
wiederaufnahme der sitzungsperiode

ich erklre die am donnerstag , den 24. april 1997 unterbrochene sitzungsperiode fr wiederaufgenommen .

genehmigung des protokolls

das protokoll der sitzung vom donnerstag , den 24. april 1997 wurde verteilt .

gibt es einwnde ?

( das parlament genehmigt das protokoll . )

herr prsident , ich melde mich unter berufung auf artikel 3 zu wort .
ich bedaure , eine angelegenheit zur sprache bringen zu mssen , die die immunitten dieses hauses und einen schwerwiegenden versto gegen die europische konvention zum schutz der menschenrechte und grundfreiheiten betrifft .
deren artikel 9 behandelt die religionsfreiheit .

letzte woche erstattete eine belgische regierungskommission dem dortigen parlament bericht ber die frage religiser sekten und verschiedener kulte .
in einem besonders hetzerischen und schlecht recherchierten kapitel ber das " pentecostal movement " wurde auf eine gemeinschaft namens " christian fellowship " bezug genommen , die sich in brssel innerhalb unseres parlaments bettigt .
diese bezugnahme erfolgte eindeutig in der absicht , diese gemeinschaft in ein schlechtes licht zu rcken .

bei der genannten " christian fellowship " handelt es sich allem anschein nach um eine gruppe , die von meinem eigenen wissenschaftlichen assistenten in brssel geleitet wird .
sie trifft sich nur in rumlichkeiten des parlaments .
sie ist eher kumenisch als dem " pentecostal movement " zuzurechnen , obwohl angehrige dieser bewegung willkommen wren .
an den treffen dieser gruppe nehmen regelmig wissenschaftliche assistenten teil , die baptisten , katholiken oder mitglieder anderer konfessionen sind .

die gruppe tritt wchentlich in meinem bro im belliard-gebude oder einem in meinem namen reservierten raum zusammen , und ihr gehren auch die assistenten von mitgliedern anderer fraktionen als der pse an , beispielsweise der ppe und der edn .
die versammlungen finden gewhnlich in meiner abwesenheit statt , ich bin aber bereit , die volle verantwortung fr ihre ttigkeiten zu bernehmen .

nun bin ich darber bestrzt , da die religise bettigung meines wissenschaftlichen assistenten und seiner freunde in meinem bro anscheinend vom belgischen staat berwacht worden ist .
die belgische regierung hat mir als verantwortlichem abgeordneten keinerlei gelegenheit gegeben , auskunft ber irgendeine der in ihrem bericht enthaltenen anschuldigungen zu erhalten oder dazu stellung zu nehmen .
ich habe keine ahnung , welche informationen genau eingeholt werden , wer ihre ermittlung genehmigt hat oder wie sie danach gespeichert werden .

ich mchte sie bitten , bei der belgischen regierung darum nachzusuchen , da diese sich dazu verpflichtet , da brger der europischen union einschlielich der wissenschaftlichen assistenten der mitglieder dieses parlaments ihren religisen glauben uneingeschrnkt und ohne jede berwachung , belstigung und diffamierung ausben knnen .

herr hallam , das beste wre , sie schreiben an den prsidenten des belgischen parlaments und bitten um eine genaue erklrung des sachverhalts .
die rumlichkeiten des europischen parlaments genieen bekanntlich extraterritorialitt und drfen deshalb von niemandem berwacht werden .

ich mu daran erinnern , da ich im prinzip jedem parlament das recht zubillige , sich fr angelegenheiten , die die europischen brger betreffen , zu interessieren .
so wie ich die rechte dieses parlaments verteidige , mu ich auch die der brigen respektieren , denke ich .
deshalb scheint es mir in diesem fall angebracht , das belgische parlament um eine erklrung zu bitten .

herr prsident , am 24. april wurde in frankreich zwischen marseille und avignon ein lastwagen aus murcia mit herrn antonio antolinos am steuer angegriffen , und die franzsische polizei schaute zu und unternahm nichts .

ich mchte hier die emprung zum ausdruck bringen , die dieser angriff ausgelst hat , und sie auffordern , bei den franzsischen behrden vorstellig zu werden , damit das recht auf freien waren- und personenverkehr gewahrt wird .
wenn es in bezug auf die gemeinsame agrarpolitik probleme oder meinungsverschiedenheiten gibt , mssen sie in brssel oder hier gelst werden , aber nicht durch angriffe auf arbeitnehmer oder waren aus den mitgliedstaaten .

herr marset , sie wissen , da in dieser sache weder das parlament noch sein prsident zustndig ist , sondern die kommission , die ber die einhaltung des gemeinschaftsrechts zu wachen hat .
im brigen drfte der petitionsausschu dieses parlaments die richtige stelle sein , sich dieser frage anzunehmen und gegebenenfalls die kommission einzuschalten .

herr prsident , ich mu erneut auf die schwierigkeiten zurckkommen , welche die abgeordneten auf sich nehmen muten , um zu dieser plenartagung hierher nach straburg zu gelangen .
heute frh wurde aus irgendeinem unerfindlichen grund fr den flug von heathrow nach straburg ein so kleines flugzeug eingesetzt , da nur zwei drittel der gebuchten fahrgste mitfliegen konnten .
infolgedessen kam es zu ungeheuren problemen , und einem oder zwei mitgliedern dieses parlaments gelang es nicht , sich einen platz zu sichern .
dies ist vollkommen unannehmbar .
welche grnde auch immer vorgelegen haben mgen , die sache htte in ordnung gebracht werden mssen .
das bodenpersonal in heathrow entschuldigte sich vielfach , aber irgend jemand hat eindeutig nicht gemerkt , wie wichtig es war , dafr zu sorgen , da ein flugzeug bereitstand , um alle abgeordneten und die anderen leute nach straburg zu bringen .

nun mchte ich fragen , herr prsident , ob wir etwas unternehmen knnten .
eigentlich drfte dies nicht erforderlich sein , aber angesichts der ineffizienz einiger der fluggesellschaften mag es vielleicht ntzlich sein .
knnte das parlament die fluggesellschaften daran erinnern , da die flge am montagvormittag der straburger tagungswoche zahlreiche mitglieder dieses parlaments befrdern mssen , und zwar nicht nur von heathrow aus , sondern auch von anderen orten ?
dadurch knnte gewhrleistet werden , da sie dies nicht aus den augen verlieren und das eine oder andere zu kleine flugzeug , das nicht alle fluggste aufnehmen kann , ersetzen .

in der vergangenheit haben wir bereits solche probleme erlebt und es mit etwas druck geschafft , eine gewisse verbesserung zu erzielen .
ich kann mich noch an die zeit erinnern , als wir ber dublin nach heathrow zurckgebracht wurden .
dublin ist recht hbsch , aber hier sicherlich nicht der richtige weg .

herr elliot , der generalsekretr wird die fluggesellschaft entsprechend erinnern , ungeachtet dessen , da ich selbst schon bei jeder zusammenkunft mit den franzsischen behrden die schwierigkeiten der anreise nach hier anspreche .

herr prsident , vom europischen parlament wurde bekanntgegeben , da eine ausschreibung fr mobiliar stattfinden wird , das fr die bars und das restaurant im leopold-gebude in brssel bestimmt ist .
in den niederlanden erfolgte diese bekanntmachung ber eine groe tageszeitung .
ein niederlndisches unternehmen teilte dem bro in luxemburg sein interesse , sich an der ausschreibung zu beteiligen , mit und bat um zusendung der entsprechenden unterlagen .
dies erfolgte am 11. april per fax , auf das es jedoch keine reaktion gab .
am 16. april wurde erneut ein fax geschickt , das wiederum unbeantwortet blieb .
schlielich ging ein schreiben in franzsischer sprache ein .
daraufhin wurde telefonisch nachgefragt , ob dieses schreiben sowie die unterlagen eventuell in englischer sprache verfgbar sind .
das gesprch mit dem bro in luxemburg wurde gnzlich in franzsischer sprache gefhrt , und obwohl ein niederlnder in unmittelbarer nhe stand , war er nicht bereit , ans telefon zu kommen .
das unternehmen konnte sich also lediglich auf franzsische arbeitsunterlagen sttzen .
diese unterlagen wurden jetzt von einem bersetzungsbro bersetzt .
die kopien sind jedoch von solch schlechter qualitt , da sie von dem bersetzungsbro nicht gelesen werden knnen .
von dem betreffenden unternehmen kann jetzt also kein angebot eingereicht werden .

ich frage mich , ob es sich hier wirklich um eine ffentliche ausschreibung handelt oder um eine ausschreibung , bei der die wahl bereits von vorneherein festgelegt wurde und es sich nur noch um eine formsache handelt ?
ist dies etwa ein beispiel fr eine durch transparenz gekennzeichnete ffentliche ausschreibung , bei der fr die europischen unternehmen chancengleichheit gilt ?
wir sitzen hier im europischen parlament , und meines erachtens mu gerade vom europischen parlament ein gutes beispiel gegeben werden . wie knnen wir von den brgern ernstgenommen werden , wenn wir diese brger und die unternehmen nicht ernstnehmen ?

fr die bewerber findet nun am 20. mai eine visite des lieux statt .
wird bei dieser besichtigung ebenfalls nur franzsisch gesprochen ?
oder vielleicht auch eine andere sprache ?
von den kleinen und mittleren unternehmen , die bei der schaffung von arbeitspltzen in der union die rolle eines motors spielen , wird beanstandet , da die europischen ausschreibungsverfahren nicht effektiv sind .

frau plooij-van gorsel , bitte richten sie diese frage schriftlich an das prsidium ; sie wird dann przise beantwortet werden .
ich kann ihnen jetzt aus dem stegreif keine antwort darauf geben .
die zustndigen dienste werden die angelegenheit prfen , und ich gebe ihnen dann unverzglich und umfassend bescheid .

sollte von unserem generalsekretr das thema der verbindungen nach straburg zur sprache gebracht werden , so habe ich erneut eine beanstandung an der zugverbindung brssel-straburg vorzubringen .
normalerweise besteht auf dieser linie ein hervorragender speisewagenservice , weshalb es sehr attraktiv ist , diesen zug zu nehmen .
fr die abgeordneten wurde wieder keine vorkehrungen getroffen .
ich beantrage , da sie bei der belgischen eisenbahn vorstellig werden , um sie darum zu ersuchen , der nutzung ffentlicher verkehrsmittel nicht dadurch entgegenzuwirken , da die serviceleistungen stndig weiter verringert werden .
aus der zustimmung meiner kolleginnen und kollegen entnehme ich , da der vorschlag , die belgische eisenbahn dringend darum zu ersuchen , ihren service aufrechtzuerhalten , in diesem hause breite untersttzung findet .

gut , wir nehmen das zur kenntnis , herr eisma .

arbeitsplan

wir kommen nun zur festsetzung des arbeitsplans .

der endgltige entwurf der tagesordnung , wie er von der konferenz der prsidenten gem artikel 95 der geschftsordnung erstellt wurde , ist verteilt worden . dazu wurden folgende nderungen vorgeschlagen :

tagung vom 12. bis 16. mai 1997 in straburg

montag :

die fraktion der europischen volkspartei beantragt , den bericht ( a4-0089 / 97 ) von herrn brendan p. donnelly im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt ber die nderung von artikel 116 der geschftsordnung ber getrennte abstimmung an den ausschu zurckzuberweisen .

frau oomen-ruijten hat das wort zur begrndung dieses antrags auf rckberweisung an den ausschu .

herr prsident , die ppe-fraktion ist mit der zielsetzung einer nderung der geschftsordnung vollkommen einverstanden , nmlich da , wenn nicht mehr getrennt abgestimmt wird , die fr die abstimmung erforderliche zeit gekrzt werden kann .
mit dieser zielsetzung sind wir einverstanden .
die berwiegende mehrheit unserer fraktion vertritt jedoch die ansicht , da , sollte der vorliegende bericht angenommen werden , dies zu einer zustzlichen erhhung der zahl der nderungsantrge fhren wrde und wir das ziel faktisch nicht erreichen .
aus diesem grunde mchten wir ber sie das parlament darum ersuchen , den bericht von herrn donnelly an den ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt zurckzuberweisen , um ihn nochmals zu berdenken und zu prfen , ob , wenn getrennte abstimmungen im plenum nicht mehr zugelassen werden , dem nicht eine grere zahl von nderungsantrgen gegenberstehen wird , die dann unseres erachtens eingereicht werden .

herr prsident , ich habe den antrag der ppe , den bericht donnelly an den ausschu zurckzuverweisen , sehr wohl zur kenntnis genommen .
soweit ich wei , hat die sozialistische fraktion nichts gegen die rckverweisung an den ausschu , aber ich mchte die ppe gerne um etwas bitten : knnten wir nicht zuerst debattieren und den text dann vor der abstimmung an den ausschu verweisen ?
das gibt unserer versammlung gelegenheit , orientierungen zu geben und stellung zu nehmen .
der bericht donnelly ist ein bericht , zu dem von den kollegen keine nderungsantrge gestellt wurden .
mein vorschlag wre daher , die debatte jetzt zu fhren und dann den bericht mit zustimmung der kollegen vor der abstimmung an den ausschu zurckzuverweisen .

herr prsident , meines erachtens sollte dem antrag des vorsitzenden des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt stattgegeben werden , in welchem fall wir dann unseren antrag zurckziehen wrden , wobei allerdings zu vereinbaren wre , da der bericht vor der abstimmung fr eine zustzliche prfung der sich ergebenden folgen an den ausschu zurckberwiesen wird .

ich erinnere die fraktion der europischen volkspartei daran , da sie ihren antrag nach abschlu der aussprache gegebenenfalls erneut stellen mu , damit darber entschieden werden kann .

dienstag :

die fraktion der europischen volkspartei beantragt , den bericht ( a4-0157 / 97 ) von frau mosiekurbahn im namen des ausschusses fr recht und brgerrechte ber die zustzliche beaufsichtigung von versicherungsunternehmen einer versicherungsgruppe an den ausschu zurckzuberweisen .

das wort hat frau mosiek-urbahn zur begrndung dieses antrags auf rckberweisung an den ausschu .

herr prsident ! ich mchte diesen antrag meiner fraktion noch einmal unterstreichen .
bei der abstimmung im rechtsausschu stie er in vielen einzelnen punkten auf zustimmung .
in der endabstimmung jedoch wurde die mehrheit verfehlt .
es handelt sich bei diesem bericht um eine sehr komplizierte technische materie .
daran , da auch keine nderungsantrge im vorfeld zu diesem bericht gestellt wurden , knnen sie erkennen , da bereits mit verschiedenen politischen gruppierungen weitgehende einigkeit darber erzielt wurde , da es das beste und angemessenste sei , diesen bericht noch einmal an den ausschu zurckzuberweisen .
ich bitte deshalb das haus um zustimmung zu diesem antrag .

