

der letzte punkt schlielich bezieht sich auf die ausdrckliche frage des berichterstatters , herrn wijsenbeek , nach den grnden fr eine mitteilung sowie danach , ob ein nderungsvorschlag zur zweiten bankenrichtlinie nicht logischer gewesen wre als eine mitteilung zu auslegungsfragen .
begriffe wie " allgemeininteresse " sind nicht stndig gleichbedeutend : die spezifischen aspekte des grundsatzes des allgemeininteresses knnen von den mitgliedstaaten sehr unterschiedlich verstanden werden ; die gewhrleistung einer ausreichend flexiblen anwendung dieses grundsatzes ist nur bei einem system mglich , bei dem es um eine rechtsberprfung geht .

versuchte man , diesen begriff im rahmen der richtlinie zu bestimmen , wrde diese hufig gendert werden .
ferner bedeutet der gesetzgebungsproze - niemand wei das besser als sie - , da bei richtliniennderungen lange zeitrume erforderlich sind .
obwohl die kommission die aufhebung von artikel 20 der zweiten bankenrichtlinie angekndigt hat , wren , bevor rechtsunsicherheiten behoben werden knnen , nach einleitung des gesetzgebungsverfahrens einige jahre erforderlich .

aus diesem grunde hielten wir es fr unsere pflicht , die situation sofort zu klren , und in diesem zusammenhang kann ich auch mitteilen , da vom beratenden bankenausschu in krze ein vorschlag fr die aufhebung von artikel 20 der zweiten bankenrichtlinie geprft wird .

vielen dank , herr kommissar monti !

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

( die sitzung wird um 19.45 uhr geschlossen . )