( das parlament beschliet die rckberweisung an den ausschu . )

mittwoch :

die fraktion die grnen im europischen parlament beantragt , den bericht ( a4-0076 / 97 ) von herrn titley im namen des ausschusses fr auswrtige angelegenheiten , sicherheit und verteidigungspolitik ber die mitteilung der kommission " die herausforderungen fr die europische rstungsindustrie - ein beitrag fr aktionen auf europischer ebene " von der tagesordnung abzusetzen .

das wort hat herr telkmper zur begrndung dieses antrags auf absetzung von der tagesordnung .

nach meiner meinung mssen wir ber diesen titley-bericht heute kurz diskutieren .
zunchst einmal mchte ich herrn titley und die labour-partei zu dem machtwechsel gratulieren , den sie in grobritannien erreicht haben .
zu diesem erfolg meinen herzlichen glckwunsch .
was herr titley aber mit diesem bericht versucht , ist ein hauruck-verfahren .
mit dem bericht findet eine qualitative nderung der eu-auenpolitik statt .
ber diese nderung haben wir in den fraktionen , jedenfalls in einigen fraktionen , nicht gengend diskutieren knnen ; insbesondere im ausschu haben wir nicht gengend diskutieren knnen .

wir haben im ausschu mit 31 : 30 darber abgestimmt - wobei mir ein kollege sagte , er wte nicht , worber er abstimmt , sonst htte er im nachhinein anders abgestimmt .
es stellt sich die frage , ob wir angesichts von 240 nderungsantrgen jetzt berhaupt abstimmen wollen .
dieser bericht ist unausgegoren , und die positionen sind noch nicht klar .
von der sozialistischen fraktion wei ich , wenn ich richtig informiert bin , da sie erst morgen abend ber die nderungsantrge diskutieren wird .
in unserer fraktion sind wir uns noch nicht einig , ebensowenig wie im ausschu .

mit maastricht steht die gemeinsame auen- und sicherheitspolitik auf der tagesordnung .
herr henderson als britischer vertreter sagt jetzt etwas ganz anderes als der britische vertreter letzten monat .
wir sollten diesen bericht um ein oder zwei monate verschieben , bis wir die ergebnisse von maastricht ii haben und uns dann als parlament zu diesem themenbereich eine eigene fundierte und gut ausdiskutierte meinung bilden .
deshalb haben wir diesen antrag gestellt .

das wort hat herr titley , um gegen den antrag zu sprechen .

herr prsident , ich bin nicht sicher , ber welchen bericht herr telkmper gerade spricht .
zu meinem bericht liegen nur 36 nderungsantrge vor , und die meisten davon wurden ohnehin von der fraktion der grnen gestellt .

zweitens behandelt mein bericht nicht die gestaltung der auen- und sicherheitspolitik - dies bleibt dem bericht tindemans vorbehalten , ber den wir zur zeit diskutieren .

drittens sollte dies im april auf der tagesordnung stehen , wurde jedoch auf mai vertagt , um allen fraktionen die mglichkeit zu geben , ihre standpunkte festzulegen .
alle themen , die herr telkmper angesprochen hat , sind also bereits behandelt worden .
wir haben den bericht aufgeschoben , um diese beschreibung zu erhalten .
viele nderungsantrge gibt es nicht , und ich sehe berhaupt keinen grund , diesen bericht noch lnger hinauszuzgern .

( das parlament lehnt den antrag auf vertagung ab . )

die fraktion die grnen im europischen parlament beantragt , erklrungen des rates und der kommission zu den fortschritten der regierungskonferenz in die tagesordnung aufzunehmen .

ich erinnere das haus daran , da der rat gebeten hat , diese erklrungen nicht in die tagesordnung aufzunehmen , und die konferenz der prsidenten dem einstimmig zugestimmt hat , weil es beim gegenwrtigen stand der regierungskonferenz schwer mglich sei , angemessen grndlich zu informieren , was selbstverstndlich der fraktion die grnen im europischen parlament nicht das recht nimmt , die frage erneut vorzubringen .

das wort hat frau aelvoet zur begrndung dieses antrags auf aufnahme in die tagesordnung .

herr prsident , unser parlament hat in der tat ursprnglich beantragt , da in dieser woche eine aussprache ber die bei der regierungskonferenz erzielten fortschritte gefhrt wird .

wie uns hier in diesem halbkreis allen bewut ist , sind die vorschlge sowohl der irischen wie der niederlndischen prsidentschaft - soweit sie bisher bekannt sind - meilenweit von dem entfernt , was von der mehrheit des europischen parlaments vor einigen monaten als ein minimum bezeichnet wurde .

fr das europische parlament besteht somit aller anla , ein klares signal dafr zu geben , was es zu tun gilt .

bei der behandlung dieser frage auf der konferenz der prsidenten letzte woche wurde gesagt , da angesichts der in frankreich stattfindenden wahlen der zeitpunkt fr die abgabe einer erklrung des rates und der kommission mit anschlieender aussprache vom rat jetzt nicht fr geeignet erachtet wird .
nun , wir wissen genau , da bei den wahlen in frankreich europa ein zentrales thema bilden wird ; sollte da eine in diesem parlament gefhrte aussprache , bei der es darum geht , den stand der dinge genau zu ermitteln , punktzahlen zu erringen und zu prfen , welche verbesserungen unbedingt erforderlich sind , fr einen einwandfreien ablauf der wahlen in frankreich etwa von nachteil sein ?
damit werden die dinge wirklich auf dem kopf gestellt .
wir halten es fr unerhrt , da in diesem parlament keine aussprache gefhrt wird , wenn die notwendigkeit dazu besteht , und eine vertagung auf den juni ist zu spt .
wir fordern also , da ber die aktuelle situation unbedingt eine aussprache auf politischer ebene gefhrt wird und da eine solche aussprache jetzt erfolgt .

herr prsident , wie von ihnen bemerkt wurde , bestand auf der konferenz der prsidenten meines erachtens einstimmigkeit darber , da der punkt , um den es hier geht , nicht in dieser woche , sondern nach dem sondergipfel des europischen rates vom 23. mai auf der plenartagung in brssel behandelt werden soll .
wenn ich mich nicht irre , wird der rat am 29. mai in brssel , nach der sondertagung des europischen rates , eine erklrung abgeben , so da wir dann besser darber beraten knnen als in dieser woche .
wir werden dann die aussprache auf der grundlage der vom europischen rat auf seiner sondertagung gefhrten beratungen und somit in kenntnis der dinge fhren knnen .
die konferenz der prsidenten hielt es fr sinnvoller , vernnftiger und auch politischer , am 29. mai in brssel darber zu diskutieren .

( das parlament lehnt den antrag auf aufnahme in die tagesordnung ab . )

donnerstag und freitag : ( keine nderungen )

tagung am 28. und 29. mai 1997 in brssel

( keine nderungen )

rechtlicher schutz verschlsselter dienste

nach der tagesordnung folgt die aussprache ber den bericht ( a4-0119 / 97 ) von herrn anastassopoulos im namen des ausschusses fr recht und brgerrechte ber das grnbuch der kommission " der rechtliche schutz verschlsselter dienste im binnenmarkt " ( konsultation ber die notwendigkeit einer gemeinschaftsaktion ) .

herr prsident ! ein unsere zeit kennzeichnendes phnomen , die stndig intensivere nutzung neuer technologien im zusammenhang mit der erhhten anzahl verfgbarer frequenzen , fhrte zur codierung und verschlssselung bestimmter dienstleistungen , insbesondere von neuen rundfunk- und fernsehdiensten mit digitalen programmen .
der zugang zu diesen programmen ist nur ber den besitz und die benutzung eines besonderen gerts , des decoders , gegen entrichtung einer gebhr mglich .
diese neue form von rundfunk- und fernsehdiensten erlebt in europa und weltweit einen besonders starken aufschwung .
ihre entwicklung , die in dem von uns heute errterten neuen grnbuch der kommission behandelt wird , wird jedoch durch eine allseits bekannten bedrohung , die piraterie , in gefahr gebracht .

eine folge der informationsgesellschaft , knnte man sagen !
das grnbuch , mit dem wir uns hier befassen , berhrt ein bestimmtes thema der informationsgesellschaft , mit dem wir uns in allgemeiner form mit blick auf das urheberrecht und die damit verwandten schutzrechte anlsslich des ausgezeichneten berichts unseres kollegen barzanti im september letzten jahres beschftigt haben .

das vorliegende problem ist vielseitiger natur , da es eine ganze reihe von rechten und interessen berhrt , die im rahmen des gemeinsamen binnenmarkts der europischen union von besonderer bedeutung sind .
parallel zu diesem neuen , sich dynamisch entwickelnden markt der codierten und verschlsselten programme entstand nmlich zeitgleich auch eine industrie auf dem gebiet der herstellung nicht genehmigter decodergerte .


diese " piratenindustrie " , die decodergerte herstellt , welche unter den offiziellen preisen im handel angeboten werden , hat ein bedrohliches ausma angenommen . das volumen dieser illegalen aktivitten einzuschtzen , ist natrlich schwierig .
es drfte jedoch keine bertreibung sein , wenn man davon ausgeht , da die illegalen gerte 5 % bis 20 % des gesamtangebots ausmachen und einen einnahmeverlust von mehr als 200 millionen ecu fr die verschlsselten dienste zur folge haben .
es genge der hinweis , herr prsident , da in einem zeitraum von nur vier monaten , von september 1996 bis anfang 1997 , ber internet fr piratengerte ber eine millionen werbeanzeigen verbreitet wurden !
dieser schlag ist besonders schwer fr die europische filmindustrie , da 34 % ihrer einnahmen aus dieser quelle stammen .

wir sind der ansicht , da der piraterie wirksam entgegengetreten werden mu , zum wohle des reibungslosen funktionierens des binnenmarkts und der weiteren entwicklung von auf die neuen technologien spezialisiserten industriezweigen sowie der entwicklung neuer kommunikationsformen , der erleichterung von handelsstrategien und vor allem zum wohle des verbraucherschutzes und des schutzes der inhaber von rechten aus geistigem eigentum .
die herstellung perfekterer decodergerte mit erhhter technischer abschirmung zur erschwerung der piraterie erweist sich als kostspielig , und , da zwangslufig eine belastung der verbraucher , als kontraproduktiv .
die piraterie pat sich nmlich mit groer geschwindigkeit an , und es gelingt ihr mit immer fortgeschritteneren techniken abschirmsysteme zu durchbrechen . es bleibt folglich nur eine gemeinschaftliche inangriffnahme des problems , die allerdings angesichts der allseits blhenden piraterie dringend geboten erscheint .

die rechtsvorschriften der mitgliedstaaten , die die frage teils mit sonderbestimmungen , teils mit verweis auf die allgemeinen regeln ber unlauteren wettbewerb etc. behandeln , gehen von zwei anstzen aus , nmlich dem schutz der verschlsselten dienstleistung und dem verbot der sogenannten " vorbereitenden " ttigkeiten und unterscheiden sich so stark voneinander , da das subsidiarittsprinzip in diesem fall nicht herangezogen werden kann .
deshalb haben sich auch die regierungen von dreizehn der fnfzehn mitgliedstaaten grundstzlich auf die festlegeung harmonisierter gemeinsamer regeln verstndigt .
sie hatten meines erachtens auch gar keine andere wahl , da im bereich der internationalen regeln die empfehlungen des europarates keinen verbindlichen charakter haben und andererseits die arbeiten im rahmen der weltorganisation fr geistiges eigentum zwar , wie im dezember letzten jahres geschehen , zu bestimmten ergebnissen fhren knnen , doch werden diese ergebnisse aufgrund der vielen vorbehalte der regierungen nur sehr schleppend und unvollkommen in gesetzliche regelungen umgesetzt .

jedoch wird auch eine gemeinschaftslsung weder einfach noch leicht zu bewerkstelligen sein , und dies hauptschlich aus zwei grnden : erstens mu sich jeder regelungsvorschlag de facto auf das schwierige terrain des freien waren- und dienstleistungsverkehrs begeben , so wie es durch das primr- und folgerecht und durch die rechtsprechung des europischen gerichtshofes gestalt gefunden hat .
es besteht die befrchtung , da eventuelle lsungsvorschlge vielleicht bereits erworbene rechte in frage stellen knnten . hier gilt es , mit vernunft und umsicht vorzugehen .
zweitens mssen wirksame lsungen auch das problem der sanktionen beinhalten , und hier stellt sich , und das nicht zum ersten mal , die frage , ob und in welchem umfang die mitgliestaaten bereit sind , einer einbeziehung von straf- und verfahrensrechtlichen manahmen zuzustimmen , da die europische union auf diesem gebiet keine zustndigkeit hat .

aus diesen grnden , das heit regelungsbedarf einerseits , komplexitt etwaiger lsungen andererseits schlgt ihr berichterstatter die richtlinie als das geeignetste instrument vor ; in ihrem rahmen wird die angestrebte angleichung der unterschiedlichen einzelstaatlichen rechtsvorschriften wahrscheinlich am besten und schnellsten erreicht .
ein verordnungsentwurf wre vielleicht noch besser gewesen , doch bestand die gefahr , da er aufgrund der unterschiedlichen reaktionen steckengeblieben wre .
die ausgestaltung dieser richtlinie wird auf jeden fall ein sehr schwieriges unterfangen , doch mte es ber die zusammenarbeit zwischen kommission , parlament und mitgliedstaaten gelingen .
der rechtsausschu , dem ich fr die einstimmige annahme meines berichtes danken mchte , fordert die kommission auf , schnellstens diese richtung einzuschlagen .
der piraterie mu wirksam und ohne verzug begegnet werden !

herr prsident , wenn in der informationsgesellschaft immer mehr kommerzielle dienstleistungen entstehen , die auch einem ausgewhlten publikum angeboten werden , dann nimmt natrlich auch die piraterie zu .
deshalb stimme ich im namen des wirtschaftsausschusses auch mit dem berichterstatter vollkommen darin berein , da eine regelung notwendig ist .
natrlich knnen wir mit technischen lsungen versuchen , die piraterie zu verhindern , aber ich befrchte , da wir dann in einen wettlauf geraten , der letztlich zugunsten der piraten ausgeht .

ich habe im wirtschaftsausschu vorgeschlagen , sogar eine verordnung , nicht blo eine richtlinie , in erwgung zu ziehen , denn eine verordnung wre zweifellos eine wirksame form der regelung .
aber ich verstehe auch den berichterstatter , wenn er das fr ziemlich hoch gegriffen hlt .
in den mitgliedstaaten ist das nicht so leicht durchzusetzen .
deshalb wre nun aber auf jeden fall zumindest eine richtlinie ntig , die die festlegung eines mindestniveaus garantiert .

sehr schwierig ist auch das problem der entschdigungen und sanktionen fr die unerlaubte benutzung von decodern .
hier kann man natrlich strafrechtliche regelungen treffen , aber da die mitgliedstaaten kaum bereit sind , ihr strafrecht zu harmonisieren , wren wohl auch privatrechtliche entschdigungen zu erwgen .

aber bevor wir zu einer solchen regelung greifen , halte ich es fr wesentlich , die vom umweltausschu aufgeworfenen fragen zu beantworten , die uns sicherlich gleich vorgetragen werden .
der umweltausschu will nmlich wissen , auf welche weise die verhinderung der benutzung verschlsselter dienste zum beispiel zu konzentration fhren wrde .
es geht um die informationsindustrie , und das ist keine bagatelle .
die kommission hat auf diese fragen vielleicht nicht ganz zufriedenstellend geantwortet .

herr prsident , der bericht von herrn anastassopoulos wurde im ausschu fr recht und brgerrechte einstimmig angenommen .
es ist ein erster bericht , denn er bezieht sich schlielich auf eine konsultation ber das grnbuch der kommission " der rechtliche schutz verschlsselter dienste im binnenmarkt " und steht im kontext der formulierung einer ganzen rechtsordnung , die die europische gemeinschaft im bereich des schutzes der telekommunikationsdienste und der kommunikationsmittel im allgemeinen erarbeitet .

ich glaube , wir haben es mit einem neuen recht zu tun .
es ist ein neues recht , bei dem die europische gemeinschaft zur zeit eine vorreiterrolle spielt .
ich mu der kommission zu der pionierarbeit , die sie auf diesem gebiet leistet , gratulieren , und die kommission wird sicher zu schtzen wissen , wie sehr das parlament mit ihr dabei in allen phasen zusammenarbeitet .

im moment befinden wir uns in einer phase , in der es darum geht , dieser art diensten rechtlichen schutz zu geben .
die schwierigkeit , auf die wir dabei stoen , ist , da der rechtliche schutz , vor allem der strafrechtliche schutz , in die einzelstaatliche zustndigkeit fllt .
da es sich um eine nationale zustndigkeit handelt , wrde die entscheidung fr eine gemeinschaftsregelung in form der verordnung bedeuten , da die kommission in einen bereich eindringt , in dem sie bisher nur mit ziemlicher beschrnkung agiert hat .
ich halte deshalb die empfehlungen des berichterstatters , den weg ber die richtlinie zu nehmen , fr sehr viel angemessener .

ich finde die gestaltung dieser art von recht wichtig , und das parlament , die kommission und der rat waren in dieser hinsicht auch schon gemeinsam ttig .
die richtlinie 93 / 83 ber den schutz des geistigen eigentums bei satelliten- und kabelfernsehen zum beispiel war bereits ein meilenstein in dieser sache ; es ist daran zu erinnern , da seit verabschiedung dieser richtlinie vier jahre vergangen sind und bei ihrer anwendung bis jetzt noch keine greren schwierigkeiten festgestellt wurden .

vor kurzem haben sich das parlament und der rat unter tatkrftiger mitarbeit der kommission ber die revision der richtlinie " fernsehen ohne grenzen " geeinigt , und auerdem ist auch die richtlinie 95 / 47 ber die anwendung von normen fr die bertragung von fernsehsignalen in kraft .
ich glaube , da dieses ganze regelwerk eine neue rechtsordnung ist ; da das parlament die initiativen der kommission untersttzt ; da das parlament die kommission auffordert , auf diesem weg weiterzugehen , und da , konkret in dieser sache hier , der angemessene weg der ber die richtlinie und nicht der ber die verordnung ist .

herr prsident ! erfreulicherweise haben wir es hier mit einem bericht zu tun , fr den der rechtsausschu geschlossen gestimmt hat .

der berichterstatter hat alle punkte zum schutz der verschlsselten dienste im binnenmarkt klar und deutlich herausgestellt . zu unterstreichen ist die feststellung , da die piraterie in allen bekannten erscheinungsformen geradezu blht .
nichtgenehmigte decodiergerte werden hergestellt , sie werden in den handel gebracht , sie werden erworben , sie werden installiert , und sie werden vor allen dingen verwendet .
darber hinaus werden die mit der piraterie in zusammenhang stehenden dienste angeboten .
fr diese dienste wird geworben , und sie werden erbracht , um die bestehenden schutzsysteme wirksam zu hintergehen .
die piraterie ist ein grenzberschreitendes phnomen und verletzt gleichzeitig das recht auf geistiges eigentum .
das grnbuch nimmt sich ausschlielich des aspekts des unerlaubten empfangs von verschlsselten diensten an .
die analyse der rechtlichen situation in den 15 mitgliedstaaten zeigt , wie zersplittert der rechtsraum europa ist .
einige lnder haben spezifische regelungen , andere lnder greifen auf bereits bestehende rechtsvorschriften zurck , und in wieder anderen lndern gibt es berhaupt keinen schutz .
die schlufolgerung liegt auf der hand : wir brauchen , wie es auch der berichterstatter herausgestellt hat , eine harmonisierung .
die frage ist , brauchen wir eine richtlinie , brauchen wir eine verordnung ?

der berichterstatter - und der rechtsausschu stimmt mit ihm berein - pldiert fr eine richtlinie , weil sie auch fr die mitgliedstaaten flexibler handhabbar ist .
allerdings wre - das rumt er auch selbst ein - im rahmen einer verordnung eine grere einigkeit zu erzielen .
in diesem zusammenhang mchte ich gerade an den krzlich verabschiedeten slim-bericht erinnern , in dem wir als parlament wieder beanstanden , da zuviel sogenannte softlaw verabschiedet wird .
konsequenterweise mte dann auch hier eigentlich eine verordnung den vorrang haben .
allerdings ist es wohl realistischer - zumindest vorbehaltlich anderer erkenntnisse nach auswertung der offenen konsultation infolge des grnbuchs - , als ersten schritt eine richtlinie anzustreben .

harmonisierungsbemhungen mit dem argument einzustellen , die piraterie wrde angesichts der rasanten technischen entwicklung jegliche regelung in krze erneut unterlaufen knnen , kme einer bankrotterklrung gleich .
im gegenteil , dieses argument mu ansporn sein , den rechtlichen schutz so schnell wie mglich durchzusetzen .

herr prsident , ich werde mich auf zwei punkte beschrnken .
die bekmpfung der piraterie und der piratenindustrie ist zwar dringend erforderlich , doch sollten dabei nicht nur die rechte der betreiber beachtet , sondern auch die vorteile der verbraucher bercksichtigt werden , und diese vorteile liegen im kostenpreis sowie in der qualitt der angebotenen dienste .
ein liberalisierter und vernnftig geregelter markt , wie er von uns angestrebt wird , mu dem benutzer zugute kommen , so da , auch wenn dafr gezahlt werden mu , das sammeln von informationen fr jeden zugnglich bleibt , denn das recht auf informationen darf nicht zu einem elitren recht werden .

zweitens mssen wir uns davor hten , da durch bekmpfung der piraterie auf europischer ebene das problem verlagert wird .
bei dem phnomen der piraterie handelt es sich nmlich um ein weltweites problem , so da auch auf weltweiter ebene manahmen ergriffen werden mssen .

abschlieend sei bemerkt , da es hier nicht nur um einen aufgabenbereich fr die wipo , sondern auch um eine wichtige herausforderung fr weitere verhandlungen im rahmen der welthandelsorganisation geht .

herr prsident , meine damen und herren abgeordneten , ich mchte mich zunchst fr den beitrag des berichterstatters , herrn anastassopoulos , bedanken .

wie sie wissen , wurde das grnbuch von der kommission im mrz 1996 vorgelegt .
die ergebnisse der konsultation haben die notwendigkeit eines gemeinschaftlichen rechtsinstruments besttigt , und die kommission stellt mit befriedigung fest , da das parlament ihren standpunkt teilt .

in den vergangenen monaten wurde das grnbuch in vier ausschssen des parlaments grndlich errtert , und die qualitt dieser arbeiten spiegelt sich in dem umfassenden bericht , den herr anastassopoulos vorgelegt hat , sehr gut wider .

was den weiteren kurs betrifft , den das grnbuch nehmen soll , teilt die kommission die in dem berichtsentwurf geuerte auffassung , wonach das geeignetste rechtsinstrument eine richtlinie wre .
die kommission hat sich im arbeitsprogramm fr 1997 , das von prsident santer auf der plenartagung vom oktober 1996 vorgestellt wurde , im grundsatz bereits zu einem legislativvorschlag verpflichtet .

nach der annahme des parlamentsberichts - und in anbetracht der positiven ergebnisse der konsultation - ist die kommission in der lage , einen vorschlag zu unterbreiten , der die berechtigten erwartungen , die durch das grnbuch geweckt wurden , hoffentlich erfllen wird .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

anwendung des grundsatzes der subsidiaritt

nach der tagesordnung folgt die aussprache ber den bericht ( a4-0155 / 97 ) von frau palacio vallelersundi im namen des ausschusses fr recht und brgerrechte ber die berichte der kommission an den europischen rat :

ber die anwendung des subsidiarittsprinzips im jahre 1994 ( kom ( 94 ) 0533 - c4-0215 / 95 ) ; - " eine bessere rechtsetzung " - ber die anwendung des grundsatzes der subsidiaritt und der verhltnismigkeit , ber vereinfachung und kodifikation - 1995 ( cse ( 95 ) 0580 - c4-0561 / 95 ) ; - " eine bessere rechtsetzung " - ber die anwendung des grundsatzes der subsidiaritt und der verhltnismigkeit , ber vereinfachung und kodifikation - 1996 ( cse ( 96 ) 0007 - c4-0015 / 97 ) und - ber den zwischenbericht ber die anwendung des grundsatzes der subsidiaritt und der verhltnismigkeit ( cse ( 96 ) 0002 - c4-0355 / 96 ) .

herr prsident , herr kommissar , meine damen und herren , die dokumente , auf die sich dieser bericht bezieht , stehen - zumindest formell - im zusammenhang mit dem auftrag , den die europische kommission 1992 vom europischen rat in birmingham und edinburgh erhalten hat , jhrlich einen bericht an das parlament und den rat ber die anwendung des subsidiarittsprinzips zu erstellen .

in dieser hinsicht ist zunchst auf den unterschied zwischen dem bericht von 1994 und den spteren berichten hinzuweisen .
der bericht von 1994 folgt noch dem methodischen ansatz der vorangegangenen berichte , der es erlaubt , die grnde fr eine gemeinschaftsmanahme zu erkennen bzw. zu sehen , in welchen fllen die kommission dagegen nicht befugt ist , manahmen zu ergreifen , weil die kriterien des artikels 3 b nicht erfllt werden .

auerdem wird im bericht fr 1994 zu recht auf die probleme hingewiesen , auf die die anwendung des subsidiarittsprinzips in der praxis stt : die kommission legt insbesondere dar , da sich die haltung der mitgliedstaaten bei der subsidiarittsanalyse oft nach aspekten richtet , die wenig oder gar nichts mit artikel 3 b zu tun haben .
erwhnenswert ist auch die treffende analyse der schwierigkeit , die sich aus dem fehlen einer klaren trennungslinie zwischen den ausschlielichen zustndigkeiten der gemeinschaft und den konkurrierenden zustndigkeiten von gemeinschaft und mitgliedstaaten ergibt .

was die brigen berichte , die ber 1995 und 1996 anbelangt , so macht bereits der titel , die bezugnahme auf subsidiaritt , verhltnismigkeit , vereinfachung und kodifikation unter der allgemeinen berschrift " eine bessere rechtsetzung " , deutlich , da die kommission sowohl hinsichtlich der tragweite als auch der perspektive einen anderen ansatz verfolgt .

die berichterstatterin mu offen gestehen , da sie trotz sorgfltiger lektre nicht in der lage war , zu einer klaren schlufolgerung ber die anwendung des subsidiarittsprinzips im fraglichen zeitraum zu kommen .
im gegenteil , die stndigen hinweise auf andere initiativen der kommission ( molitor und slim , um nur zwei zu nennen ) , die vermischung von rechtlichen und technischen prinzipien und das berma an rhetorischen erklrungen vermitteln paradoxerweise das gefhl , da wir es mit einer institution zu tun haben , die keinen richtigen elan mehr hat , die sich in defensiver haltung befindet und die diese berichte ber die subsidiaritt nutzt , nicht um rechenschaft ber die ausbung ihrer verantwortung abzulegen , sondern als gelegenheit fr den versuch einer allgemeinen rechtfertigung .

der dem plenum vorzustellende bericht hat die einhellige zustimmung des ausschusses fr recht und brgerrechte erhalten , bercksichtigt auch den stand der diskussion in der regierungskonferenz und insbesondere das protokoll , um das sich die hollndische prsidentschaft zur zeit bemht , und ist auf den folgenden erwgungen aufgebaut : erstens , da das subsidiarittsprinzip insofern eine klare politische dimension hat , als es darauf abzielt , da bestimmte beschlsse so brgernah wie mglich getroffen werden .
die aufnahme des subsidiarittsprinzips in die vertrge verleiht ihm jedoch den rang einer verbindlichen rechtsnorm mit verfassungsmigem charakter ; sie regelt die konzeption und durchfhrung der gemeinschaftsmanahmen in bereinstimmung mit den der gemeinschaft von den mitgliedstaaten bertragenen zustndigkeiten und beeinflut damit in keiner weise die aufteilung der zustndigkeiten innerhalb der mitgliedstaaten .

die gemeinschaft sttzt sich in der tat auf die ausdrckliche bertragung von zustndigkeiten .
den institutionen der europischen union obliegt es jedoch , alle erforderlichen manahmen zu ergreifen , um ihren auftrag zu erfllen , die ziele zu verwirklichen und die verpflichtungen wahrzunehmen , die sie laut vertrag haben .
das ist die doktrin des parlaments seit den berichten giscard d ' estaing und martin , an die sich auch der entschlieungsantrag hlt .

zweitens , da das subsidiarittsprinzip nach zwei seiten gilt : wenn die kommission eine initiative plant , die die ausschlielichen zustndigkeiten der gemeinschaft bersteigt , mu sie die rechtmigkeit ihres vorgehens belegen , indem sie darlegt , inwiefern das problem gemeinschaftsdimension aufweist , warum die geplante manahme notwendig ist und worin in bezug auf die effizienz der mehrwert liegt , den die gemeinschaftsaktion gegenber manahmen einzelner mitgliedstaaten hat .
dies ist zweifellos ein folgesatz des subsidiarittsprinzips , aber desgleichen ist zu betonen , da die anwendung des subsidiarittsprinzips die gemeinschaft nicht in der legitimen ausbung der ihr durch die vertrge bertragenen konkurrierenden zustndigkeiten behindern und schon gar nicht ttigkeitsbereiche in frage stellen darf , in denen die gemeinschaft ber ausschlieliche zustndigkeiten verfgt .
mit anderen worten : die anwendung des subsidiarittsprinzips in bereinstimmung mit den vertrgen darf keinesfalls eine schwchung des gemeinschaftsrechts oder eine aushhlung des gemeinschaftlichen besitzstands zur folge haben .

in diesem sinne weist unser entschlieungsantrag mit besorgnis darauf hin , da im untersuchungszeitraum ( 1994-1996 ) oft die subsidiaritt ins feld gefhrt wurde , um die entwicklung von initiativen im rahmen neuer politiken zu verhindern , besonders in den bereichen kultur , audiovisuelle medien , energie und forschung , um nur einige zu nennen .

das dritte grundprinzip des berichts lautet : " weniger handeln , um besser zu handeln " - ein lieblingsmotto der kommission , das wir teilen und begren .
angesichts dieser verkndung bereitet jedoch die flut der vorbereitenden dokumente , die allein 1996 vorgelegt wurden , sorge : 13 grnbcher , zwei weibcher , darber hinaus eine vielzahl von berichten , mitteilungen und aktionsprogrammen .
es ist zu befrchten , da durch diesen aufwand an zeit und mitteln seitens der kommission ihre legislativttigkeit beeintrchtigt wird , bei der sie das initiativmonopol hat .

desgleichen scheint sich die tendenz der kommission , wegen des scheiterns ehrgeizigerer initiativen und / oder wegen der politik des rates rahmenrichtlinien und verhaltenskodizes vorzulegen , zu verfestigen .
es ist also die verantwortung dieses parlaments , auf die gefahr hinzuweisen , da damit in manchen fllen ein ungewisses , weniger sicheres und weniger verbindliches recht , das sogenannte " soft law " , geschaffen wird , das zu einer fiktiven harmonisierung und einer aleatorischen umsetzung in die nationalen rechtsordnungen fhrt .

schlielich bleibt noch festzustellen , da diese situation , der - um es deutlich zu sagen - eine vertragswidrige anwendung des subsidiarittsprinzips innewohnt - , einflu darauf hatte , da es im zeitraum 1994-1996 in wesentlichen bereichen des binnenmarkts an fortschritt mangelte .

sprechen wir nun ber die vermischung von rechtsgrundstzen und kriterien guter rechtsetzungstechnik .
wir beklagen , da es die kommission , wie eingangs schon angemerkt , fr angebracht gehalten hat , ihre jngsten berichte ber die subsidiaritt , die sie mit " eine bessere rechtsetzung " berschreibt , auf manahmen zur vereinfachung und kodifikation des gemeinschaftsrechts auszuweiten .
unser entschlieungsantrag weist auf die konfusion hin , die durch diese entscheidung entsteht , und betont den wesentlichen unterschied zwischen der vereinfachung und der kodifikation - und der damit verbundenen natrlichen begleiterscheinung der klarheit - , die die kriterien einer guten rechtsetzungstechnik sind , und der rechtlichen natur des subsidiarittsprinzips und des grundsatzes der verhltnismigkeit .

ich komme zum schlu , herr prsident , herr kommissar : die funktion des europischen parlaments bei der kontrolle der wahrung der subsidiaritt in ihrem doppelten aspekt - nicht zu handeln und zu handeln , wenn es ntig ist - und seine rolle bei der analyse der subsidiaritt der verschiedenen gemeinschaftsrechtsakte , zu denen es stellung nimmt , mssen beibehalten und noch vertieft werden .
die einleitung zum bericht von 1995 aufgreifend , mchte ich sagen , als berichterstatterin hege ich zweifel , ob der bericht " eine bessere rechtsetzung " tatschlich beweist - ich zitiere wrtlich - , " da die kommission ihren teil der arbeit leistet " .
woran ich nicht zweifle , herr prsident und herr kommissar , ist , da es sich um eine - ich zitiere nochmals - mit " den anderen organen und den mitgliedstaaten " geteilte verantwortung handelt .

herr kommissar , herr prsident , dieses parlament ist sich seiner verantwortung bewut und wird sie zum wohl der brgerschaft , die es vertritt , ausben .

herr prsident , herr kommissar , subsidiaritt und verhltnismigkeit sind verbindliche normen mit verfassungsmigem charakter , die die ausbung der konkurrierenden zustndigkeiten von gemeinschaft und mitgliedstaaten regeln .
diese normen drfen keinesfalls ein hindernis fr die entwicklung des binnenmarkts darstellen oder den gemeinschaftlichen besitzstand in frage stellen .

es ist zu unterscheiden zwischen den rechtsgrundstzen der subsidiaritt und verhltnismigkeit einerseits und vereinfachung und kodifikation andererseits .
erstere beziehen sich auf die effizienz der manahmen , letztere auf die techniken der transparenz .
beide bereiche ergnzen einander , drfen aber niemals vermischt werden .
deshalb ist es nicht richtig , diese grundstze auf die techniken der vereinfachung auszudehnen .
zuerst mu die notwendigkeit des handelns abgeschtzt und dann wirklich gehandelt werden .
das von der kommission vertretene motto " weniger handeln , um besser zu handeln " impliziert die notwendigkeit des handelns und dann auch wissens , wie zu handeln ist .
ist es mit der effizienz der gemeinschaftsttigkeit vereinbar , da vorbereitende normen oder dokumente verfat und der allgemeinen ffentlichkeit oder im institutionellen bereich vorgelegt werden ?
die berichterstatterin hat den wunden punkt berhrt und sehr zu recht auf dieses ernste problem hingewiesen .

diese akte bergen eine doppelte gefahr : erstens knnen sie dazu fhren , da der brger mit papieren , dokumenten und sonstigen akten berschwemmt wird , die das ausma der schon bestehenden verwirrung noch erhhen , und zweitens knnen sie tatschlich gegen die rechtssicherheit verstoen .

wie fgen sich diese akte in das regelwerk der union ein ?
bei jeder regierungskonferenz wird eine analyse des funktionierens der institutionen und des gleichgewichts zwischen den verschiedenen befugnissen der kommission , des rates und des parlaments vorgenommen .
deshalb mu dieses parlament rechtzeitig vor drei versuchungen gewarnt sein : die subsidiaritt zu benutzen , um ausschlieliche zustndigkeiten der gemeinschaft zu renationalisieren ; verhaltenskodizes und vereinbarungen einzusetzen , um die verhltnismigkeit zu neutralisieren , und die kodifikation des gemeinschaftsrechts als gelegenheit zu nutzen , um substantielle textnderungen und womglich nderungen der rechtsgrundlage vorzunehmen .

das parlament mu eine kontrollfunktion gegen diese mglichen versuchungen ausben .
die berichterstatterin hat auerordentliche arbeit geleistet , indem sie sich mit einem besonders schwierigen und komplizierten bericht befat hat .
die arbeit meiner kollegin ist nicht nur wegen des geschicks zu wrdigen , das sie in der parlamentarischen verhandlung gezeigt hat , sondern auch , weil sie einen bericht verfat hat , der in seiner einfachheit und klarheit vorbildlich ist .

frau prsidentin ! wenn wir uns die statistik im bericht ansehen , dann sieht es gut aus , aber wie der vortragende schon festgestellt hat , ist das nicht die ganze wahrheit .
es gibt weniger gesetzgebungsinitiativen , aber die kommission hat statt dessen mit anderen initiativen begonnen .
es ist nicht sicher , da dieses verfahren die subsidiaritt verbessert .
auerdem verschiebt das neue verfahren die machtverhltnisse zwischen den institutionen .

betrachtet man die subsidiaritt , dann finde ich , da man sich auch die einzelnen regeln aller gesetzesvorlagen ansehen sollte . das ist meiner ansicht nach im sinne des vertrags .
ist diese besondere vorschrift auf eu-ebene wirklich ntzlich oder erforderlich ?
dies wird in unserer derzeitigen arbeit nicht geprft , weder in den gesetzesvorlagen noch in der kammer .
hier setzen sich oft sonderinteressen durch , worber unsere gruppe besorgt ist .

zweitens teile ich die besorgnis des vortragenden ber die berichte , ber die wir heute diskutieren .
ich glaube nicht , da man in zukunft einmal sagen wird , da sie besonders viel dazu beigetragen haben , die subsidiaritt weiterzubringen .
meine auffassung ist die , da wir die debatte ber das subsidiarittsprinzip lebendiger gestalten mssen .
das lt sich dadurch erreichen , da man in das gesetzgebungsprogramm der kommission vorschriften und abschnitte ber die subsidiaritt aufnimmt .
wir brauchen auch bessere untersuchungen der einzelnen gesetzesvorlagen zur subsidiaritt .
trotz richtlinien der kommissionsleitung lassen die untersuchungen der einzelnen gesetzesvorlagen viel zu wnschen brig .

der wirkliche " teufel " liegt jedoch in den regeln , die auf einer ebene unterhalb der beschlsse des parlaments und des rats angesiedelt sind , nmlich bei den einzelnen durchfhrungsverordnungen , wo noch vieles getan werden mu .
ich empfehle , da die kommission ein zeitlimit beschliet , so da immer dann , wenn eine vorschrift nicht innerhalb von fnf jahren erneuert wird , eine vorschrift ausluft und zu existieren aufhrt .
das wrde die brokratie einschrnken und das vertrauen der mitbrger in die union verbessern .

frau prsidentin ! alle , die wir hier sitzen , mchten sich fr mehr demokratie einsetzen , nicht zuletzt auf der rtlichen ebene , und so brgernah wie mglich .
deshalb sitzen wir hier .
das subsidiarittsprinzip mte das geeignete instrument fr diese arbeit sein , wie dies ja auch beabsichtigt war .
aber leider funktioniert es zur zeit nicht .

wie der vortragende feststellt , ist es klar , da subsidiaritt eine norm von grundlegender bedeutung innerhalb der eu ist .
weniger eindeutig ist , wie sie eingesetzt worden ist , wie sie eingesetzt werden sollte , und wie sie in zukunft eingesetzt werden wird .
die art und weise , wie die kommission anfngt , in ihre darlegungen der anwendung des subsidiarittsprinzips ein anderes juristisches prinzip einzufhren , das proportionalittsprinzip , sowie fragen im zusammenhang mit der technischen ebene der gesetzgebung usw . , machen das ganze auch nicht klarer .

was klargestellt werden mte , sind die grundlagen und kriterien dafr , wann eine frage auf gemeinschaftsebene zu regeln ist , und wann sie auf nationaler ebene behandelt werden kann und soll , gem dem prinzip der nhe , so nahe wie mglich an den betroffenen .
wenn das subsidiarittsprinzip nur fr die sogenannten " weichen gebiete " benutzt wird , wie z . b. umweltfragen und verbraucherschutz , kann man die vermutung bekommen , da es nicht darum geht , die subsidiaritt zu respektieren , sondern vielleicht eher darum , sie zu mibrauchen .
will man bessere und strengere vorschriften zum beispiel fr den umweltschutz zulassen , kann man ja erlauben , da strengere nationale schutzmanahmen erlaubt sind .
man kann auerdem artikel 100a anwenden , wo neben dem binnenmarkt auch andere als rein wirtschaftliche werte anerkannt werden .

die einstellung und das vertrauen der brger zur eu und zur demokratie berhaupt ist eng mit einer funktionierenden rtlichen und nationalen demokratie , sowie mit einem funktionierenden subsidiarittsprinzip verknpft .
wir hoffen deshalb , da die regierungskonferenz die frage aufgreift und dem subsidiarittsprinzip endlich eine vernnftige form und einen konkreten inhalt gibt .

frau prsidentin , ich mchte zunchst der arbeit von frau palacio unsere untersttzung bekunden , denn wir knnen aus ihr schlieen , da die korrekte anwendung des subsidiarittsprinzips bedeuten mu , der europischen brgerschaft den entscheidungsproze bei den initiativen , die die entwicklung und festigung der europischen union tragen helfen , nherzubringen .

in dieser hinsicht fllt uns das fehlen von hinweisen auf die wichtige rolle , die die regionalen krperschaften spielen mssen -und vor allem jene , die mit legislativgewalt ausgestattet sind - , sehr stark auf .
den kleineren gemeinwesen das , was sie selbst tun knnten , zu berlassen , wird in der enzyklika quadragesimo anno geradezu als unrecht angesehen .
in dem mae , wie es uns gelingt , den eindruck dieser so oft kritisierten zentralisierung der gemeinschaftsinstitutionen bei unseren brgern auszurumen und geeignete kanle zu schaffen , damit sie ber die ntige und angebrachte information verfgen , und wir ihnen auf diese weise zeigen , da ihre probleme die verschiedenen institutionen der union unmittelbar betreffen , werden wir das erforderliche und richtige gleichgewicht bei der anwendung des subsidiarittsprinzips erreichen .

aus unserer verantwortung als mitglieder des europischen parlaments heraus mssen wir die kommission dringend auffordern , da sie , wenn sie es fr angebracht hlt , manahmen nach dem subsidiarittsprinzip zu ergreifen , die effizienz der geplanten gemeinschaftsaktion und deren positive rckwirkung auf fr den brger wichtige bereiche wie die beschftigung abschtzt .

es gibt bereiche , in denen die regionalen krperschaften wegen ihrer nhe zum brger eine vorherrschende stellung einnehmen mssen .
eine gute lsung , eine gute form , diese ziele zu erreichen , wre es auch , die legislativbefugnisse unseres parlaments zu verstrken , denn dann htte es als das die brger unmittelbar vertretende organ bei der anwendung des subsidiarittsprinzips grere mitspracherechte , was sowohl seiner beziehung zu den brgern als auch der internen demokratie in den gemeinschaftsinstitutionen zugute kme .

frau prsidentin , " europa mu weniger handeln , um besser zu handeln " .
dies war ein anfang letzten jahres von der kommission vertretener grundsatz , dessen ziel darin bestand , die zahl der rechtsvorschriften zu verringern und deren qualitt zu verbessern .
wie sich aus den heute zur diskussion stehenden kommissionsdokumenten ergibt , war die kommission ernsthaft um dieses ziel bemht , was gewrdigt werden mu .
im vergleich zu den vorjahren hat sich die zahl der legislativvorschlge erheblich verringert .
offensichtlich werden durch das subsidiarittsprinzip hierzu wesentlich mehr mglichkeiten geboten , als vielfach angenommen wird .
eine besttigung dafr bildet die tatsache , da von der kommission im zeitraum 1994-1995 48 legislativvorschlge zurckgezogen wurden .

in dem bericht palacio wird daran erinnert , da das subsidiarittsprinzip den rang einer verbindlichen rechtsnorm hat , und es wird mit warnendem unterton darauf hingewiesen , da die der gemeinschaft durch die vertrge bertragenen zustndigkeiten durch die anwendung des subsidiarittsprinzips nicht in frage gestellt werden drfen .
dies braucht meines erachtens allerdings nicht befrchtet zu werden .
wie die praxis gezeigt hat , ist eher das umgekehrte der fall , wodurch das subsidiarittsprinzip in noch nicht ausreichendem mae zu seinem recht gekommen ist .

die erklrung hierfr liegt darin , da es sich bei dem subsidiarittsprinzip nicht um einen reinen rechtsbegriff handelt , sondern da es auch politische und wirtschaftliche aspekte umfat .
bei der anwendung des prinzips lassen sich diese aspekte offensichtlich schwer voneinander trennen .
dadurch wird die anwendung des prinzips auch dadurch bestimmt , wie das ziel einer europischen einigung gesehen wird .
von denjenigen , die ein vereinigtes europa befrworten , wird die anwendung des subsidiarittsprinzips unter dem aspekt dieser politischen zielsetzung gesehen .
damit wird allerdings verkannt , da es sich bei der union um einen zusammenschlu souverner staaten zum zwecke der zusammenarbeit handelt .
das bedeutet , da die ebene der einzelstaaten an erster stelle steht und da die supranationale ebene der nationalen ebene untergeordnet ist .

ferner ist zu bedenken , da das subsidiarittsprinzip , so wie es auf dem edinburgher gipfel ausgearbeitet wurde , nachdrcklich zum ziel hat , einer zentralisierung entgegenzuwirken und mglichst brgernahe entscheidungen zu ermglichen .
aus diesem grund kann ich mich nicht mit den ziffern in dem bericht palacio einverstanden erklren , in denen es heit , da das subsidiarittsprinzip zu unrecht geltend gemacht wurde , um auf europischer ebene ergriffenen initiativen in den bereichen kultur , audiovisuelle dienste , volksgesundheit , schaffung von arbeitspltzen und dergleichen entgegenzuwirken .
diese politikbereiche fallen nmlich in erster linie in den zustndigkeitsbereich der mitgliedstaaten .

in ihren berichten legt die kommission neben der verringerung der zahl von rechtsvorschriften gleichzeitig den nachdruck auf eine vereinfachung und verbesserung .
auch diesem ziel ist zuzustimmen .
im rahmen der verhltnismigkeit sind regelungen , die getroffen werden , zahlenmig und was das ma ihrer detaillierten ausgestaltung anbelangt , soweit wie mglich zu beschrnken .
solche bemhungen drfen allerdings nicht mit dem rechtsrahmen des subsidiarittsprinzips verwechselt werden .
hierauf wird in dem bericht palacio zu recht hingewiesen .
fr ein reibungsloses funktionieren gemeinschaftlicher rechtsvorschriften sind solche vereinfachenden manahmen jedoch nicht weniger wichtig .

die wachsende kluft zwischen den gemeinschaftsbehrden und den brgern in den mitgliedstaaten gibt allen anla , die aufgaben der union zu begrenzen sowie der zentralisierung und brokratie entgegenzuwirken .
eine solche notwendigkeit wird noch dringender , wenn sich die union noch erweitert und die unterschiede zwischen den mitgliedstaaten grer werden .
der vorschlag der irischen prsidentschaft , das funktionieren des subsidiarittsprinzips in einem zusatzprotokoll zum vertrag festzulegen , ist zu begren .
weitere schritte zur verringerung der heutigen aufgaben der union und zur gewhrung von mehr freiheit fr die mitgliedstaaten sind bei einer erweiterung der union meiner berzeugung nach unumgnglich .

frau prsidentin , es ist vielleicht ntzlich , zunchst einmal daran zu erinnern , da artikel 3b , in dem es um das subsidiarittsprinzip geht , nicht einfach vom himmel gefallen ist und dann in den vertrag von maastricht aufgenommen wurde , sondern da dieses prinzip im gegenteil eingefhrt wurde , um einer legitimen besorgnis gerecht zu werden , wie sie bei sehr vielen brgern der europischen union bestand .
von diesen brgern werden angesichts dessen , was von ihnen als zunehmende intervention der europischen union empfunden wird , fragen gestellt .
um es klar zu sagen : kein rational denkender mensch ist gegen selbst weitgehende formen der zusammenarbeit und des dialogs auf europischer ebene ; immer mehr rational denkende menschen stellen sich jedoch fragen angesichts bestimmter auswchse einer bertriebenen gleichschaltung , einer bertriebenen einmischung der gemeinschaftsebene gegenber der regionalen oder nationalen ebene .
die dringende forderung nach dem sogenannten " euro-stimmrecht " bei kommunalwahlen stellt hierfr ein typisches - leider jedoch nicht alleiniges - beispiel dar .

mit dem vertrag von maastricht werden die befugnisse auf unionsebene erheblich erweitert , u. a. durch die sogenannten " neuen politiken " .
das gegenstck zu dieser kompetenzerweiterung , nmlich das durch artikel 3b ausdrcklich in die vertrge aufgenommene subsidiarittsprinzip luft heute jedoch gefahr , nicht mehr zur anwendung zu gelangen .

bei einer wohlverstandenen anwendung des subsidiarittsprinzips mssen normalerweise die sogenannten " unteren ebenen " berlegen , welche befugnisse sie an die hhere ebene abgeben mchten .
wie aus dem vorliegenden bericht jedoch erneut hervorgeht , wird in der europischen union umgekehrt verfahren : bestenfalls wird die europische ebene gebeten , zu berlegen , welche befugnisse sie vielleicht selbst nicht wnscht ; im falle eines kompetenzkonflikts wird eine weitere europische institution - der gerichtshof - den streit schlichten .
all dies erscheint mir persnlich in hohem mae als eine politisch perverse umkehrung des subsidiarittsprinzips .

abschlieend mchte ich noch bemerken , da die hier gefhrte aussprache eigentlich berflssig wre , wenn von jedem die tatsache bercksichtigt wrde , da es sich bei der europischen union keineswegs um eine im entstehen begriffene art bundesstaat handelt , sondern vielmehr um einen " staaten-verbund " , wie sich aus dem berhmten urteil des deutschen bundesverfassungsgerichts in karlsruhe ergab .

darin liegt der kern des problems .
solange eine mehrheit in diesem parlament - ich sage ausdrcklich dieses parlament , denn ich habe den eindruck , da bei der kommission doch eine besserung zu erkennen ist - nicht bereit zu sein scheint , sich mit dieser realitt des " staaten-verbundes " abzufinden , haben aussprachen wie die heute gefhrte meiner bescheidenen meinung nach eigentlich wenig sinn .

frau prsidentin , zu beginn mchte ich darauf hinweisen , da fr uns die grundstze der subsidiaritt die gestalt und das wesen des beschlufassungsprozesses der gemeinschaftsorgane im hinblick auf den erla von rechtsvorschriften bestimmen .
es handelt sich somit um verfassungsmige grundstze , die fr die jeweiligen adressaten bindend und fr den aufbau und die integration der gemeinschaftsorgane von hchster bedeutung sind .
von unserem standpunkt aus gesehen mu diese regel - die unserer ansicht nach verfassungscharakter besitzt - auch in dieser phase vor allem einen rahmen fr ein gleichgewicht der machtbefugnisse zwischen der gemeinschaft und den mitgliedstaaten bieten , deren zustndigkeiten im bereich der zwischenstaatlichen zusammenarbeit im gegenwrtigen stadium erhalten bleiben mssen .
wir vertreten die auffassung , da das in artikel 3 b des unionsvertrages festgeschriebene prinzip im rahmen der laufenden arbeiten der regierungskonferenz keinerlei nderung , weiterentwicklung oder vertiefung erfahren drfte .

tatschlich geht es fr uns darum zu prfen , wie jenes prinzip von den gemeinschaftsorganen eingesetzt wird .
die kommission stellte diesbezglich fr sich selbst in ihrem jngsten bericht eine grundregel auf , wonach sie nunmehr weniger handeln wird , um besser zu handeln .
dieser grundregel stimmen wir uneingeschrnkt zu .
hierzu legen wir wert darauf klarzustellen , was aus unserer sicht der wesentliche inhalt des subsidiarittsprinzips ist .
nach unserer auffassung mssen kriterien wie diejenigen der notwendigkeit und der effizienz mageblich sein fr die flle , in denen die kommission im falle aufgeteilter zustndigkeiten manahmen trifft , die sich als geeignet erweisen , um die ziele zu verfolgen , die als gemeinsame ziele zu gelten haben .

die festlegung dessen , was als gemeinsames ziel zu verstehen ist , mu unserer ansicht nach auf der grundlage des verhltnismigkeitsprinzips erfolgen , das im brigen im letzten teil eben dieses verfassungsgebots festgeschrieben ist .
folglich sind die subsidiaritt und die verhltnismigkeit nach unserem verstndnis zwei begriffe , die miteinander zusammenhngen und sich gegenseitig ergnzen .
smtliche manahmen mssen daher den zielen von gemeinsamem interesse angemessen sein , die die gemeinschaftsorgane zu verfolgen haben .

es gibt bereiche wie etwa diejenigen der umwelt und der betrugsbekmpfung , die der subsidiarittsregel unterworfen werden mssen .
als beispiele seien im bereich der betrugsbekmpfung die vereinbarungen ber gegenseitige untersttzung in verwaltungsfragen , die vereinbarungen ber transferkosten , die richtlinien ber zusammenschlsse und spaltungen , die richtlinien ber die besteuerung von dividenden und schlielich die gemeinsamen vorschriften ber gleichzeitige prfverfahren genannt , die unter die definition dessen fallen , was als dem verhltnismigkeitsprinzip unterliegende gemeinsame aktion zu verstehen ist , und gem den zuvor erwhnten kriterien der notwendigkeit und effizienz formuliert sind .

ein weiterer wichtiger punkt bei der behandlung dieser frage ist die diskussion ber die rolle der einzelstaatlichen parlamente bei der ausarbeitung von entscheidungen , die nach dem subsidiarittsprinzip getroffen werden .
wir vertreten die auffassung , da die einzelstaatlichen parlamente in der phase vor der entscheidung eine wichtige rolle spielen mssen und durch die entsprechende politische kontrolle der durchfhrung der unter beachtung des subsidiarittsprinzips getroffenen manahmen auch in der phase danach .

was schlielich die beabsichtigte ersetzung der gegenwrtigen rechtsetzungsformen durch das anbelangt , was von der kommission als etwas dauerhaftes bezeichnet wird , sind wir der ansicht , da sich dieser proze auf die anwendung der konsultationsverfahren und auf die debatten vor der beschlufassung beschrnken mu .
er darf nicht selbst als rechtsetzungsbeschlu verstanden werden .
letzterer mu nach unserer sichtweise weiterhin durch rechtsetzende und insofern fr die jeweiligen adressaten verbindliche formen geregelt werden .

frau prsidentin , das subsidiarittsprinzip ist mittlerweile zu so etwas wie apfelkuchen geworden : jeder ist dafr , aber jeder meint etwas vllig anderes damit .
ein begriff , der im kontext der europischen union von diesem parlament geprgt wurde , als es den spinelli-entwurf eines vertrags ber die europische union errterte , wird nun sogar von gegnern der europischen union verwendet , die behaupten , die europische union werde bermig zentralisiert , und es drohe ein zentralisierter superstaat .

genau betrachtet , entfallen auf die union nur 3 % der ffentlichen ausgaben .
ihre brokratie ist genau so gro wie die einer durchschnittlichen mittelgroen stadt in europa .
auf lange sicht besteht keine gefahr einer bermigen zentralisierung .
wir sollten nicht vergessen , da die union , damit sie berhaupt rechtsvorschriften erlassen kann , eine rechtsgrundlage in den vertrgen bentigt , die von jedem einzelnen nationalen parlament ratifiziert wurden .
dann bedarf es zur verabschiedung jeder nennenswerten rechtsvorschrift der zustimmung unter anderem des rates .
und wer sitzt im rat ?
minister der einzelstaaten , die teil der einzelstaatlichen regierungen und den nationalen parlamenten verantwortlich sind .
keine leute , die geneigt wren , der europischen union machtbefugnisse zu vermachen , wo dies nicht erforderlich ist .

wenn das nchste mal ein minister oder eine ministerin heimkehrt und brssel der einmischung bezichtigt , erinnern sie ihn bzw. sie daran , da es in erster linie dem rat angehrende minister der einzelstaaten sind , die der fraglichen rechtsvorschrift zugestimmt haben .
selbst wenn diese ihre befugnisse berschreiten , ist es dann mglich , den gerichtshof anzurufen , um prfen zu lassen , ob gegen das subsidiarittsprinzip verstoen wurde oder nicht .
diese option steht jeder regierung in der europischen union zur verfgung .

wir sollten die furcht zurckweisen , die gerade eben von herrn vanhecke , ansonsten von den john majors , den john redwoods , den michael howards , den le pens , den william hagues und ihresgleichen geschrt wird , die uns glauben machen wollen , alle unsere lnder seien durch eine bermige zentralisierung in europa bedroht .

dies ist nicht der fall .
es besteht keine reelle gefahr , da dies eintritt .
wir sollten den mut besitzen zu sagen , da manchmal europische rechtsvorschriften notwendig sind , um fr den binnenmarkt faire spielregeln zu gewhrleisten , um dafr zu sorgen , da es weniger regelungen gibt , und zwar dadurch , da wir ein einheitliches regelwerk fr unternehmen besitzen anstatt fnfzehn verschiedene einzelstaatliche regelwerke , an die sie sich halten mssen .
ja zur subsidiaritt !
nein zu ihrer verwendung als instrument fr angriffe gegen die europische union !

frau prsidentin , zunchst einmal mchte ich frau palacio sehr herzlich zu ihrem bericht gratulieren und natrlich auch der kommission , vertreten durch kommissar oreja , zu den fortschritten , die erreicht wurden .
mir erscheint es aber doch in der diskussion ber diesen begriff subsidiaritt angebracht , zu betonen , da eben dieser begriff aus der christlichen soziallehre stammt und deshalb auch unter diesem aspekt angewandt und nicht wie so oft als hilfe zur selbsthilfe abqualifiziert werden sollte .

subsidiaritt bedeutet nichts anderes , als da eine grere einheit nichts wahrnehmen darf , was die nchstkleinere einheit zufriedenstellend erfllen kann .
dies zeigt aber auch ganz klar , da subsidiaritt von unten nach oben gebaut werden mu und nicht von oben nach unten .
subsididaritt mu genauso zwischen den gemeinden und den regionen funktionieren , wie es zwischen den organen der europischen union und den mitgliedstaaten funktionieren mu .

der bericht von frau palacio weist am anfang ganz klar darauf hin , da das subsidiarittsprinzip eine politische dimension hat : deswegen sollen fragen ber das subsidiarittsprinzip auch politisch gelst werden und , wenn mglich , nicht vor dem gerichtshof , eben weil das ziel sein soll , die beschlsse der gemeinschaft mglichst brgernah zu fassen .
mglichst brgernah heit aber auch , entscheidungen in dieser entscheidungspyramide so weit wie mglich zur basis hin zu drcken .
daraus ergibt sich fr mich die logische schlufolgerung , da man unterhalb der ebene gemeinde auch die ebene familie sehen mu , da diese schlielich die basis unserer gesellschaft ist und auch im rahmen des subsidiarittsprinzips entsprechend gestrkt werden mu .

als wesentlich mu aber trotzdem betont werden , da das subsidiarittsprinzip keinesfalls dazu mibraucht werden darf , eine schwchung des gemeinschaftsrechtes zu erreichen .
eine systematische erwhnung im rahmen der neuen politiken stimmt hier doch etwas bedenklich .
insgesamt zeigt uns aber der sehr aufschlureiche bericht , da vor allen dingen bei der frage der definition der subsidiaritt noch vieles zu tun bleibt .

ich danke der berichterstatterin fr ihren versuch , den begriff subsidiaritt etwas deutlicher zu erklren , der ja 1992 in edinburgh wirklich im mittelpunkt stand , nachdem den europischen regierungen unter anderem durch die volksbefragungen ber maastricht klargeworden war , da die eu nicht eben ein projekt der brger ist .
fr mich besteht nmlich einer der hauptzwecke des ausdrucks subsidiaritt darin , den brgern soviel einflu wie mglich auf die entscheidungsprozesse zu geben , damit sie mglichst viel selbst entscheiden knnen oder wenigstens nicht den berblick ber das geschehen verlieren .
aber der begriff subsidiaritt ist immer noch unklar bestimmt und deshalb in der praxis unverstndlich .

aus diesem grunde mchte ich darum ersuchen , die debatten hier im parlament , in der kommission und anderenorts weiterzufhren , und wir sollten auch nicht nur die regierungskonferenz ersuchen , sich allen ernstes mit der begriffsbestimmung dieses wortes zu befassen , sondern vielleicht zudem die gd iv auffordern , einen grundstzlicheren bericht darber abzufassen , was in letzter zeit konkret aus dem begriff geworden ist , und wie eine konkrete begriffsbestimmung fr seinen zuknftigen gebrauch lauten knnte .

frau prsidentin , ich gratuliere der berichterstatterin zu ihrem ausgezeichneten und kurz gefaten bericht .

allerdings enthlt artikel 3 b des vertrages keine wirkliche definition des begriffs der subsidiaritt .
ich bin froh darber , weil in der vergangenheit , wie herr corbett richtig gesagt hat , der begriff der subsidiaritt als vorwand benutzt wurde , um dinge an die staaten zurckzuverweisen , und diesen gedanken lehne ich strikt ab .
lassen sie mich ein spezifisches beispiel anfhren : in der letzten mandatsperiode hielt es die kommission , weise wie sie ist , fr notwendig , tiere in zoos zu schtzen , indem sie einen vorschlag fr eine richtlinie ber die stellung von tieren in zoos unterbreitete .
als ergebnis des berchtigten edinburgher gipfels , wo herr major eine reihe sinnvoller vorschlge zunichte machte , wurde dieser spezifische vorschlag zurckgezogen , und nun liegt er als bloe empfehlung wieder diesem parlament vor .
in meinen augen stellt dies einen rckzug dar : es wird den interessen der tiere im zoo nicht dienen und stellt einen schwachen ersatz dessen dar , was wir als parlamentarier tun sollten .

wenn also in erwgung f von der subsidiaritt als einem " dynamischen konzept " die rede ist , sollten wir meiner ansicht nach das wort " pragmatisch " hinzufgen , denn die subsidiaritt ist , wie es in erwgung g heit , " eine geeignete rechtstechnik " .
ich glaube nicht , da dies irgendwelche nennenswerten schwierigkeiten aufwirft .
wir brauchen nur zu fragen : was ist das ziel einer rechtsvorschrift ?
und dann : auf welcher ebene wird die rechtsvorschrift am effizientesten sein ?
dies ist eine pragmatische analyse , bei der manchmal die gemeinschaftsebene und manchmal die einzelstaatliche oder regionale ebene als effizientere lsung herauskommt .
es handelt sich einfach um die anwendung eines pragmatischen grundsatzes , und wir sollten nicht dem glauben verfallen , subsidiaritt sei gewissermaen damit gleichzusetzen , da man die dinge nur auf einzelstaatlicher ebene regelt .

frau prsidentin , meine damen und herren parlamentarier , ich mchte frau palacio zu all der hingabe danken , die sie , mit der fr sie charakteristischen kompetenz , der arbeit der kommission ber die anwendung des subsidiarittsprinzips gewidmet hat .
und ich mchte ihr sagen , wie sehr ich die scharfen und przisen bemerkungen in ihrem bericht und ihrem beitrag heute nachmittag geschtzt habe .

ich freue mich auch festzustellen , da die haltung der berichterstatterin in vieler hinsicht der der kommission nahekommt .
zum beispiel ist die kommission , genau wie die berichterstatterin , der auffassung , da das subsidiarittsprinzip in den ausschlielichen zustndigkeitsbereichen nicht gilt , denn in dem fall darf der gemeinschaftliche besitzstand nicht in frage gestellt werden , und desgleichen , da meinungsverschiedenheiten in sachen subsidiaritt vorzugsweise im rahmen der normalen politischen arbeit der institutionen , auf grundlage der interinstitutionellen vereinbarung von 1993 , beigelegt werden sollten , ohne natrlich einen mglichen gang vor den gerichtshof ausschlieen zu wollen .

ebenso wie das europische parlament hat die kommission im rahmen der regierungskonferenz , wie sie ja wissen , auch keine revision des artikel 3 b gefordert .
wir sind mit artikel 3 b zufrieden und halten es fr das wichtigste , da alle institutionen ihn auch wirklich anwenden .

ich wrde die gelegenheit gern nutzen - wenn sie gestatten - , um die haltung der kommission zu einigen punkten , die hier erwhnt wurden , zu przisieren .
was unsere berichte mit der berschrift " eine bessere rechtsetzung " betrifft , mchte ich sie vor allem beruhigen .
die kommission vermischt keineswegs die grundstze der subsidiaritt und verhltnismigkeit mit den technischen instrumenten , die dazu dienen , das gemeinschaftsrecht einfacher , klarer und zugnglicher zu machen , d.h. mit der vereinfachung und kodifikation .
die kommission unterscheidet klar zwischen diesen verschiedenen begriffen und verwechselt oder vermischt sie in keiner weise .

der ansatz der kommission ist ein rein praktischer ansatz .
die gemeinschaftliche rechtsetzung ist eine einheit , und es empfiehlt sich eine gesamtschau all dessen , was zu dem beitrgt , was wir " eine bessere rechtsetzung " nennen .
die kommission hat sich zur anwendung des subsidiarittsprinzips bekannt , und sie wissen , wie sehr sie das befolgt hat .
aber es ist natrlich immer mglich , noch zu verbessern , und besonders in den bereichen , die der bericht von frau palacio behandelt .
zum beispiel stellt sich der kommission in der tat die aufgabe , alles zu intensivieren , was die abschtzung der folgen vorgeschlagener aktionen betrifft .
sie hat bereits vorkehrungen in diesem sinne getroffen und beabsichtigt , sie in die praxis umzusetzen und so weit wie mglich zu modernisieren .

ich mchte noch einen punkt ansprechen , der die vorherige konsultation durch grnbcher und weibcher betrifft .
es ist offensichtlich , da sie in zukunft in konkreterer , spezifischerer form durchgefhrt werden mu , um auch weiterhin angebracht zu sein .
folglich mchte ich frau palacio sagen , da wir uns dessen bewut sind und die anmerkungen in ihrem bericht dazu sorgsam zur kenntnis nehmen .

uns scheint freilich - und es handelt sich dabei um eine praxis , die im laufe der letzten jahre , besonders in den zurckliegenden zwei oder drei jahren verfolgt wurde - , da wir heute , verglichen mit der frher herrschenden praxis , rechtsakte direkt zu erlassen , durch die grnbcher und weibcher immer mehr dazu bergehen , die gesellschaft zu konsultieren .
das grnbuch ist letztlich nichts anderes als eine befragung .
bei manchen themen muten wir sie sogar zweimal durchfhren : wir haben eine konsultation durchgefhrt , waren mit den antworten , die wir erhalten haben , nicht zufrieden und haben ein neues grnbuch verfat .
wir verbringen beispielsweise schon geraume zeit mit dem thema pluralismus und medienkonzentration .
warum ?
weil wir immer noch keine klare vorstellung davon gewonnen haben , was der sektor will und was die gesellschaft will .
das heit also , da die sache heute anders angegangen wird als in der vergangenheit .
frher schritt man direkt zur rechtsetzung .
heute bemhen wir uns , genauer zu erfahren , welche standpunkte es gibt .
doch ich mchte betonen , da wir auf jeden fall die anmerkungen von frau palacio sorgfltig zur kenntnis nehmen und sie in die praxis umsetzen werden .

es gibt noch einen punkt , bei dem ich frau palacio fr ihre wachsamkeit danken mchte , doch mchte ich sie auch beruhigen , was die rahmenrichtlinien betrifft .
die rahmenrichtlinien sind bekanntlich ein vom europischen rat in edinburgh empfohlenes subsidiarittsinstrument , zu dem die kommission in bestimmten , spezifischen fllen greift , und es verstt nicht gegen die einheitlichkeit des gemeinschaftsrechts , wenn es in situationen benutzt wird , die das rechtfertigen .
ich mchte frau palacio sagen , da die kommission genau darber wacht .

zuletzt mchte ich mich noch fr alle uerungen der berichterstatterin zu den fortschritten bedanken , die die kommission im bereich der informellen konsolidierung erzielt hat .

alles in allem bleibt die kommission der berzeugung , da eine adquate inanspruchnahme des subsidiarittsprinzips eine geeignete rechtsetzung auf der angemessenen ebene - im sinne der uerungen , wie sie zum beispiel herr corbett gemacht hat , die genau in diese richtung gehen - ermglicht , all das also , was die entfernungen zwischen dem gesetzgeber und dem brger verringert .

vielen dank , herr kommissar !

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

nderung der geschftsordnung des ep ( verhaltenskodex fr interessenvertreter )

nach der tagesordnung folgt die aussprache ber den bericht ( a4-0107 / 97 ) von herr ford im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt ber den verhaltenskodex fr interessenvertreter .

frau prsidentin , die abgeordneten werden sich daran erinnern , da wir meinen bericht ber die interessenvertreter zum ersten mal im januar 1996 errtert haben .
die sozialistische fraktion und die christdemokraten verweigerten damals zum grten teil ihre zustimmung , und so wurde der bericht an den ausschu zurckverwiesen .
die ffentliche reaktion darauf , da es uns milungen war , regelungen aufzustellen , war sehr negativ , deshalb legte ich fr juli 1996 einen neuen , genderten entwurf vor , der einigen der berlegungen und anliegen , die die mitglieder zu dem ursprnglichen bericht vorgebracht hatten , rechnung trug und von diesem hause , wenn ich mich recht entsinne , mit nur einer einzigen gegenstimme angenommen wurde .

es handelte sich dabei im wesentlichen um ein rahmendokument , das noch mit inhalt gefllt werden mute , und es wurde vereinbart , da noch mindestens drei weitere berichte folgen sollten , der erste ber einen verhaltenskodex , nmlich der text , den wir heute vor uns haben , ein zweiter ber die kontrolle der interessengruppen , den mein kollege , herr spiers , ausarbeitet und der zur zeit im ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt errtert wird , und einen dritten bericht ber parlamentarische assistenten , den herr lehne erstellt und der ebenfalls zur zeit im ausschu fr geschftsordnung zur diskussion steht .
vor uns liegt also der erste dieser drei berichte zur weiterentwicklung des berichts , der im juli 1996 verabschiedet wurde .

in diesem zusammenhang bin ich versucht , ebenso zu sprechen wie der falsche doktorand , der , als er zur erluterung seiner dissertation aufgefordert wurde , sagte : " sie versteht sich von selbst " , aber ich werde dieser versuchung nicht vollends erliegen .
die hauptteile wurden vom ausschu fr geschftsordnung fast einstimmig angenommen .
hierin heit es , da die interessenvertreter ihr interesse bzw. das von ihnen vertretene interesse gegenber mitgliedern des parlaments , ihren mitarbeitern oder beamten des organs offenlegen sollen , da sie sich bei geschften mit dritten nicht auf eine formelle beziehung zum parlament berufen drfen , da sie kopien von dokumenten , die beim parlament beschafft wurden , nicht mit blick auf einen vorteil an dritte verbreiten drfen und da sie die bestimmungen von anlage i artikel 2 absatz 2 strikt einhalten mssen , wonach die mitglieder keine geschenke annehmen drfen - d. h. da interessenvertreter mitgliedern von nun an keinerlei geschenke mehr anbieten drfen .
die interessenvertreter mssen auch sicherstellen , da jede hilfeleistung im rahmen dieser bestimmungen in das entsprechende register eingetragen wird .
es liegt ein nderungsantrag von herrn donnelly hierzu vor , dem ich wohl zustimmen werde , um diese bestimmung hieb- und stichfest zu machen , aber sie brdet ihnen trotzdem ein gewisses ma an verantwortung dafr auf , zu gewhrleisten , da ihre bettigungen ordnungsgem erfat werden .

es wird auch gesagt , da sie bei der einstellung ehemaliger beamter der organe die bestimmungen des statuts zu beachten haben .
zur zeit stellt das statut diesbezglich nur eine leere hlle dar .
es gibt bestimmungen im statut , die von bestimmten gruppen ehemaliger bediensteter verlangen , da sie fr die annahme von arbeitspltzen in anderen heiklen bereichen eine erlaubnis einholen , aber gegenwrtig fllt kein bediensteter unter diese kategorie .
dies knnte sich jedoch in zukunft ndern .
das gleiche gilt fr nderungsantrag 10 , in dem wir die interessenvertreter auffordern , smtliche bestimmungen des parlaments ber die rechte und befugnisse ehemaliger mitglieder des hauses zu beachten , was , so weit ich wei , von den qustoren berprft wird .
es wird auch verlangt , da ein interessenvertreter , der den assistenten eines abgeordneten beschftigen will , die zustimmung des betroffenen mitglieds einholen mu .
dies erscheint selbstverstndlich .

schlielich wird festgestellt , da jeder versto gegen den verhaltenskodex zum entzug des ausweises fhren kann , der fr die betroffene person und gegebenenfalls fr ihr unternehmen ausgestellt wurde .
nur wenn das parlament gewillt ist , diese sanktion zu verhngen , werden wir tatschlich in der lage sein , diese vorschrift durchzusetzen .

es gibt zwei weitere nderungsantrge , die morgen wahrscheinlich in diesem hause auf einigen widerstand stoen werden .
zum einen handelt es sich um nderungsantrag 12 , wonach interessenvertreter alljhrlich als voraussetzung fr die verlngerung ihres ausweises einen bericht ber ihre ttigkeiten vorlegen mssen .
es besteht die besorgnis , da dies riesige mengen papier hervorbringen wird .
ich nehme an , da es in diesem hause gruppen gibt , die dies nicht untersttzen werden .
wenn wir uns dafr aussprechen , wrde ich vermutlich den nderungsantrag von herrn ephremidis untersttzen , der fordert , da die interessenvertreter angeben , welcherlei besondere untersttzung sie mitgliedern gewhrt haben ; der in diesem nderungsantrag enthaltene bezug zu " geschenken " hingegen ist unangebracht , weil wir bereits gesehen haben , da geschenke nach unseren gegenwrtigen bestimmungen nicht zulssig sind .

der letzte punkt betrifft nderungsantrag 1 , der besagt , da nur registrierte assistenten , die ausschlielich als solche arbeiten , unter den gleichen bedingungen zugang zum parlament erhalten wie die mitarbeiter des generalsekretariats oder der fraktionen .
zur zeit heit es in unserer geschftsordnung , da die assistenten der mitglieder bevorzugten zugang erhalten .
die sozialistische fraktion she es gerne , wenn dieses schlupfloch , das tatschlich zu einer situation fhrt , da assistenten von mitgliedern gleichzeitig fr interessengruppen oder sogar direkt fr interessenvertreter arbeiten knnen , sofort geschlossen wrde , aber ich vermute , da die ppe es vorzge , dies in den bericht lehne aufzunehmen , der das thema der assistenten von mitgliedern insgesamt behandelt , wenn darber abgestimmt wird .
fall dies so ist , erwarten wir von der ppe , da sie dies verbindlich zusagen , sonst schaffen wir nicht etwa ein hindernis fr den mibrauch , sondern ebnen diesem geradezu eine schnellstrecke , indem wir es interessenvertretern gestatten , das system zu unterlaufen , indem sie unsere eigenen assistenten fr arbeiten beschftigen , die wir sie selbst nicht ausfhren lassen .

ich empfehle dem hause meinen bericht und hoffe , da er morgen untersttzung findet .

ich mchte kurz ford zu einem sehr guten bericht gratulieren , und zu dem , was ich fr eine bedeutende und dauerhafte leistung dieses parlaments halte , da nmlich jetzt in zwei berichten regeln fr den lobbyismus ausgearbeitet worden sind .
wir mssen uns daran erinnern , da dies eine frage ist , die viele unserer whler tief berhrt .
ich halte es nicht fr eine bertreibung zu sagen , da der ungeregelte lobbyismus , der in diesem parlament bisher zugelassen war , unserem ruf sehr geschadet hat .
ich finde deshalb , das parlament sollte ford fr die ausarbeitung dieser regeln sehr dankbar sein .

einen punkt halte ich fr besonders wichtig .
er betrifft die pflicht der lobbyisten , einen jhrlichen bericht ber ihre ttigkeiten einzureichen .
dieser punkt ist wichtig , da ich finde , da journalisten und forscher , herr wijsenbeek , einen vorgang im nachhinein nachvollziehen knnen und sehen mssen , welche lobbyisten welche mitglieder beeinflut haben und dadurch feststellen knnen , welche mitglieder mglicherweise einem druck ausgesetzt waren und welche nicht .
in diesem zusammenhang wre ich gerne einen schritt weiter gegangen und htte mettens ursprnglichem vorschlag als ganzem zugestimmt , worin darber hinaus stand , was in den jahresberichten enthalten sein soll .
jetzt mu dies von den qustoren festgelegt werden .

manchmal kommt man nicht ganz ans ziel .
aber ich finde , hier haben wir es mit einem sehr wichtigen schritt in die richtige richtung zu tun .
meine gruppe wird mit groer freude fr diesen bericht stimmen .
wir hoffen auch , da wir nach den ersten erfahrungen einen schritt weiter gehen und vorschriften aufstellen knnen , die vielleicht noch eindeutiger sind .

frau prsidentin , wie mein vorredner mchte ich zunchst herrn ford zu seinem im wesentlichen ausgezeichneten bericht beglckwnschen .
besonders mchte ich ihm fr den konstruktiven und offenen verlauf der debatte danken , die er in unserem ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt geleitet hat .
der bericht , den er unterbreitet hat , spiegelt im groen und ganzen die schlufolgerungen dieses ausschusses wider .

vllig korrekt hat herr ford - auch zu seinen telepathischen fhigkeiten gratuliere ich ihn - zwei nderungsantrge vorausgesagt , die uns schwierigkeiten bereiten .
ich meine die nderungsantrge 1 und 12. im hinblick auf nderungsantrag 1 betreffen unsere bedenken hauptschlich das verfahren .
unserer ansicht nach handelt es sich hier um einen etwas komplizierten bereich , den man eingehender betrachten sollte .
herr lehne wird einen bericht vorlegen , und ich mchte diese gelegenheit wahrnehmen , um zu betonen , da ich das von herrn ford dargelegte problem durchaus erkenne .
es gibt leute , die weder fisch noch fleisch sind , weder blo assistenten noch leute , die als dritte und interessenvertreter anzusehen sind .
es gibt ein problem , und wir sollten mit herrn lehne und im ausschu daran arbeiten , da dieses problem aus der welt geschafft wird .

die zweite frage ist inhaltlicher .
sie betrifft nderungsantrag 12. wir haben uns hiermit bereits befat und im letzten jahr beschlossen , da wir diese doppelte buchfhrung nicht haben wollen .
wir wollen nicht sowohl von den mitgliedern als auch von dritten berichte erhalten .
die fraktion der europischen volkspartei hegt weiterhin vorbehalte gegen diese idee .
sie knnte im vergleich zu jedwedem eventuell entstehenden politischem nutzen unverhltnismig sein , und berdies habe wir das gefhl , da dem nderungsantrag 12 der gedanke zugrunde liegt , da kontakte zwischen mitgliedern und dritten etwas so verdchtiges , fast von grund auf schbiges sind , da sie mglichst streng verfolgt und berwacht werden mssen .
wir teilen diese sichtweise nicht , und wir sind vollkommen zufrieden damit , da nur mitgliedern pflichten auferlegt werden und nicht dritten .

vorbehaltlich dieser bedenken empfehlen wir dem hause den bericht von herrn ford und werden allen in seinem bericht enthaltenen nderungsantrgen auer den nummern 1 und 12 zustimmen .

frau prsidentin , ich gehre vielleicht zu denjenigen , die seinerzeit hier noch den ersten interessenvertreter erlebten , der von uns mit jubel empfangen wurde , denn es bedeutete , da das europische parlament mitzhlte .
als es dann 3.500 waren und herr metten nervs wurde , mute in der tat etwas geschehen .
damit sind wir im grunde genommen einverstanden .
mehr noch , wir halten es an sich absolut fr richtig , wenn vom europischen parlament regeln festgelegt werden , durch die das parlament transparenter gestaltet wird .
damit sind wir wohl alle einverstanden und knnen herrn ford dazu beglckwnschen .

andererseits sollte klar gesagt werden , da wir gemeinsam berzeugt sein mssen , da wir unsere arbeit nicht durchfhren knnen , wenn wir nicht durch verschiedene interessenorganisationen ber die lage , wie sie in den einzelnen mitgliedstaaten besteht , nhere informationen und genauere angaben erhalten .
noch heute haben wir den bericht von frau mosiek-urbahn zurckberwiesen , da es darin um eine komplizierte technische materie ging , deren konsequenzen von uns als einfachen abgeordneten nicht voll bersehen werden knnen .

ich mchte einige bemerkungen anbringen .
erstens , wir sind mit den christdemokraten bezglich des nderungsantrags 1 einverstanden .
zweitens , nderungsantrag 4 ist meines erachtens ganz einfach beleidigend .
es handelt sich hier um eine bestimmung nach art des " thou shalt not commit sin " , und in einem bericht des europischen parlaments ist eine solche bestimmung in dieser form nicht mglich .

auch mit dem nderungsantrag 12 sind wir nicht einverstanden .
wir geben eigentlich nderungsantrag 14 den vorzug .
in nderungsantrag 12 geht es um jenen jhrlichen bericht , der jedoch vlliger unsinn und berflssig ist und viel zu viel arbeit bedeutet .

frau prsidentin ! das thema , mit dem sich dieser bericht auseinandersetzt , ist in der tat von groer bedeutung , jedoch gleichzeitig auch sehr schwierig , was im brigen auch fr die ihn ergnzenden und weiter ausgestaltenden vorlagen gilt , die vom zustndigen ausschu noch zu behandeln sind .
die schwierigkeit zeigt sich darin , da diese frage seit 1994 errtert wird , wobei es im januar 1996 zu dem bekannten vorfall kam , da nmlich der damalige bericht von herrn ford auf beschlu des parlaments zurck berwiesen wurde . heute kommt sie nun ins plenum zurck .

natrlich mssen wir die angelegenheit mit auerordentlichem verantwortungsbewutsein errtern , denn , ob wir es wollen oder nicht , es gibt krfte , die in voller absicht oder auch durch unachtsamkeit kollektive institutionen , zu denen das parlament gehrt , und deren mitglieder , z.b. die abgeordneten , mit behauptungen ins schiefe licht setzen , sie wrden auf diese oder jene weise durch geschenke oder finanzielle zuwendungen von interessenvertretern beeinflut werden .
dem mu entschieden und durch klare regeln begegnet werden .
obwohl ich die bemhungen von herrn ford und des ausschusses , dessen mitglied ich bin , zu schtzen wei , habe ich jedoch angesichts dieser sachlage den eindruck , da der heutige bericht nicht weit genug geht , um berzeugen zu knnen .

ich mchte dazu nur zwei bemerkungen machen .
erstens legen wir regeln fr bestimmte lobbies fest , nmlich fr spezielle , offensichtlich wirtschaftliche interessensvertreter , die zugang und eine vorzugsbehandlung erhalten .
zwar gibt es diesbezglich sehr viele vorsichtsmaregeln , dennoch besteht fr sie eine vorzugsbehandlung , whrend es gesellschaftliche gruppen von arbeitnehmern und anderen bevlkerungsschichten gibt , denen diese vorzugsstellung , diese mglichkeit des " kommens und gehens " und des gesprchs mit den organen bzw. den abgeordneten selbst nicht zuteil wird .
sie mssen folglich diese lobbies mit der wahrnehmung ihrer interessen beauftragen , obwohl es sich hufig um lobbies handelt , die gruppen mit entgegengesetzten interessen angehren .
diese ungleichbehandlung besteht also .

meine zweite bemerkung bezieht sich auf den nderungsantrag 8 , der offensichtlich angenommen wird und den ich nachdrcklich ablehne , frau prsidentin !
er rckt das parlament , die abgeordneten und auch den bericht in ein schiefes licht .
ich zitiere : " jede erhaltene hilfeleistung " - eine elegante ausdrucksweise !
- " ist von dem betreffenden abgeordneten zu melden " .
das problem besteht nicht darin , da ich etwas melde oder nicht melde , sondern darin , da ich ein geschenk in form einer sache , in form von geld oder dienstleistungen annehme , und daran ndert eine meldung nichts , denn der makel der bestechlichkeit bleibt .

da auch ich einen nderungsantrag eingereicht habe , frau prsidentin , mchte ich ihn kurz erlutern .
es geht mir dabei konkret um folgende frage : welche art von hilfeleistugn knnen abgeordnete von lobbies und anderen in anspruch nehmen ?
ich denke an daten , argumente , informationen und nicht an geschenke , geflligkeiten oder sonstige materielle zuwendungen .
in diesem sinne ist mein nderungsantrag zu verstehen .
sollte er nicht klar sein , ziehe ich ihn zurck .

frau prsidentin , in fortsetzung dessen , was von dem vorredner gesagt wurde , mchte ich darauf hinweisen , da es sich hier um einen zweiten bericht und nicht um den ersten bericht ford handelt .
der erste bericht wurde in der tat zunchst an den ausschu zurckberwiesen ; danach wurde er jedoch im plenum angenommen , und im vorliegenden fall handelt es sich um eine weitere ausarbeitung dieses berichts .
grosso modo sind wir der ansicht , da bei der ausarbeitung eines verhaltenskodex von interessenvertretern klare fortschritte erzielt wurden , da mehr klarheit in dem sinne gefordert wird , da przisiert wird , welche angaben in dem register erforderlich sind , insbesondere , da von den interessenvertretern offenzulegen ist , welche interessen von ihnen vertreten werden , da sie sich nicht auf ihre beziehungen zum parlament berufen drfen , um sich von bestimmten dingen zu befreien , da sie ferner keine normal ffentlichen dokumente des parlaments fr ihre eigenen interessen usw. verkaufen drfen . alle diese punkte sind zweifellos positiv , und sie werden jetzt dank des vorliegenden berichts von herrn ford klar festgelegt .

nicht zufriedengestellt werden wir dort - und dazu hatten wir im ausschu bereits einen nderungsantrag eingebracht - , wo wir die ansicht vertraten , da die ursprnglich auch zwischen dem bericht ford und dem bericht nordman - in dem es um die vorteile geht , auf die sich die abgeordneten berufen knnen , sowie um die notwendigkeit , diese vorteile auch anzugeben und zu erklren - vorgesehene parallele in bezug auf die interessenvertreter ebenfalls erforderlich ist .
wir hatten im ausschu einen nderungsantrag in diesem sinne eingereicht , der jedoch leider nicht angenommen wurde .

daher halten wir es fr sehr wichtig , da der von herrn ephremidis und uns im plenum gemeinsam eingereichte nderungsantrag durchgebracht wird , damit hinsichtlich der mglichen geschenke - welcher art auch immer - solcher interessenvertreter an abgeordnete und ihre mitarbeiter klarheit besteht .
wenn dieser nderungsantrag angenommen wird , knnen wir den bericht untersttzen ; wenn nicht , wird uns eine untersttzung leider nicht mglich sein .

natrlich sind wir auch vllig damit einverstanden , was von dem kollegen wijsenbeek bemerkt wurde , nmlich da es etwas absurd ist , in einer geschftsordnung eine formulierung der art aufzunehmen , da man sich jeglicher handlung enthalten msse , die dazu fhren knnte , sich informationen zu erschleichen .
hier handelt es sich um forderungen , die derart moralisierend sind , da damit nichts erreicht wird ; fr uns ist es jedoch uerst wichtig , da der von herrn ephremidis und den grnen eingereichte nderungsantrag angenommen wird .

frau prsidentin ! in einer zeit , in der die glaubwrdigkeit von politik und politikern in allen lndern der europischen union in frage gestellt wird , glaube ich , da der bericht von herrn ford und insbesondere die bemhungen , die in diesem bericht zum ausdruck kommen , nmlich die funktion und ttigkeit der interessensvertreter zu kontrollieren , unser lob verdienen , und ich bin der ansicht , da sie zu einer verbesserung unser funktionsweise beitragen werden .

die ttigkeit der interessensvertreter im europischen parlament erweist sich hufig als vllig unkontrolliert , und oft empfand ich erstaunen und , ich sage es offen , auch entrstung darber , da die lobbyisten noch vor uns , den europischen abgeordneten , zugang zu dokumenten und informationen haben .
hufig verfgen sie ber unterlagen , die wir erst sehr spt erhalten , und deswegen halte ich den nderungsantrag 1 fr besonders wichtig und mchte die kollegen aller fraktionen bitten , ihre haltung zu diesem antrag noch einmal zu berdenken .
es gengt nicht zu sagen , da wir die ttigkeit und funktion der lobbyisten kontrollieren wollen !
es bedarf dafr auch eines entsprechenden mechanismus , und ich meine , da der nderungsantrag 1 ein erster mechanismus in richtung kontrolle der ttigkeit der interessensvertreter darstellt .

natrlich sind wir uns alle darber im klaren , da der im bericht von herrn ford zum ausdruck kommende versuch das problem nicht wirksam lsen kann und auch nicht die absolute transparenz schafft , die wir wohl alle in diesem saale wnschen .
er ist jedoch ein mutiger schritt in die richtige richtung , wobei wir alle nach der annahme des berichtes dahin wirken sollten , da sein inhalt in unserer tglichen arbeit im europischen parlament kein toter buchstabe bleibt .

frau prsidentin , die vorredner haben bereits ausgefhrt , worum es im ford-bericht im einzelnen geht .
der vorschlag hlt die interessenvertreter zu einer fairen und offenen haltung an .
eine grere transparenz in diesem bereich ist zu wnschen .
die frage kann dabei nur sein : welche mittel sind angemessen ?

der nderungsantrag 1 gehrt in diesem zusammenhang ganz sicher nicht zu den regelungen des verhaltenskodex .
schon formal bezieht er sich auf artikel 2 und nicht auf artikel 3 , und er sollte im geeigneten kontext , nmlich dem lehne-bericht , diskutiert werden .
dort knnen wir uns dann auch mit einer genauen definition des mitarbeiters befassen .

hinsichtlich des nderungsantrags 12 , in dem ein bericht der interessenvertreter verlangt wird , mchte ich anmerken , da dieser nderungsantrag zum einen nicht klar ist , denn es geht nicht daraus hervor , was berichtet werden soll , und wer dann vor allen dingen das , was berichtet wird , bewerten soll .

unabhngig davon habe ich weitere bedenken gegen diesen nderungsantrag , denn er gibt einem dritten nur ein unvollstndiges bild wider .
wenn - wie es eben von herrn wibe gefordert wurde - dieser bericht dazu dienen soll , da sich zum beispiel journalisten darber informieren , mit wem kontakte bestanden haben , dann mu man doch sehen , da diese information unvollstndig ist und deshalb falsch .
ich mchte das beispiel , das vorhin schon aufgegriffen wurde , noch einmal anfhren .
bei dem bericht betreffend die aufsicht ber versicherungsgruppen wrde dann stehen : gesprche wurden gefhrt mit versicherungsverbnden .
nicht darin steht , da auch mit den aufsichtsmtern , mit der kommission und mit den regierungsvertretern gesprochen wurde .
erst die nennung all dieser verschiedenen im weitesten sinne interessenvertreter wrde ein vollstndiges und korrektes bild liefern .

auch aus diesem grunde scheint mit dieser nderungsantrag nicht angemessen .
es ist mir aber ein anliegen , generell darauf hinzuweisen , da durch die hier durchgefhrte debatte in der ffentlichkeit ein schiefes bild entstanden ist .
wir brauchen die interessenvertreter , um uns ber die verschiedenen facetten der verschiedenen problemkreise vollstndig informieren zu knnen , und diese zusammenarbeit mu sich im rahmen einer transparenten , fr jedermann nachvollziehbaren zusammenarbeit vollziehen .
die beachtung des verhaltenskodex wird dies untersttzen .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .

nderung der geschftsordnung des ep ( artikel 116 )

als nchstes steht der bericht ( a4-0089 / 97 ) von herrn brendan donnelly im namen des ausschusses fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt ber die nderung von artikel 116 der geschftsordnung ber getrennte abstimmung auf der tagesordnung .

herr prsident , lassen sie mich als erstes feststellen , da ich morgen vor der abschlieenden abstimmung beantragen werde , meinen bericht an den ausschu zurckzuverweisen .
es wurden einige neue details und argumente vorgebracht , und ich persnlich wre zwar glcklich gewesen , wenn morgen ber den bericht abgestimmt wrde , aber es herrscht allgemeines einvernehmen darber , da wir ihn nach der debatte , in deren verlauf sich hoffentlich einige hilfreiche hinweise ergeben , wie er , wenn berhaupt , verbessert werden kann , zurckverweisen sollten .

mein vorschlag in diesem bericht ist recht einfach , nmlich da es knftig nicht mehr mglich sein soll , im plenum ber nderungsantrge nach einzelnen teilen getrennt abzustimmen .

diesen vorschlag habe ich aus drei grnden unterbreitet , einem verwaltungstechnischen , einem philosophischen und einem politischen .
der verwaltungstechnische grund ist eine frage der zeitersparnis .
in diesem parlament stimmen wir zuviel und auf falsche art und weise ab .
mit meinem vorschlag verbinde ich die hoffnung , zeit einzusparen und die abstimmungen , die stattfinden , transparenter zu machen .
wir haben ber subsidiaritt gesprochen , darber , da weniger , aber bessere rechtsvorschriften erlassen werden sollen .
vielleicht spricht aus meinem vorschlag die gleiche grundtendenz , nmlich weniger abzustimmen , aber besser abzustimmen .

ein oder zwei kollegen haben mir angedeutet , mein vorschlag werde die auf abstimmungen verwendete zeit nicht verkrzen .
es knne einfach so kommen , da jeder mehr nderungsantrge stelle , um smtliche im laufe einer debatte mglicherweise aufkommenden mglichkeiten abzudecken .
das mchte ich eher bezweifeln .
zur zeit , nach unserem gegenwrtigen system , ist es doch so , da kurz vor der abstimmung alle koordinatoren in den einzelnen fraktionen die scharfsinnigen vorschlge ihrer kollegen aus den anderen fraktionen betrachten und sich dann fragen : knnen wir den ersten drei wrtern von nderungsantrag nummer 3 zustimmen ? zu den nchsten drei wrtern wollen wir uns enthalten , und an der abstimmung ber die letzten drei wrter werden wir uns dann nicht beteiligen .
dies ist eine art glasperlenspiel , das sehr viel zeit in anspruch nimmt und verwaltungstechnisch verkrzt werden kann .

mein zweiter grund ist ein eher philosophischer und systematischer .
es ist nicht aufgabe des plenums , zu einem redaktionsausschu mit 626 mitgliedern zu werden .
die arbeit und die rolle der ausschsse sollte darin bestehen , dafr zu sorgen , da wir , wenn wir ins plenum kommen , nicht einfach wiederholen , was im ausschu erledigt worden sein sollte .

vielleicht knnte ich in diesem zusammenhang sie , herr prsident , und ihre kollegen ber die vizeprsidenten und den prsidenten auf artikel 115 hinweisen , der nicht streng genug angewandt wird .
in artikel 115 wird eindeutig festgestellt , da die abstimmung im normalfall auf der grundlage einer empfehlung des federfhrenden ausschusses en bloc stattfinden sollte .
in zukunft werde ich - und wird sicherlich auch herr fayot als vorsitzender unseres ausschusses - ein wenig wachsamer bemht sein , die anwendung dieses grundsatzes zu frdern .
aus eben dieser erwgung meine ich , wir wren besser beraten , die arbeit der ausschsse nicht einfach ein zweites mal auszufhren .

mein dritter grund ist vielleicht der wichtigste , nmlich der eindruck und die wirkung , die wir als parlament bei den leuten hinterlassen , die auf der tribne sitzen , denen , die uns im fernsehen zuschauen und unsere arbeit beobachten .
ich habe - wie vermutlich viele andere mitglieder auch - mit gruppen von whlern , von akademikern , von journalisten , von anderen leuten gesprochen , die in unsere versammlung gekommen sind und sehr berrascht waren ber das , was sie als allzu detailliertes und nuanciertes abstimmen ansahen , beispielsweise wenn wir ber die einfgung eines bestimmten worts oder die mgliche streichung eines bestimmten satzteils abstimmen , und zwar nicht ein oder zweimal , sondern den ganzen vormittag lang .
dieses vorgehen mindert die positive wirkung , die wir als parlament erzielen knnen , ganz erheblich .

jedes parlament mu sich rechenschaft geben ber seine internen verfahren und seine wirkung auf die auenwelt .
aber ich meine wirklich , da wir uns in diesem parlament - vielleicht aus verstndlichen grnden - zu sehr mit unseren internen debatten und verfahren aufhalten und daran unsere gemter erhitzen .
wenn wir den von mir gerade vorgeschlagenen weg weitergehen , verlieren wir womglich einige nuancen , die dem einen oder anderen koordinator , vielleicht sogar allen koordinatoren smtlicher fraktionen besonders am herzen liegen .
der lohn aber , den wir erzielen wrden , wenn wir meinem vorschlag folgen , wre , da wir ein transparenteres , leichter verstndliches verfahrenssystem bekmen , und so wrde es leichter , diejenigen , die uns zusehen , davon zu berzeugen , da wir bemht sind , eine positive wirkung fr ihr wohlergehen und die politischen und sozialen umstnde zu erzielen , anstatt uns vllig nach innen gekehrt nur mit unseren verfahren zu befassen .

angesichts der reaktion einiger kollegen ist dies offensichtlich eine idee , die der verfeinerung bedarf .
aber ich habe mit diesem vorschlag die absicht verfolgt , ein politisches zeichen zusetzen , da dies ein parlament ist , welches der auenwelt offensteht , eben ein eher nach auen als nach innen orientiertes parlament .
ich stehe selbstverstndlich zu dieser absicht und hoffe , der ausschu fr geschftsordnung , wahlprfung und fragen der immunitt wird in der lage sein , diese absicht entweder im rahmen meines berichts oder in anderer form auszufeilen und umzusetzen , so da wir die frage der abstimmungen ber nderungsantrge und generell der abstimmungen in diesem parlament insgesamt betrachten knnen .

herr prsident , jeder in diesem parlament beklagt sich ber die langen abstimmungssitzungen , wo zahlreiche abgeordnete manchmal abstimmen , ohne genau zu wissen worber , wobei sie brav die weisungen ihrer fraktion befolgen .
der ausschu fr geschftsordnung hat sich manches mal mit diesem problem der dauer der abstimmungen befat , das reichlich beschwerden seitens unserer kollegen hervorruft .

das kapitel 14 unserer geschftsordnung ist folglich eines der wichtigsten , und sie erinnern sich sicherlich daran , da der ausschu fr geschftsordnung mehrere vorschlge unterbreitet hat , um die abstimmungssitzungen zu entlasten .
lassen sie mich beispielsweise , um auf herrn donnelly zu antworten , darauf hinweisen , da unser ausschu beim prsidenten oft nachdrcklich die anwendung von artikel 114 gefordert hat .
ich denke da insbesondere an die abstimmungsempfehlung des vorsitzenden des federfhrenden ausschusses und des berichterstatters an das plenum und selbstverstndlich auch an die abstimmung en bloc .
leider waren diese empfehlungen vergebliche liebesmhe .
auf die bedeutung dieses artikels 114 mu nachdrcklich hingewiesen werden .

der bericht von herrn donnelly bezieht sich also auf die getrennte abstimmung , das heit , auf artikel 116 .
ich mchte herrn donnelly zu seiner berlegungs- und berzeugungsarbeit gratulieren , die er im ausschu fr geschftsordnung geleistet hat , der seinen bericht weitgehend befrwortet hat .
wenn wir bereinkommen , diesen bericht vor der abstimmung an den ausschu zurckzuverweisen , dann sollten gewisse dinge klargestellt werden .
herr donnelly schlgt zwei dinge vor .
das erste ist unbestreitbar : es handelt sich um die frist fr den antrag auf getrennte abstimmung .
das zweite betrifft das verbot der getrennten abstimmungen ber nderungsantrge .
wenn man eine getrennte abstimmung ber einen nderungsantrag beantragt , stellt man eigentlich einen neuen nderungsantrag , man stellt einen nderungsantrag zu den nderungsantrgen .
whrend aber diejenigen , die nderungsantrge stellen , ein ganzes verfahren befolgen mssen , stellt der antrag auf getrennte abstimmung gewissermaen eine bequemlichkeitslsung dar .
die abgeordneten werden dann aufgefordert , ber satzteile , die von sprache zu sprache anders ausfallen , abzustimmen , und sind oft nicht in der lage , die bedeutung dessen , worber sie abstimmen , genau zu verstehen .

ich glaube persnlich nicht , da der vorschlag von herrn donnelly eine vervielfachung der nderungsantrge zur folge haben wird , wie dies frau oomen-ruijten in ihrem redebeitrag im namen der ppe-fraktion behauptet hat .
sicherlich mu man einem parlament alle denkbaren ausdrucksmglichkeiten zugestehen , aber auf vernnftige und vor allem voraussehbare art und weise .
genau dies schlgt herr donnelly wohl vor , wenn ich die dinge richtig verstanden habe ; andere vorschlge habe ich nicht gehrt , und ich sehe zur zeit keine anderen lsungen .
aber wir knnen immer noch weiter danach suchen , sofern das parlament dies wnscht .

herr donnelly tut mir leid , denn er hat offenbar eine fraktionsvorsitzende , die hin und wieder zu frh denkt oder spricht und hin und wieder auch zu spt .
herr prsident , ich mu sagen , da ich der rckverweisung dieses berichts zugestimmt habe , weil ich finde , da es vernnftig ist , diesen bericht im zusammenhang mit der berprfung unseres verhaltens im plenum zu sehen .
in dieser hinsicht ist das meiner ansicht nach recht sinnvoll , und ich freue mich sehr darauf , in zusammenarbeit mit herrn donnelly so weit zu kommen , da wir , wenn mein bericht ber die revision des plenums zur sprache kommt , einerseits den nderungsantrag auf streichung wieder aufnehmen knnen , denn eigentlich ist die getrennte abstimmung ein nderungsantrag auf streichung , wenn auch in getarnter form .
andererseits untersttze ich ihn in dem bestreben , der idiotie einhalt zu gebieten , die in diesem parlament gegenwrtig um sich greift , nmlich ber jedes wort und ber bestimmte abstze einzeln abzustimmen .
was dies anbelangt , sehe ich also der fortsetzung der debatte entgegen und hoffe , da wir die erste sprecherin fr plenumsangelegenheiten von herrn donnellys fraktion rechtzeitig vom nutzen seines berichts berzeugen knnen .

ich mu sagen , da ich der rckberweisung des vorliegenden berichts an den ausschu deswegen zugestimmt habe , weil dieser bericht im zusammenhang mit der nderung unseres verhaltens im plenum gesehen werden sollte .
diesbezglich halte ich es fr absolut richtig - und ich bin darber sehr erfreut - , da ich in zusammenarbeit mit herrn donnelly soweit kommen kann , da , wenn mein bericht ber nderungen im plenum zur sprache gebracht wird , einerseits der nderungsantrag auf streichung wieder aufgenommen werden kann , denn eine getrennte abstimmung ist in wirklichkeit ein nderungsantrag auf streichung , allerdings in versteckter form .
andererseits untersttze ich herrn donnelly darin , da er jene unsinn reduziert , der jetzt in unserem parlament um sich gegriffen hat , nmlich , da ber jedes wort und ber bestimmte ziffern getrennt abgestimmt wird .
ich sehe also der fortsetzung der aussprache mit interesse entgegen und hoffe , da wir die erste wortfhrerin der fraktion von herrn donnelly rechtzeitig von der ntzlichkeit seines berichts berzeugen knnen .

herr prsident , ich mchte eine falsche anspielung korrigieren , die ich gerade eben in bezug auf einen artikel gemacht habe .
ich habe von artikel 115 gesprochen , habe jedoch , wie herr fayot richtig gesagt hat , in wirklichkeit artikel 114 gemeint .
ich hoffe , dies kann in den aufzeichnungen berichtigt werden .
auerdem mchte ich erklren , da die frage der haltung der ppe zu meinem bericht in der fraktion eingehend errtert worden ist .
es wre unfair , unterschwellig zu behaupten , es habe sich blo um einen persnlichen scherz von frau oomen-ruijten gehandelt .

es ist erfreulich zu hren , da frau oomen-ruijten manchmal anweisungen befolgt .

die aussprache ist geschlossen .

die abstimmung findet morgen um 12.00 uhr statt .
